Auszug - Petitionsverfahren bei der Stadt Regensburg; Behandlung von Sammel- bzw. Online-Petitionen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
TOP: Ö 20
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:51 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/15/11183/10 Petitionsverfahren bei der Stadt Regensburg;
Behandlung von Sammel- bzw. Online-Petitionen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Hauptamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Behandlung von Online-Petitionen erfolgt nftig entsprechend der Ziffer 3 des Berichts.

 

  1. Die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg vom 08. Mai 2014 (AMBl. Nr. 21 vom 19.5.2014 auszugsweise) in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

 

  1. § 20 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg erhält folgende Fassung:

 

„(2) Eingaben und Beschwerden der Einwohner/Einwohnerinnen der Stadt an den Stadtrat (Art. 56 Abs. 3 GO) werden durch die Verwaltung vorbehandelt und sodann dem Stadtrat oder dem zuständigen Ausschuss vorgelegt. Eingaben, die in den Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin fallen, erledigt dieser/diese in eigener Zuständigkeit.

Diese Vorgehensweise gilt auch für die Behandlung von Online-Petitionen. Online-Petitionen, die ausdrücklich an den Stadtrat adressiert sind, aber nicht in dessen Zuständigkeitsbereich fallen, werden wie folgt behandelt:

a)      Ist keine Zuständigkeit der Stadt gegeben, wird der Absender, nachdem der Stadtrat über den Eingang der Petition informiert worden ist, hiervon unterrichtet,

b)      Betrifft die Online-Petition ein Geschäft der laufenden Verwaltung, erfolgt, nachdem der Stadtrat bzw. Ausschuss informiert worden ist, eine Weiterleitung an den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin zur zuständigen Erledigung.“

 

  1. Die Änderungen treten am 31.07.2015 in Kraft.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig