Vorlage - VO/16/12693/66  

 
 
Betreff: Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm 2017
Altstadtsanierung (Förderprogramme Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren);
Programm Soziale Stadt - Untersuchungsgebiet Innerer Südosten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
14.12.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
15.12.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

  1. Sachverhalt:

 

 

1.1.Altstadtsanierung

Die Städtebauförderung stellt eines der wichtigsten Förderinstrumente im Bereich der Sanierung und Entwicklung von Stadtzentren dar. Insbesondere für städtische Baumaß-nahmen und städtebauliche Projekte hat die Förderung durch Bund und Land eine große Bedeutung.

hrend private Bauherren zunehmend die in Sanierungsgebieten gegebenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, werden städtische Baumaßnahmen weiterhin direkt durch die Finanzhilfen der Städtebauförderung unterstützt.

 

Grundlage des Instruments der Städtebauförderung ist die jährlich zwischen Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung. In dieser wird die in Art. 104 b Grundgesetz allgemein verankerte Gewährung von Finanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen jedes Jahr verbindlich festgelegt und konkretisiert. Details zur Durchführung der Förderung werden von den einzelnen Bundesländern in eigenen Förderrichtlinien geregelt.

 

Wie jedes Jahr wird auch heuer bei der Regierung der Oberpfalz als zuständiger Förder-behörde der voraussichtliche Bedarf an Städtebaufördermitteln für die kommenden vier Jahre angemeldet. Neben bereits als förderfähig anerkannten und im Bau befindlichen Maßnahmen enthält die sogenannte Bedarfsmitteilung auch einige Projekte, welche ab 2017 umgesetzt werden sollen. Ferner sind Maßnahmen aufgelistet, die sich aktuell noch in der Planungsphase befinden.

 

Im nicht investiven und investitionsvorbereitenden Bereich sind unter anderem Kosten für vorbereitende Untersuchungen in künftigen Sanierungsgebieten, für Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentationen und Gutachten förderfähig. Auch die Kosten für die Aufhebung von Sanierungsgebieten können gefördert werden.

 

Bereits zweimal beteiligte sich die Stadt Regensburg an dem im Jahr 2015 vom Bund eingeführten „Tag der Städtebauförderung“, einer jährlich stattfindenden Veranstaltung, die Ziele und Projekte dieses wichtigen Förderinstrumentes einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen soll.

 

Im Zusammenhang mit der möglichen Erweiterung zweier bestehender Sanierungsgebiete plant die Stadt Regensburg ab 2017 die Durchführung vorbereitender Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch für zwei innerstädtische Bereiche: Zum einen soll ein Gebiet, das sich zwischen der Fröhlichen-Türken-Straße im Westen bis zur Maximilianstraße im Osten sowie der Schwarzen-Bären-Straße im Norden und dem Fuchsengang im Süden erstreckt, als Erweiterung des Sanierungsgebietes Obermünsterviertel untersucht werden. Zum anderen ist im Stadtteil Stadtamhof für ein Gebiet um den Straßenzug Am Gries eine städtebauliche Untersuchung vorgesehen. Ferner ist beabsichtigt, 2017 mit der Erarbeitung eines Leitbildes für die Altstadt und eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Bereich der östlichen Kernaltstadt zu beginnen.

 

Bei der Instandsetzung der Steinernen Brücke konnte inzwischen bereits ein Teil der Arbeiten abgeschlossen werden. Als letzter Bauabschnitt steht im Jahr 2017 der Abschnitt IV an. Er umfasst die Sanierung der Brückenbögen VI bis IX sowie die Herstellung der neuen Brückenoberfläche einschließlich Abdichtung, der Brüstung, des Granitplattenbelags sowie der Beleuchtung der Bögen. Plangemäß soll dann Ende 2017 die Oberfläche der Brücke vollständig fertiggestellt und damit die Begehbarkeit des Bauwerks wieder möglich sein. Mit der darauf folgenden Instandsetzung der Eisbrecher und Beschlächte wird die Sanierung der Brücke schließlich 2018 zum Abschluss kommen.

 

Weiterhin im Fokus steht die Großbaustelle rund um das künftige Museumsgebäude am ehemaligen Donaumarkt und die daran anschließenden öffentlichen Straßen und Plätze.

Ziel dieser groß angelegten Baumaßnahme ist die Verwirklichung der lange gewünschten Neuordnung der östlichen Altstadt an einem der zentralen Orte der Ostnerwacht.

 

Bei der Neugestaltung und Neuordnung des Donaumarktareals und des angrenzenden Donauufers wurden weitere Abschnitte begonnen. Während im Frühsommer 2016 das Richtfest für das staatliche Museum der Bayerischen Geschichte gefeiert werden konnte, werden die in Abstimmung mit der Museumsbaustelle laufenden Bauarbeiten auf den umgebenden öffentlichen Flächen auch in den kommenden zwei Jahren fortgeführt bzw. umgesetzt:

Im Bereich der Donauuferzone konnte die Neugestaltung der Donaulände im Frühjahr 2016 abgeschlossen werden. Die Promenadenmauer im Bereich des Donaumarkt-Areals   ist derzeit noch im Bau; der Rohbau ist erstellt, die Verkleidung des Bauwerks soll spätestens im Frühjahr 2017 abgeschlossen sein. Im Oktober 2016 wurde mit der Neugestaltung der Donaumarktpromenade begonnen. Dazu zählen die öffentlichen Flächen rund um das künftige Museumsgebäude (einschließlich Gichtlgasse, Klostermeyergasse, Trunzergasse) und die nicht zum Museumsgelände gehörenden Flächen des ehemaligen Donaumarkts. Die Bauarbeiten werden im nächsten Jahr fortgesetzt und 2018 fertiggestellt sein.

 

Noch im Jahr 2016 kann voraussichtlich die Neugestaltung der öffentlichen Flächen im Teilbereich Adolph-Kolpingstraße und St. Georgenplatz überwiegend beendet werden. Ab 2017 folgen die Bauarbeiten im Bereich der Verlängerung der Ostengasse nördlich des Kolpinghauses.

 

Den Schlusspunkt im Rahmen der großflächigen Neuordnung des Gebietes rund um das neue Museum soll im Jahr 2018 die Neugestaltung des Schwanenplatzes und der Kalnzergasse setzen. Mit der Errichtung des ebenfalls zur Maßnahme gehörenden, am Schwanenplatz geplanten neuen Servicegebäudes soll ggf. noch im Jahr 2017 begonnen werden.

 

Erstmalig wurde die geplante Neugestaltung der Wahlenstraße in die Anmeldung der förderfähigen Projekte aufgenommen. Neben ihrer wichtigen Erschließungsfunktion hat die Wahlenstraße einen besonderen Stellenwert als eine der ältesten, historisch bedeutendsten und in ihrer baulichen und stadträumlichen Qualität herausragendsten Straßenzüge der Altstadt. Der Umbau wird nach den seit 1982 geltenden Grundsätzen für die Neugestaltung der Regensburger Altstadtstraßen erfolgen.

Die Maßnahme soll künftig eine bessere Erlebbarkeit des Straßenraums sowie eine angemessenere Nutzungsmöglichkeit der Wahlenstraße sicherstellen.

 

Nach einer intensiven Planungs- und Vorbereitungsphase steht im Jahr 2017 der Baubeginn für die Neugestaltung der zentralen Fußngerzone auf der Maßnahmenliste. Neben der erforderlichen Erneuerung des Straßenkörpers und der Kanalisation steht bei diesem Projekt die Demographie gerechte Durchführung der Neugestaltung im Fokus. Die Bedürfnisse nach einer höheren Aufenthaltsqualität und die Forderung nach einer altstadtgerechten Umsetzung eines weitgehend barrierefreien öffentlichen Raums erfordern besondere Umsicht bei der Planung und Durchführung der Maßnahme.

Zwei Plätze in der Fußngerzone sind Gegenstand eines Kunstwettbewerbs, in dem Sitzmöbel als „benutzbare“ Objektkunst aufgefasst und interpretiert werden sollen. Die auf vier Jahre angelegte Maßnahme wird von einer umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit begleitet.

 

Der Stadtraum zwischen Hauptbahnhof und Altstadt, welcher als Untersuchungsgebiet ausgewiesen ist, wird Gegenstand einer grundlegenden Neuordnung und Aufwertung. Für das Jahr 2017 ist ein Planungsverfahren vorgesehen, welches die Projekte ZOB, ÖPNV-Trasse mit ZOB-Brücke und RKK gemeinsam bearbeitet. Als Ergebnis sollen funktions- und leistungsfähige Gesamtlösungen gefunden werden.

 

Weitere voraussichtlich förderfähige Maßnahmen sind die Neugestaltungen der Obernsterstraße und des Obermünsterplatzes sowie des Arnulfsplatzes mit Neuhausstraße. Die beiden Projekte befinden sich derzeit in der Planungsphase.

 

Weitere Erläuterungen zu allen in der Bedarfsmitteilung enthaltenen städtebaulichen Maßnahmen sind in der Anlage enthalten.

 

Das mit den Fachämtern abgestimmte Gesamtvolumen der Programmanmeldung 2017 beläuft sich auf 12.420.000,-- €.

 

1.2.Programm Soziale Stadt Vorbereitende Untersuchungen

Mit Beschluss des Stadtrats vom 28. Juli 2016 wurde die Verwaltung beauftragt, die Aufnahme des Untersuchungsgebiets „Innerer Südosten“ in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen. Der Gebietsumgriff ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen. Die Regierung der Oberpfalz teilte inzwischen mit, dass einer Aufnahme in das Förderprogramm vorbehaltlich der Zustimmung der Obersten Baubehörde nichts entgegensteht.

Somit ist für die Jahre 2017 und folgende eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, die als Grundlage für die künftige Zuweisung von Fördermitteln dient.

Eine Fortschreibung und Präzisierung der Anmeldungen kann erfolgen, wenn das Entwicklungskonzept für das Gesamtgebiet vorliegt. Hierin wird eine Zeit- und Maßnahmenplanung Bestandteil sein, die konkretere Angaben zum Mittelbedarf für das Gebiet enthalten wird.

 

 

2.Finanzielle Abwicklung und Auswirkungen

2.1Altstadtsanierung

Die Finanzhilfen von Bund und Land für die förderfähigen Kosten i. H. v. 12.420.000.,--  betragen insgesamt 60 % (7.452.000,-- €). Der verbleibende Anteil von 40 % i. H .v. 4.968.000,--  ist von der Stadt Regensburg zu tragen.

 

Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2017 bis 2020 umfassen folgende Beträge:

 

Jahresvolumina der Anmeldung 2017

und Folgejahre

Nachrichtlich Jahresvolumina der

Anmeldung für 2016 und Folgejahre

Jahr

Beträge in €

Jahr

Beträge in €

 

 

2016

15.128.000.-

2017

12.420.000.-

2017

7.090.000.-

2018

5.950.000.-

2018

5.515.000.-

2019

4.025.000.-

2019

3.840.000.-

2020

3.350.000.-

 

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2016 2020 (Unterabschnitte UA 6152/01, UA 6406/00, UA 6408/03/06/11/14, UA 6417/02/03/04, UA 6440/00, UA 7901/17, UA 7920/01 und UA 8413/00 bzw. im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 (u. a. Haushaltsstellen 0.6152./6316/6321/6360/6551) vorgesehen.

 

 

2.2Programm Soziale Stadt

Die Finanzhilfen von Bund und Land für die förderfähigen Kosten i. H. v. 1.900.000,--  betragen insgesamt 60 % (1.140.000,-- ). Der verbleibende Anteil von 40 % i. H .v. 760.000,--  ist von der Stadt Regensburg zu tragen.

 

Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2017 bis 2020 umfassen folgende Beträge:

 

 

Jahresvolumina der Anmeldung 2017

Und Folgejahre

Bundes- und

Landesmittel

Städtischer Anteil

2017

1.900.000

1.140.000

760.000

2018

3.770.000

2.262.000

1.508.000

2019

1.570.000

942.000

628.000

2020

1.170.000

702.000

468.000

 

Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2017 2020 (Unterabschnitte UA 4608/03, UA 5606/00, UA 5801/32, UA 5801/33 und UA 8809/88 bzw. im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 (u. a. Haushaltsstellen 0.6151.6551/7180) vorgesehen.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Dem Jahresantrag 2017 für die Städtebauförderung im Bereich der Altstadtsanierung (Förderprogramme Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren) mit einem Gesamtvolumen von 12.420.000,-- € wird zugestimmt.

 

  1. Dem Jahresantrag 2017 für die Städtebauförderung im Untersuchungsgebiet Innerer Südosten (Förderprogramm Soziale Stadt) mit einem Gesamtvolumen von
    1.900.000,-- € wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilungen 2017 einschließlich der Fortschreibungen bis 2020 der Regierung der Oberpfalz vorzulegen.

Anlagen:

 

  1. Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung
  2. Bedarfsmitteilung Soziale Stadt
  3. Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung
  4. Übersichtsplan Untersuchungsgebiet Soziale Stadt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Bedarfsmitteilung Städtebauförd 2017 Altstadtsanierung gesamt (10 KB)    
Anlage 2 2 2) Bedarfsmitteilung Soziale Stadt 2017 ff. (13 KB)    
Anlage 3 3 3) Erläuterungen Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung 2017 (1594 KB)    
Anlage 4 4 4) Übersichtsplan Untersuchungsgebiet Soziale Stadt (Stand August 2016) (1049 KB)