Auszug - Hochwasserschutz am Aubach Gewässerausbau Burgweinting (Ortskern) BA I (DB-Durchlass bis Kirchwegbrücke) Antrag auf vorzeitigen Beginn - Maßnahmenbeschluss   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 33
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:51 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/15/11216/65 Hochwasserschutz am Aubach
Gewässerausbau Burgweinting (Ortskern)
BA 1 (DB-Durchlass bis Kirchwegbrücke)
Antrag auf vorzeitigen Beginn - Maßnahmenbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1. Im Rahmen des Gewässerausbaus Burgweinting (Ortskern) wird vor Abschluss des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für die Gesamtmaßnahme die Um-setzung des Bauabschnittes 1 (DB Durchlass bis zur Kirchwegbrücke) vorgezogen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bauabschnitt 1 einen wasserrechtlichen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns zu stellen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, vor Beginn der Baumaßnahme eine Rückbauverpflichtung zu unterzeichnen, für den Fall, dass der Bauabschnitt 1 nicht planfestgestellt wird.

 

  1. Der Bauabschnitt 1 wird nach Vorliegen der wasserrechtlichen und zuwendungs-rechtlichen Genehmigungen für den vorzeitigen Beginn und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umgesetzt. Die Baumaßnahmen beginnen mit den Rodungsarbeiten auf der Grundlage des landschaftspflegerischen Begleitplanes nicht vor dem 01.10.2015 (Maßnahmenbeschluss).

 

  1. r das wasserrechtliche Verfahren auf Zulassung des vorzeitigen Beginns wird aufgrund der besonderen Dringlichkeit kein Erörterungstermin durchgeführt. Den bisherigen Einwendungen des Bund Naturschutzes im Hauptverfahren wird entsprochen:

 

- Das ermittelte natürliche Retentionsraumvolumen in Höhe von 17.800 m³ wird im

  räumlichen Zusammenhang der bisherigen Überschwemmungsfläche zeitgleich mit

  der Umsetzung der Gesamtmaßnahme zur Verfügung gestellt

 

- Der Lebensraum des Bibers wird im Bereich des Gewässerausbaus Burgweinting

  (Ortskern) erhalten und nur mit Maßnahmen der Habitatvergrämung (Verknappung

  des Nahrungsangebotes und Schutz der neu zu pflanzenden Bäume) begegnet.

  Ein Abschießen des Bibers in diesem Zusammenhang wird nicht angeordnet.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (Hauptverfahren), die Gesamtmaßnahme prioritär und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig