Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
1. Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1-23) schraffiert dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu Ortsstraßen gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
2. Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 24-27) schraffiert dargestellten Verkehrsflächen werden zu beschränkt- öffentlichen Wegen gemäß Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
3. Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 28-29) schraffiert dargestellten Verkehrsflächen werden zu Eigentümerwegen gemäß Art. 53 Nr. 3 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast tragen die Grundstückseigentümer. 4. Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 30-31) schraffiert dargestellten Verkehrsflächen werden zum 01.04.2017 abgestuft zum beschränkt-öffentlichen Weg gem. Art. 7 BayStrWG. Die Straßenbaulast verbleibt weiterhin bei der Stadt Regensburg.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
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