Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Bei Wahlen und Abstimmungen werden folgende Entgelte festgelegt: 1) Die Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen und die Schriftführer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 75 Euro. 2) Die stellvertretenden Schriftführer/innen und die Beisitzer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 50 Euro. 3) Sonstige Mitarbeiter/innen, die am Wahlwochenende außerhalb von Wahlvorständen im Einsatz sind, erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro. 4) Bei den allgemeinen Kommunalwahlen erhalten Beisitzer/innen, die hinsichtlich der Auswertung der Stadtratswahl die Sonderfunktion der EDV-Erfassung innehaben, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 75 Euro. 5) Die nach den Nrn. 1) bis 4) gewährten Erfrischungsgelder beinhalten eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro, die auf etwaige Reisekostenansprüche nach Bundes- oder Landesrecht angerechnet wird. 6) Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen, die sich als Reserve für ausgefallene Wahlhelfer/innen am Wahlsonntag einsatzbereit halten, erhalten für ihre Unterstützung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für den Fall, dass sie nicht zum Einsatz kommen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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