Auszug - Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2009; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
VO/08/3908/20 Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2009;
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent DamingerBezüglich:
VO/07/2854/20
Federführend:Stadtkämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der Haushaltsplan 2009 wird mit den in dem Entwurf vom 31.10.2008 genannten Beträgen festgestellt.

 

2.         Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird mit den Abschlusssummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beschlossen.

 

3.         Der Entwurf der Haushaltssatzung ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

 

4.         Das Wirtschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen bei Maßnahmen des Investitionsprogrammes vorzunehmen.

 

5.         Das Wirtschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel bereitzustellen für die Rückzahlung von zuviel erhaltenen Zuschüssen für Investitionen sowie für die Zahlung von Zinsen für nicht fristgerecht verwendete und für zuviel erhaltene Zuschüsse.

 

6.         Der Stadtrat stimmt der Ermächtigung des Wirtschafts- und Finanzreferates zum Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen über Kreditaufnahmen und Umschuldungen bzw. Prolongationen im Haushaltsjahr 2009 nach Maßgabe der Berichtsvorlage zu.

            Ferner wird das Wirtschafts- und Finanzreferat ermächtigt, Zinsgeschäfte für Kreditaufnahmen und Umschuldungen bzw. Prolongationen zukünftiger Haushaltsjahre und derivate Finanzierungsinstrumente abzuschließen.

            Als Stellvertreter des Wirtschafts- und Finanzreferenten wird zum Abschluss von Kredit- und Derivatgeschäften der Leiter der Stadtkämmerei ermächtigt.

 

7.         Das Wirtschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, bei Bedarf Haushaltsmittel über- und außerplanmäßig in 2009 (wieder) bereitzustellen, die entweder bereits in 2008 bewilligt, aber nicht bzw. nicht in vollem Umfang kassenwirksam geworden sind, oder die in Folge von in 2008 über- und außerplanmäßigen bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen, in 2009 kassenwirksam werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              mit Stimmenmehrheit