Beschluss: Der
Stadtrat beschließt: 1. Der Beschluss des Stadtrates vom
08.05.2009 zur Übertragung von Personalbefugnissen auf den Oberbürgermeister
gemäß Art. 43 Abs. 2 GO wird wie in Nr. 3 des Berichts vorgeschlagen geändert. 2. In Ergänzung des Stadtratsbeschlusses vom
29.05.2008 wird der Übertragung von Befugnissen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen
bei Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppen S 2 bis S 16 TVöD durch den
Oberbürgermeister im Rahmen der Geschäftsverteilung auf den Leiter des Bereichs
Steuerung und Koordination b sowie bei dessen Verhinderung auf den Leiter des
Bereichs Steuerung und Koordination a als planmäßigen Vertreter gemäß Art. 39
Abs. 2 GO zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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