Auszug - Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung von Verkehrsflächen zu Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen und Eigentümerwegen; Abstufung von Verkehrsflächen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.12.2016 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 16:57 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/16/12732/65 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung von Verkehrsflächen zu Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen und Eigentümerwegen; Abstufung von Verkehrsflächen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.   Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1-23) schraffiert dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu

Ortsstraßen gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.

 

2.   Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 24-27) schraffiert dargestellten Verkehrsflächen werden zu beschränkt- öffentlichen Wegen gemäß Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.

 

3.   Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 28-29) schraffiert dargestellten Verkehrsflächen werden zu Eigentümerwegen gemäß Art. 53 Nr. 3 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast tragen die Grundstückseigentümer.

 

4.   Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 30-31) schraffiert dargestellten Verkehrsflächen werden zum 01.04.2017 abgestuft zum beschränkt-öffentlichen Weg gem. Art. 7 BayStrWG. Die Straßenbaulast verbleibt weiterhin bei der Stadt Regensburg.

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig