Sachverhalt:
Die mit dem Stammhaushaltsplan 2011 am 16.12.2010 beschlossenen freiwilligen Leistungen der Stadt Regensburg sind zur Zeit noch nicht zur Auszahlung freigegeben. Über die Freigabe hat der Stadtrat in den vergangenen Jahren jeweils etwa um die Mitte des Jahres entschieden.
Bei der Entscheidung über die Freigabe der freiwilligen Leistungen ist u.a. die finanzielle Situation der Stadt Regensburg zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der aktuellen finanziellen Situation wird auf den Vorbericht zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2011 verwiesen.
Die freiwilligen Leistungen werden an Dritte gewährt zur Erfüllung von im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken.
Aus Sicht der Verwaltung wird die Freigabe der freiwilligen Leistungen unter Berücksichtigung der Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien in voller Höhe empfohlen.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die im Haushaltsplan 2011 vorgesehenen Freiwilligen Leistungen werden nach Maßgabe der Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien freigegeben.
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