Beschluss: Der
Stadtrat beschließt: 1. Der Haushaltsplan 2009 wird mit den in
dem Entwurf vom 31.10.2008 genannten Beträgen festgestellt. 2. Die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2009 wird mit den Abschlusssummen des Verwaltungs- und
Vermögenshaushaltes beschlossen. 3. Der Entwurf der Haushaltssatzung ist
wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. 4. Das Wirtschafts- und Finanzreferat wird
ermächtigt, bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen bei Maßnahmen des
Investitionsprogrammes vorzunehmen. 5. Das Wirtschafts- und Finanzreferat wird
ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel bereitzustellen für die
Rückzahlung von zuviel erhaltenen Zuschüssen für Investitionen sowie für die
Zahlung von Zinsen für nicht fristgerecht verwendete und für zuviel erhaltene
Zuschüsse. 6. Der Stadtrat stimmt der Ermächtigung des
Wirtschafts- und Finanzreferates zum Abschluss der erforderlichen
Vereinbarungen über Kreditaufnahmen und Umschuldungen bzw. Prolongationen im
Haushaltsjahr 2009 nach Maßgabe der Berichtsvorlage zu. Ferner wird das Wirtschafts- und
Finanzreferat ermächtigt, Zinsgeschäfte für Kreditaufnahmen und Umschuldungen
bzw. Prolongationen zukünftiger Haushaltsjahre und derivate
Finanzierungsinstrumente abzuschließen. Als Stellvertreter des Wirtschafts-
und Finanzreferenten wird zum Abschluss von Kredit- und Derivatgeschäften der
Leiter der Stadtkämmerei ermächtigt. 7. Das Wirtschafts- und Finanzreferat wird
ermächtigt, bei Bedarf Haushaltsmittel über- und außerplanmäßig in 2009
(wieder) bereitzustellen, die entweder bereits in 2008 bewilligt, aber nicht
bzw. nicht in vollem Umfang kassenwirksam geworden sind, oder die in Folge von
in 2008 über- und außerplanmäßigen bereitgestellten
Verpflichtungsermächtigungen, in 2009 kassenwirksam werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit
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