Beschluss: Der Ausschuss beschließt: - Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen nimmt von der Stellungnahme der Verwaltung vom 06.03.2017 zum Anhörungsverfahren vom 16.02.2017 zustimmend Kenntnis.
- Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen nimmt vom Planfeststellungsbeschluss vom 27.04.2017 Kenntnis.
- Der Ausschuss begrüßt die durch den Vorhabensträger in die Planung übernommenen Verbesserungen beim aktiven Lärmschutz.
- Gegen den Beschluss wird keine Klage erhoben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die für die notwendige Anpassung der Kreuzungsbauwerke
- Augsburger Straße - Unterislinger Weg mit Radwegeunterführung - Markomannenstraße - Landshuter Straße - Max-Planck-Straße - Eisackerstraße - Kreuzhofstraße mit der ABD Südbayern, entsprechend der Sachverhaltsdarstellung, Kreuzungsvereinbarungen über Planung, Bau, Finanzierung und Unterhalt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, abzuschließen. - Die Verwaltung wird beauftragt die für den Neubau eines kombinierten Geh- und Radweges entlang der BAB A 3
- vom Unterislinger Weg bis zur Langobardenstraße mit Unterführungsbauwerk am Unterislinger Weg notwendigen Planungen vorzunehmen, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind die Planungs- und Bauvereinbarungen zu erarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, autobahnparallele Begleitwege auf die Machbarkeit, Zweckmäßigkeit bzw. Optimierungsfähigkeit für den Radfahrverkehr hin zu untersuchen. Sofern sich daraus sinnvolle Geh- und Radwegekonzepte ergeben, stehen diese nicht im unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit dem Ausbau der A 3. Die Untersuchungsergebnisse werden in einer gesonderten Beschlussvorlage behandelt werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung:Mit Stimmenmehrheit Ablehnung:Stadtratsfraktionen Die Linke, ÖDP
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