Beschluss:
Der Ausschuss beschließt: Für die auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellte Teilstrecke der Ortsstraße „Weidener Straße“ mit dem Anfangspunkt „Nabburger Straße“ und dem Endpunkt „0,214 km nordöstlich vom Anfangspunkt“ wird das straßenrechtliche Einziehungsverfahren gemäß Art. 8 BayStrWG eingeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:mit Stimmenmehrheit Ablehnung:ÖDP-Stadtratsfraktion
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