Vorlage - VO/23/19913/20  

 
 
Betreff: Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2022 zum 31.12.2022
- vorläufiger Rechnungsabschluss 2022 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
21.03.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.03.2023 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

 

I. Allgemeines

 

 

Dieser Bericht über den vorläufigen Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2022 baut auf den Zahlen zum 24.02.2023 für 2022 und der vorläufigen Jahresrechnung aus OK.FIS auf.

 

Die Restebildungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind berücksichtigt.

 

 

 

II. Vorläufiger Abschluss

 

 

Die Ermittlung des Jahresergebnisses 2022 wird auf der folgenden Seite dargestellt.

 

 

 


  

 


III. Haushaltsentwicklung

 

 

1. Einnahmen des Verwaltungshaushalts

 

Mit dem Rechnungsergebnis (RE) von 828,2 Mio. € in Einnahmen und Ausgaben unterschritt der Verwaltungshaushalt das vorgesehene Volumen von 831,4 Mio. € um 3,2 Mio. € (d.s. 0,38 %).

Die Rechnungsergebnisse der Hauptgruppen weichen folgendermaßen von den Haushaltsansätzen ab:

 

Haupt-gruppe

Bezeichnung

HhAnsatz 2022

Rechnungs-ergebnis 2022

Abweichung
HhAnsatz / Rechnungsergebnis

absolut in €

relativ in %

HGr. 0

Steuern und Allgemeine Zuweisungen

441.662.100 €

463.147.476,09

21.485.376,09

4,86 %

HGr. 1

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

344.274.250 €

322.199.119,14 €

-22.075.130,86 €

-6,41%

HGr. 2

Sonstige Finanzeinnahmen

45.461.850

42.883.644,17 €

-2.578.205,83

-5,67 %

Summe

 

831.398.200 €

828.230.239,40 €

-3.167.960,60 €

-0,38 %

 

Mit 2,22 Mio. € wurden um 0,12 Mio. € weniger an Einnahmen als im Vorjahr (2,34 Mio. €) global gem. Ziffer 5 der VV zu § 79 KommHV - Kameralistik - vorläufig niedergeschlagen.

Bei Überprüfung der Kasseneinnahmereste wurde ermittelt, dass ausstehende Einnahmen in v. g. Höhe voraussichtlich nicht mehr eingehen werden. Sie wurden 2022 in Abgang und 2023 wieder zu Soll gestellt, wodurch ihre Verfolgung gewährleistet wird.

Die Globalniederschlagungen teilen sich folgendermaßen auf:

 

 

Steuern (HGr. 0)

1.951 T€

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (HGr. 1)

140 T€

Sonstige Finanzeinnahmen (HGr. 2)

129 T€

 

 

gesamt

2.220 T€

 

Bei der Gewerbesteuer mussten zusätzlich (befristete und unbefristete) Einzelniederschlagungen mit 52.876,15 Euro auf 27 Finanzadressen (2021: 603.912,66 Euro bei 39 FAD’s) durchgeführt werden.

 

 

Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen (Hauptgruppe 0)

 

Überblick Hauptgruppe 0

Rechnungs-ergebnis 2021

HhAnsatz 2022

Rechnungs-ergebnis 2022

Abweichung

HhAnsatz / Rechnungsergebnis

absolut in €

relativ in %

428.363.796,30 €

441.662.100 €

463.147.476,09

21.485.376,09

4,86 %

 

Die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen (HGr. 0) überstiegen mit 463,1 Mio. € die Haushaltsansätze (441,7 Mio. €) um 21,5 Mio. € (4,86 %) und lagen um 34,8 Mio. € bzw. 8,1 % über dem Rechnungsergebnis 2021 i. H. v. 428,4 Mio. €.

Mehreinnahmen sind bei der Gewerbesteuer (21,3 Mio. €) und bei den Umsatzsteueranteilen (Gr. 0120 und 0615; zusammen 1,6 Mio. €) eingetreten. Beim Einkommensteueranteil blieben die Einnahmen um 2,7 Mio. € unter dem Ansatz.

 

Das Rechnungsergebnis der Gewerbesteuer liegt mit 256,3 Mio. € deutlich über dem Ansatz im 1. Nachtragshaushaltsplan (235 Mio. €) und dem RE 2021 mit 197,7 Mio. €. Das RE 2022 löst nach zehn Jahren das Rekordergebnis durch das RE 2012 i. H. v. 252,4 Mio. € ab. Im Aufkommen 2022 sind allerdings Einmaleffekte i. H. v. 37 Mio. € enthalten.

 

Bei der Grundsteuer B kam das RE 2022 auf 29,08 Mio. € und kam geringfügig unter den Haushaltsansatz (29,10 Mio. €). Das RE 2022 liegt um 0,37 Mio. € höher als das RE 2021.

 

Das Rechnungsergebnis des Einkommensteueranteils lag mit 109,53 Mio. € um 2,67 Mio. € (-2,38 %) unter dem Haushaltsansatz. Die Planung des Haushaltsansatzes 2023 und der Finanzplanungsansätze 2024 mit 2026 basiert bereits auf der Basis des Rechnungsergebnisses, da dieses bei Redaktionsschluss schon feststand.  Gegenüber dem Aufkommen in 2021 mit 107,05 Mio. € ist das ein Plus von 2,3 %.

 

Bei den Umsatzsteuerbeteiligungen (Gr. 0120 und 0615) gingen insgesamt 42,97 Mio. € und damit 1,61 Mio. € mehr als veranschlagt ein. Auch hier wurde schon die höhere Basis der Ansätze ab 2023 zu Grunde gelegt. Gegenüber dem RE 2021 (44,73 Mio. €) ergibt dies ein Minus von 1,75 Mio. € (-3,92 %). Auch hier konnte schon das Aufkommen in 2022 für die Planung der Ansätze in 2023 ff verwendet werden.

 

Die Einnahmen aus dem Grunderwerbsteueranteil beliefen sich auf 12,18 Mio. € und lagen um 0,53 Mio. € über dem Haushaltsansatz 2022 und um 1,19 Mio. € über dem Rechnungsergebnis 2021.

 

Die Verwarnungsgelder und Geldbußen des Verkehrsüberwachungsdienstes lagen mit insgesamt 2,92 Mio. € um 0,37 Mio. € (14,6 %) über den Haushaltsansätzen i. H. v. 2,55 Mio. €. Nach dem Wegfall der Lockdown-Maßnahmen hat sich der Verkehr wieder an den früheren Umfang angenähert. Zudem war im November 2021 ein neuer Bußgeldkatalog erlassen worden, durch den Verstöße teilweise erheblich stärker geahndet werden. Die vom Rechtsamt erhobenen Verwarnungsgelder und Geldbußen fielen insb. wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzrecht mit insgesamt 0,44 Mio. € um 0,29 Mio. € höher als veranschlagt aus.

 

 

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1)

 

Überblick Hauptgruppe 1

Rechnungs-ergebnis 2021

HhAnsatz 2022

Rechnungs-ergebnis 2022

Abweichung

HhAnsatz / Rechnungsergebnis

absolut in €

relativ in %

304.271.119,61 €

344.274.250 €

322.199.119,14 €

-22.075.130,86 €

-6,41%

 

Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb blieben mit 322,2 Mio. € um 22,1 Mio. € (6,4 %) unter den Haushaltsansätzen. Sie liegen um 17,9 Mio. € bzw. 5,9 % über den Rechnungsergebnissen des Vorjahres; bereinigt um die UGr. 169 (Innere Verrechnungen) wurden gegenüber den Veranschlagungen Mindereinnahmen i.H.v. 20,2 Mio. € erzielt.

Innerhalb der Gruppen stellten sich folgende wesentliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen ein:

 

 

Gruppe 10 Verwaltungsgebühren

 

Die Summe der Gruppe lag mit 7,2 Mio. € um 0,7 Mio. € (entspricht 10,6 %) über den Haushaltsansätzen. Mehreinnahmen in Höhe von 0,4 Mio. € gab es vor allem bei den Pass- bzw. Ausweisgebühren (UA 1161). Nachdem im Jahr 2020 coronabedingte Einbrüche bei den Anträgen auf Personalausweise und Reisepässe zu verzeichnen waren, sind nun sowohl in 2021 als auch in 2022 überplanmäßig viele Antragsstellungen erfolgt.

Einnahmesteigerungen in Höhe von 0,3 Mio. € sind ebenso beim Amt für Integration und Migration (UA 1165) zu verzeichnen. Dies ist auf mehrere Ursachen zurückzuführen. Zum einen ist dies auf den Nachlass des Infektionsgeschehens und den damit zusammenhängenden Wegfall der Einreisebeschränkungen zurückzuführen. Dies führte somit zu einem verstärkten Zuzug aus dem Ausland. Zum anderen haben sich diverse Arbeitsabläufe verändert, was zu einem erhöhten Parteiverkehrsaufkommen sowie einem höheren Durchsatz von ausländerrechtlichen Fällen gekommen ist.

Ebenso sind Mehreinnahmen beim Standesamt (UA 0501) in Höhe von 0,1 Mio. € ersichtlich. Durch erhöhte Inanspruchnahme gebührenpflichtiger Dienstleistungen war hier ein nicht eingeplanter Anstieg zu verzeichnen.

Mindereinnahmen von -0,1 Mio. € hingegen gab es im Bereich des Umweltschutzes (UA 1141). Ausschlaggebend hierfür ist der Angriff Russlands auf die Ukraine, da geplante Investitionen teilweise zurückgestellt oder in wesentlich geringerem Umfang durchgeführt wurden. Dies hatte somit weniger Gebühren für die Genehmigungsbescheide zur Folge.

 

 

Gruppe 11 - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

 

Gesamteinnahmen in Höhe von 50,3 Mio. € bedeuten eine Unterschreitung der Ansätze des Haushaltsplans um 1,3 Mio. €.

Ein großer Wegfall der Einnahmen ist im Amt für Weiterbildung (UA 35012) mit -0,5 Mio. € ersichtlich. Da die strengen Corona-Schutzmaßnahmen in 2022 immer noch angehalten haben, sind diverse VHS-Kurse ausgefallen oder wurden mit reduzierteren Teilnehmerzahlen abgehalten.

Weitere Einnahmeeinbußen gibt es beim Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Parkplätzen (UA 6815). Diese Mindereinnahmen von -0,5 Mio. € sind auf mehrere Faktoren zurückzuführen (möglicherweise u.a. Inanspruchnahme des 9 €-Tickets, pandemiebedingte Einflüsse Anfang des Jahres, Erhöhung der Parkgebühren).

Im Bereich des Bestattungswesens sind sowohl bei den Grabgebühren (HhSt. 7500.1142) als auch bei den Bestattungsgebühren (HhSt 7500.1141) Mindereinnahmen von insgesamt -0,3 Mio. € zu verzeichnen. Dies begründet sich vor allem durch einen unerwarteten Rückgang der Fallzahlen.

Bei der Straßenreinigung sowie im Straßenwinterdienst (UA 6751) sind Einnahmeeinbußen von 0,1 Mio. € zu verzeichnen. Dies begründet sich durch die Reduzierung der Abschlagszahlung für die Stadtentwässerung 2022 und die noch ausstehende Schlussrechnung für 2022.

Dem entgegen stehen Mehreinnahmen in Höhe von 0,2 Mio. € beim Unterhalt für Gemeindestraßen, Erschließungs-/Hauptverkehrsstraßen (UA 6300). Dies ist auf abgeschlossene Gestattungsverträge mit der REWAG für vergangene Jahre zurückzuführen.

Deutliche Mehreinnahmen sind bei sonstigen Einrichtungen der Jugendhilfe (Inobhutnahmestelle) auf der Haushaltsstelle 4680.1190 mit 0,4 Mio. € zu verzeichnen. Diese Mehreinnahmen resultieren aus der hohen Zahl an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme nach Regensburg gekommen sind.

Weitere Mindereinnahmen sind auf diversen anderen Haushaltsstellen zu verzeichnen.

 

 

Gruppe 13 - Einnahmen aus Verkauf

 

Das Rechnungsergebnis der Gesamtgruppe weicht mit 3,9 Mio. € nur leicht vom Haushaltsansatz mit ebenso 3,9 Mio. € ab.

Bei der Abfallbeseitigung (UA 7201) sind Mindereinnahmen von -0,1 Mio. € zu verzeichnen. Aufgrund des stark angestiegenen Papierpreises 2021 wurde der Haushaltsansatz auf dieser Haushaltsstelle deutlich erhöht. Da sich in 2022 die Papierpreisentwicklung nicht dementsprechend fortgesetzt hat, ist es hier zu Mindereinnahmen gekommen.

Dem entgegen stehen Mehreinnahmen beim Verkauf von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen (HhSt. 8551.1311) in Höhe von 0,1 Mio. €, was auf die höheren Holzpreise in 2022 zurückzuführen ist.

 

 

Gruppe 14 – Mieten und Pachten

 

Mit einem Rechnungsergebnis von 27,2 Mio. € wurden die Veranschlagungen um 1,2 Mio. € verfehlt. Bei den sonstigen Mieteinnahmen (HhSt. 8803.1419) entstanden Mindereinnahmen in Höhe von 1,5 Mio. €. Diese Mindereinnahmen sind vor allem auf die geringeren kalkulatorischen Mieten bei den Grundschulen (2110.5390 mit -1,4 Mio. €) zurückzuführen (s. h. Erläuterungen Gruppe 53).

Mindereinnahmen aus Mieten des Historischen Salzstadels 'Weisse-Lamm-Gasse' (UA 3652) in Höhe von -0,2 Mio. € sind durch den Wegfall der Verwaltungsabrechnung begründet.

Die Mieten für Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer (UA 4369) verzeichneten hingegen Mehreinnahmen von 0,1 Mio. €. Aufgrund der ungeplanten Verlängerung des Mietvertrages des Weinwegs 34 mit der Regierung entstanden diese Mehreinnahmen.

Weitere geringere Mehreinnahmen sind auf diversen anderen Haushaltsstellen zu verzeichnen.

 

 

Gruppe 15 - sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

 

Bei dieser Gruppe liegt das Rechnungsergebnis mit 13,7 Mio. € unter den Haushaltsansätzen von 14,0 Mio. €.  Dies bedeutet einen Abfall der Einnahmen um insgesamt 0,3 Mio. € (dies entspricht 2,7 %).

Den deutlichsten Einnahmeabfall gab es bei den sonstigen Kostenersätzen bei Unterhalt der Gemeindestraßen, Erschließungs-/Hauptverkehrsstraßen (HhSt. 6300.1549) mit -0,3 Mio. €. Dies begründet sich durch den ungeplanten merklichen Rückgang der Kostenersätze für Unfallschäden, Ölspuren und Benutzungsentgelte der Kabelzuganlage.

Auf der Haushaltsstelle 4643.1549 gab es Mindereinnahmen in Höhe von 0,1 Mio. € bei den Abrechnungen der Zuschüsse nach dem BayKiBiG mit den Trägern.

 

 

Gruppe 16 - Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 

 

Hier lag das Rechnungsergebnis von 141,1 Mio. € um 13,1 Mio. € (d.s. 8,5 %) unter den Haushaltsansätzen; bereinigt um die UGr. 169 (Innere Verrechnungen) bei 64,5 Mio. € bzw. 11,3 Mio. €. Differenzen sind rundungsbedingt.

 

Innerhalb der Gruppe (ohne UGr. 169) stellten sich folgende erhebliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen ein:

 

Mehreinnahmen:

HhSt.

HhAnsatz 2022

Rechnungs-ergebnis 2022

Abweichung vom Rech-nungsergebnis zum HhAnsatz

Erläuterung

0291.1608

          250.000 €

          407.906,24 €

          157.906,24 €

Versorgungsabfindungen des Bundes für neue städtische Beamte; bedingt durch die anhaltende hohe Fluktuation wurden in 2022 mehr Versorgungsbeteiligungen als eingeplant eingenommen.

 

0291.1618

 

  800.000 €

 

1.060.074,61 €

260.074,61 €

Versorgungabfindungen des Landes für neue städtische Beamte; bedingt durch hohe Fluktuation wurden 2022 mehr Versorgungsbeteiligungen als eingeplant eingenommen

0521.1610

60.000 €

      233.473,53 €

173.473,53 €

Erstattung des Landes für Wahlen; die Durchführung der Bundestagswahlen 2021 führte bedingt durch die Corona-Pandemie zu zusätzlichen Mehrausgaben, welche erst in 2022 erstattet wurden.

0831.1624

           100.000 €

 

   262.092,98 €

       162.092,98 €

Ausbildungskostenerstattungen der Gemeinden für ehemalige städtische Beamte; bedingt durch die anhaltend hohe Fluktuation sind in 2022 mehr Ausbildungskostenerstattungen als eingeplant angefallen

4214.1611

2.728.100 €

3.240.033,87 €

511.933,87 €

Erstattungen des Freistaats für Leistungen nach dem AsylbLG:

Mehrausgaben durch Ukraineflüchtlinge führen zu höheren Erstattungen (UA 4202)

4521.1624

134.500 €

583.293,56 €

448.793,56 €

Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbände für Leistungen der Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII. Abrechnungen von Altfällen der Jahre 2018 bis 2021 führen zu Mehreinnahmen in 2022.

4556.1623

223.000 €

350.653,77 €

127.653,77 €

Vollzeitpflegen von Jugendlichen, bei denen die Stadt Regensburg Erstattungen von anderen örtlichen Trägern der Jugendhilfe einfordern kann. Bis der richtige Träger ermittelt werden kann und dieser seine Zahlungspflicht anerkennt, dauert es in manchen Fällen Jahre.

4561.1624

499.350 €

1.875.224,15 €

1.375.874,15 €

Kostenerstattung anderer Kommunen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe:

Bei UA 4561 kommen Mehreinahmen durch erfolgte Erstattung von Altfällen der Jahre 2018-2021 zu Stande

- vgl. weitere Erläuterungen bei HGr. 7 –

5490.1680

0 €

1.357.593,07 €

1.357.593,07 €

Erstattungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) für das Test- und Schnelltestzentrum i.Z.m. Covid-19-Pandemie am Dultplatz.

Die KVB erstattet die Kosten teilweise gem. der Coronavirus-Testverordnung; im Übrigen erstattet der Freistaat Bayern die Kosten (vgl. HhSt. 0.5490.1610).

7001.1624

       1.518.050 €

  2.380.000,00 €

     861.950,00 €

Die Endabrechnung mit den Umlandgemeinden, die ihre Abwässer in die Kläranlage Regensburg einleiten, erbrachte deutliche Mehreinnahmen. 

7001.1630

       844.300 €

  1.292.000,00 €

     447.700,00 €

Die Endabrechnung mit dem Abwasserzweckverband Regental, der seine Abwässer in die Kläranlage Regensburg einleitet, erbrachte deutliche Mehreinnahmen. 

7201.1631

0 €

255.690,51 €

255.690,51 €

Erstattungsbetrag des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf nach Abrechnung der Verbandsumlage 2021 mit den geleisteten Abschlagszahlungen.

7201.1670

664.800 €

882.917,06 €

218.117,06 €

Erstattungen von privaten Unternehmen; die Mehreinnahmen ergeben sich in Folge des stark angestiegenen Altpapierpreises, welcher sich bei der Abrechnung für die Herausgabe des gesammelten Materials niederschlägt.

 

Mindereinnahmen:

HhSt.

HhAnsatz 2022

Rechnungs-ergebnis 2022

Abweichung vom Rech-nungsergebnis zum HhAnsatz

Erläuterung

1421.1610

6.500.000 €

3.731,86 €

-6.496.268,14 €

Die Erstattungen des Freistaates Bayern für die Katastrophenfälle 2021 und 2022 i.Z.m. der Covid-19-Pandemie werden voraussichtlich erst im Haushaltsjahr 2023 eingehen.

Die Erstattungsanträge sind bereits eingereicht, waren aber bis zum 31.12.2022 noch nicht geprüft und verbeschieden.

2401.1622

3.314.000 €

2.951.550,79 €

-362.449,21 €

Gastschulbeiträge von gastschulbeitragspflichtigen Kommunen für Schüler, die an der Berufsschule I der Stadt Regensburg beschult werden. Dieser Einnahmeabfall kann vor allem durch die gesunkene Schülerzahl begründet werden.

2402.1622

           2.881.200 €

 

2.395.000,00 €

       -486.200,00 €

Gastschulbeiträge von gastschulbeitragspflichtigen Kommunen für Schüler, die an der Berufsschule II der Stadt Regensburg beschult werden. Dieser Einnahmeabfall kann vor allem durch die gesunkene Schülerzahl begründet werden.

2403.1622

           3.992.500 €

 

3.728.000,00 €

-264.500,00 €

Gastschulbeiträge von gastschulbeitragspflichtigen Kommunen für Schüler, die an der Berufsschule III der Stadt Regensburg beschult werden. Dieser Einnahmeabfall kann vor allem durch die gesunkene Schülerzahl begründet werden.

2501.1622

       108.800 €

  0,00 €

-108.800,00 €

Erstattung der Gastschulbeiträge, Abrechnung der Erstattung erfolgt erst 2023

2601.1622

       543.700 €

  443.100,00 €

-100.600,00 €

Erstattung der Gastschulbeiträge, Abrechnung der Erstattung erfolgt erst 2023

4139.1621

728.000 €

384.375,84 €

-343.624,16 €

Erstattungen des Bezirks Oberpfalz als überörtlicher Träger der Sozialhilfe für die Übernahme der Kosten von Krankenbehandlungskosten. 100 % Erstattung der Kosten der Haushaltsstelle 4139.7400.

4201.1611

1.971.000 €

1.587.726,75 €

-383.273,25 €

Erstattungen des Freistaats für Leistungen nach dem AsylbLG:

Nachdem die Aufwendungen für die Hilfe zum Lebensunterhalt in diesem Jahr wieder gesunken sind, wurden weniger Leistungen erbracht, die dementsprechend weniger Erstattungen nach sich zogen. Bei UA 4201 kommt hinzu, dass die Abrechnung für das 4. Quartal erst 2023 erfolgt (analog SGB XII).

 

4202.1611

3.437.000 €

2.504.688,07 €

-932.311,93 €

100 % Erstattung der Ausgaben des UA 4202: Die Ausgaben des IV. Quartals werden erst im Folgejahr abgerechnet, deshalb kein vollständiger Abgleich im Haushaltsjahr möglich.

4221.1611

3.682.900 €

2.897.700,57 €

-785.199,43 €

Erstattungen für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG); Minderausgaben bei UA 4221 führen zu Mindereinnahmen, zusätzlich erfolgte die Erstattung des 4. Quartals 2022 erst in 2023

4241.1611

1.007.000 €

532.471,50 €

-475.228,50 €

100 % Erstattung der Ausgaben des UA 4241. Minderausgaben bei 0.4241.7920 führen zu Mindereinnahmen.

4369.1610

2.800.000 €

1.210.824,48 €

-1.589.175,52 €

100 % Erstattung aufgrund der Ukraineflüchtlinge; entgegenstehende Ausgaben im UA 4369 sind ebenso unter den geplanten Werten abgeflossen (ca. 1 Mio. € nicht verbraucht). Zusätzlich fließen Erstattungen des 4. Quartals 2022 erst in 2023 zu.

4641.1623

125.450 €

2.151,00 €

-123.299,00 €

Die Abrechnung mit dem Bezirk für die integrativen Kinder in den Einrichtungen  konnte aufgrund von personellen Engpässen in 2022 nicht erfolgen und wird in 2023 nachgeholt.

4642.1623

288.750 €

1.722,90 €

-287.027,10 €

Der Elternbeitragsersatz für Kinder in den Einrichtungen (staatliche Auszahlung) konnte aufgrund von personellen Engpässen nicht gemacht werden und wird in 2023 nachgeholt.

4643.1680

281.300 €

166.939,29 €

-114.360,71 €

Rückerstattung von Trägern der Kindertagesstätten im Rahmen der Endabrechnung der Zuschüsse aus dem BayKiBiG.

5490.1610

10.000.000 €

6.033.890,74 €

-3.966.109,26 €

Die Erstattungen des Freistaates Bayern für das Test- und Schnelltestzentrum sowie das Impfzentrum i.Z.m. Covid-19-Pandemie am Dultplatz und in der Greflinger Straße erfolgen derzeit nur zeitversetzt; teilweise erfolgt die Erstattung auch durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (vgl. HhSt. 0.5490.1680). Zum 31.12.2022 waren nur noch nicht alle Kosten für 2022 abgerechnet.

6900.1610

1.500.000 €

1.132.575,46 €

-367.424,54 €

Erstattungen des Landes für den Hochwasserschutz; aufgrund des langsameren Baufortschritts beim staatlichen Hochwasserschutz als geplant, war somit auch nur eine geringere Gegenrechnung von unbaren Beteiligungsbeiträgen möglich.

 

Bei den Inneren Verrechnungen - UGr. 169/679 - ergaben sich Mindereinnahmen von 1,8 Mio. €:

UGr.

Bezeichnung

RE 2021

HhAnsatz 2022

RE 2022

Abweichung

HhAnsatz / RE

1690

Innere Verrechnungen - sonstige -

5.482.685,60€

6.719.700 €

5.036.462,15 €

-1.683.237,85 €

1691

Leistungen Transportgruppe

239.331,09 €

249.750 €

210.709,15 €

-39.040,85 €

1692

Verwaltungskostenerstattungen

37.018.850,00 €

40.619.000 €

40.619.000,00 €

0,00 €

1693

Fernsprechgebühren

981.373,58 €

1.038.750 €

1.124.313,29 €

85.563,29 €

1694

Reinigungskosten

9.112.500,72 €

10.364.900 €

10.172.473,76 €

-192.426,24 €

1695

Verwaltungskostenerstattungen

3.887.000,00 €

3.854.550 €

3.840.650,00 €

-13.900,00 €

1696

Fahrzeugkosten

7.331.602,46 €

7.998.450 €

7.935.656,32 €

-62.793,68 €

1697

Haus- und Betriebstechnik

172.179,95 €

            148.000 €

127.131,89 €

-20.868,11 €

1698

Sonstige Verwaltungsleistungen

3.325.881,00 €

3.300.000 €

3.300.000,00 €

0,00 €

1699

Leistungen Stadtgartenamt

3.855.455,32 €

4.173.600 €

4.264.702,28 €

91.102,28 €

 

Gesamtsumme

71.406.859,72 €

78.466.700 €

76.631.098,80 €

-1.835.601,16 €

 

Die Mindereinnahmen von 1,8 Mio. € gegenüber den Haushaltsansätzen verteilen sich überwiegend wie folgt:

Die größte Abweichung bei den einzelnen Haushaltsstellen entfiel auf die Haushaltsstelle 6751.1690, der Inneren Verrechnungen für Straßenreinigungs-/und Winterdienstleistungen, mit rund -1,7 Mio. €. Sowohl in 2020 als auch in 2021 wurden die Ansätze überschritten, weswegen für 2022 die Ansätze nach oben angepasst wurden. Dieser Trend hat sich in 2022 aber nicht bestätigt, weswegen diese Mindereinnahmen resultieren.

Bei den Reinigungsdienstleistungen (Grp. 1694) blieb das Ergebnis mit 0,2 Mio. € im UA 7721 „Gebäudereinigung“ aufgrund geringerer Aufwendungen bei fremdgereinigten Flächen unter den Ansätzen.

 

 

Gruppe 17 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

 

Mit 64,6 Mio. € unterschreiten die Einnahmen die Haushaltsansätze um 6,1 Mio. € (d.s. 8,6 %).

Im Einzelnen sind folgende wesentliche Abweichungen zu erwähnen:

 

HhSt.

HhAnsatz 2022

Rechnungs-ergebnis 2022

Abweichung vom Rech-nungsergebnis zum HhAnsatz

Erläuterung

0003.17899

170.100 €

0,00 €

-170.100,00 €

Zuschüsse im Zusammenhang mit dem Förderprojekt EU-REACT, da die Ausgaben im Zusammenhang mit EU-REACT erst in 2023 getätigt werden, erfolgt hier der Zuschuss ebenso erst in 2023

1600.1730

1.038.750 €

1.250.000,00 €

211.250,00 €

In der Integrierten Leitstelle ist in 2022 eine Nachberechnung mit dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung für 2021 erfolgt. Dies ergab eine höhere Nachzahlung, weswegen es zu Mehreinnahmen kam.

1600.1770

3.051.250 €

3.250.810,62 €

199.560,62 €

In der Integrierten Leitstelle resultieren die Mehreinnahmen aufgrund einer erfolgten Nachzahlung der ZAST GmbH für die Jahre 2018-2021.

2401.1710

4.354.000 €

3.212.016,14 €

-1.141.983,86 €

Lehrpersonalzuschüsse des Freistaates Bayern für die Berufsschulen, Berufsoberschulen:

Die Regierung der Oberpfalz hat über den Antrag auf Lehrpersonalzuschüsse für das Haushaltsjahr 2022 seit April 2022 noch nicht entschieden, weswegen entsprechende Nachzahlungen in 2023 zu erwarten sind.

2402.1710

     3.672.000 €

2.768.287,33 €

-903.712,67 €

Siehe Haushaltsstelle 2401.1710

2403.1710

     5.322.000 €

4.030.043,92 €

-1.291.956,08 €

Siehe Haushaltsstelle 2401.1710

2451.1710

433.000 €

306.657,31 €

-126.342,69 €

Siehe Haushaltsstelle 2401.1710

2501.1720

150.000 €

0,00 €

-150.000,00 €

Für die Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement wurden in 2022 noch keine Abrechnungen vorgelegt. Dies wird im 1. Quartal 2023 nachgeholt.

 

2652.1710

 

 

496.000 €

 

381.256,37 €

 

-114.743,63 €

 

Siehe Haushaltsstelle 2401.1710

 

2901.1716

 

 

1.125.000 €

 

1.242.933,00 €

 

117.933,00 €

 

Zuschüsse des Freistaates Bayern; die Einnahme hängt von den Schülerzahlen ab. Da die Schülerzahlen in 2022 gestiegen sind, kam es zu entsprechenden Mehreinnahmen.

3331.1781

245.000 €

390.611,24 €

145.611,24 €

Zusätzliche staatliche Coronazuschüsse als Ersatz für eventuelle Mindereinnahmen bei Gebühren der Sing- und Musikschule.

 

 3409.17899

101.250 €

0,00 €

-101.250,00 €

Zuschüsse im Zusammenhang mit dem Förderprojekt EU-REACT, da die Ausgaben im Zusammenhang mit EU-REACT erst in 2023 getätigt werden, erfolgt hier der Zuschuss ebenso erst in 2023

 

4641.1717

 

 4643.1717

 

 

 

1.229.800 €

 

2.784.400,00 €

 

 

 

 

1.069.600€

 

3.110.400,00 €

 

 

 

 

-160.200,00 €

 

362.000,00 €

 

 

Zum April 2020 wurde der Elternbeitragszuschuss für Kinder ab dem 3. Lebensjahr beschlossen. Dieser Zuschuss wird auf der Gruppierung 1717 vereinnahmt und am Jahresende zwischen 1194 und 7187 verrechnet. Die jeweiligen Einnahmen können nicht genau berechnet werden, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht bekannt ist, wie die Eltern buchen und wie hoch die jeweilige Gebühr ist.

4642.1710

 

4643.1710

3.500.000 €

 

14.295.900 €

2.646.794,82 €

 

15.213.910,61 €

-853.205,18 €

 

918.010,61 €

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung kann weder gesagt werden, wie hoch der aktuelle Basiswert ist, noch wie die Kinder in den jeweiligen Einrichtungen eingebucht werden. Die Berechnungen erfolgen anhand der Anträge auf Abschlag für das laufende Betreuungsjahr.

4643.1700

1.372.400 €

1.160.631,09 €

-211.768,91 €

Die Höhe der Endabrechnung (abhängig vom Basiswert und den Buchungen der Kinder) und der Ausbaufaktor ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans noch nicht bekannt. Eine genaue Berechnung kann nicht erfolgen. Die Berechnung der Bundesmittel erfolgt anhand der Abschlagszahlungen für das laufende Betreuungsjahr.

6151.1710

282.200 €

18.600,00 €

-263.600,00 €

Da die Bewilligungsbescheide für 2021 erst im Dezember 2022 erteilt werden konnten und die angefallenen Kosten corona-bedingt niedriger waren als veranschlagt, sind die Kostenerstattungen an Bundes- und Landesanteilen 2022 deutlich niedriger.

7911.17199

230.400 €

0,00 €

-230.400,00 €

Zuschüsse im Zusammenhang mit der Gesamtfördermaßnahme „Innenstädte beleben“. Die Ausgaben im UA 7911 fallen erst in 2023  an, weswegen die damit zusammenhängenden Zuschüsse ebenso erst in 2023 ausbezahlt werden.

7911.17899

117.400 €

0,00 €

-117.400,00 €

Zuschüsse im Zusammenhang mit dem Förderprojekt EU-REACT, da die Ausgaben im Zusammenhang mit EU-REACT erst in 2023 getätigt werden, erfolgt hier der Zuschuss ebenso erst in 2023

7950.1700

1.163.500 €

0,00 €

-1.163.500,00 €

Im Rahmen des Förderprojekts REGENSBURG_NEXT war die erste Projektphase ursprünglich bis Dezember 2022 geplant. Durch eine Verlängerung der Projektphase durch den Fördergeber wurde der Großteil der Maßnahmen auf 2023 verlagert. Die dementsprechende Förderung geht somit auch erst in 2023 auf der Einnahmehaushaltsstelle ein.

 

 

Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung – Gruppe 19:

 

Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende gem. SGB II (Haushaltsstelle 4820.1911) betrug in 2022 67,4 % der Aufwendungen (Haushaltsstelle 4820.6901).

Bei diesen Ersätzen des Bundes (Gr. 19 im UA 482) blieb das Rechnungsergebnis mit 14,2 Mio. € um 0,8 Mio. € unter den Haushaltsansätzen mit 15,0 Mio. €.

Die Ersätze fielen auf Grund der weniger stark steigenden Fallzahlentwicklung bei den Bedarfsgemeinschaften und in deren Folge geringerer Aufwendungen niedriger aus.

- vgl. auch weitere Erläuterungen bei Gr. 69 sowie Gr. 73-75 und 78-79 -

 

 

Sonstige Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2)

 

Überblick Hauptgruppe 2

Rechnungs-ergebnis 2021

HhAnsatz 2022

Rechnungs-ergebnis 2022

Abweichung

HhAnsatz / Rechnungsergebnis

absolut in €

relativ in %

38.801.956,15 €

45.461.850

42.883.644,17 €

-2.578.205,83

-5,67 %

 

Die sonstigen Finanzeinnahmen lagen mit insgesamt 42,9 Mio. € um rd. 2,6 Mio. € (5,7 %) unter den Veranschlagungen und 4,1 Mio. € bzw. 10,5 % über den Rechnungsergebnissen 2021. Bereinigt um die Gr. 27 (kalkulatorische Kosten) wurden gegenüber den Haushaltsansätzen um 1,6 Mio. € niedrigere Einnahmen erzielt (RE 2022: 21,3 Mio. €; RE 2021: 18,4 Mio. €).

 

Innerhalb der Gruppen waren folgende erhebliche Abweichungen zwischen Haushaltsansätzen und Rechnungsergebnissen festzustellen:

 

Gruppe 20 – Zinseinnahmen

 

Hier blieben die Einnahmen mit 1,1 Mio. € um 0,3 Mio. € über den Haushaltsansätzen.

Diese Mehreinnahmen sind sowohl bei der Sonderrücklage (UA 9111) mit +0,2 Mio. € als auch bei den Zinsen aus der Anlage des Kassenbestandes (UA 9181) mit +0,1 Mio. € zu verzeichnen.

 

Gruppe 22 - Konzessionsabgabe

 

Die Stadt Regensburg erhielt mit 9,3 Mio. € um 0,2 Mio. € weniger an Konzessionsabgabenzahlungen als veranschlagt (Haushaltsstelle 8300.2200). Die Differenz zum Ansatz entstand durch Rückzahlungen für vergangene Jahre, die im Jahr 2022 abgerechnet wurden.

 

Gruppen 24 und 25 - Ersätze von sozialen Leistungen

 

Die Ersätze von sozialen Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe sowie der Jugendhilfe außerhalb (Gr. 24) und innerhalb (Gr. 25) von Einrichtungen umfassen ein bereinigtes Volumen von insgesamt 2,7 Mio. € und liegen damit 0,3 Mio. € über den Veranschlagungen.

Ausschlaggebend hierfür sind Mehreinnahmen in Bereichen der Sachleistungen (gem. § 6 AsylbLG; UA 4641) mit 0,2 Mio. €.

- vgl. auch weitere Erläuterungen bei Gr. 73-79 –

 

Gruppe 26 - weitere Finanzeinnahmen

 

Die Gesamteinnahmen in diesem Bereich erreichten insgesamt 0,7 Mio. € und waren damit um 1,4 Mio. € niedriger als die Haushaltsansätze.

Zurückzuführen sind diese Mindereinnahmen vor allem auf die Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen bei Haushaltsstelle 0331.2616. Die Einnahmen blieben um 1,0 Mio. € unter dem Haushaltsansatz. Dies begründet sich durch die Verfassungswidrigkeit des bisherigen Zinssatzes von 6 % gemäß § 238 Abgabeordnung. Diese Verzinsung wurde nun neu geregelt und auf einen Zinssatz von 1,8 % gesenkt. Wegen dieser technischen Umstellung wurde die Zinsfestsetzung in 2022 ausgesetzt und wird nun entsprechend der neuen gesetzlichen Regelung nachgeholt.

Ebenso sind Mindereinnahmen bei der Umlegung von Grundstücken im Bodenordnungsverfahren (UA 6141) von -0,5 Mio. € entstanden. In 2022 wurden diverse Umlegungs- bzw. Zuteilungspläne vorbereitet. Der Vollzug findet ungeplanter Weise erst in 2023 statt, weswegen auch erst hier mit diesen Einnahmen gerechnet wird.

 

Gruppe 27 - Kalkulatorischen Einnahmen

 

Das Rechnungsergebnis von 21,6 Mio. € lag um 1,0 Mio. € bzw. 4,24 % unter den Haushaltsansätzen:

 

Gruppierung

RE 2021

HhAnsatz 2022

RE 2022

Abweichung

HhAnsatz / RE

 

 

 

 

 

2700/6800 Abschreibungen

11.010.877,49 €

12.281.000 €

11.500.992,68 €

-780.607,32 €

2750/6850 Kalkulatorische Zinsen

9.346.269,28 €

     10.234.350 €

10.059.492,99 €

-174.857,01 €

 

 

 

 

 

Summe

20.357.146,77 €

22.515.350 €

21.559.885,67 €

-955.464,33 €

 

Auf die Erläuterungen bei den korrespondierenden Ausgaben (UGr. 680/685) wird verwiesen.

 

Die Zuführungen vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt (Gruppe 28 bzw. 90) lagen mit 7,6 Mio. € um 0,5 Mio. € unter den Haushaltsansätzen. Im Jahr 2021 betrug das Rechnungsergebnis 3,6 Mio. €.

Sie teilen sich wie folgt auf:

Bezeichnung

Zuführungen Gr. 28/90

UA

Haushaltsansatz 2022

einschl. Nachtrag

Rechnungs-ergebnis 2022

Abweichung

 

 

 

 

 

Allgemeine Ordnungsaufgaben - Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr - Budget

1101

2.200 €

2.200,00 €

0,00 €

Umweltschutz - Umweltamt - Budget

1141

15.300 €

15.300,00 €

0,00 €

Umwelt- und Klimaschutz - Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz - Budget

1149

100.000 €

0,00 €

-100.000,00 €

Feuerlöschwesen - Amt für Brand- und Katastrophenschutz - Budget

1301

0 €

3.332,00 €

3.332,00 €

Schulverwaltung - Amt für Schulen - Budget

2000

0 €

2.947,16 €

2.947,16 €

Berufsoberschule – Städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft – spezielle Versorgungsrücklage

2651 

83.200 €

122.150,00 €

38.950,00 €

Amt für Weiterbildung - Abt. Volkshochschule - Budget

3501 

12.000 €

12.000,00 €

0,00 €

Freiwillige Hilfen, Spenden und Stiftungsmittel und dgl. – Spenden ‚Aktion Kinderbaum'

4987

133.100 €

73.905,82 €

-59.194,18 €

Förderung des Sports - Amt für Sport und Freizeit - Budget

5500 

90.500 €

98.500,00 €

8.000,00 €

Orts- und Regionalplanung - Stadtplanungsamt - Budget

6105

5.000 €

0,00 €

-5.000,00 €

Stadtentwicklung - Amt für Stadtentwicklung - Budget

6106

0 €

3.913,10 €

3.913,10 €

Wohnungsbauförderung und Wohnungsfürsorge - Amt für Stadtentwicklung - Budget

6200 

35.000 €

33.088,68 €

-1.911,32 €

KrE ‚Straßenreinigung sowie Straßenwinterdienst’ - Gebührenausgleichsrücklage

6751

0 €

130.675,37 €

130.675,37 €

KrE ‚Abwasserbeseitigung’ - Gebührenausgleichsrücklage

7000 

4.500.000 €

4.500.000,00 €

0,00 €

KrE ‚Abfallbeseitigung’ - Gebührenausgleichsrücklage

7201

1.200.000 €

356.097,48 €

-843.902,52 €

Sonstige Förderung der Wirtschaft - Wirtschaftsförderung - Amt für Wirtschaft und Wissenschaft - Budget

7911

25.000 €

25.000,00 €

0,00 €

Förderung des öffentlichen Nahverkehrs ALLGEMEIN – Finanzierung Aufwendungen

7920 

1.450.000 €

1.829.376,29 €

379.376,29 €

Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Park- und Ride-Anlagen – Finanzierung Aufwendungen

7925 

50.000 €

33.699,40 €

-16.300,60 €

Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Park- und Ride-Anlagen – Finanzierung Aufwendungen

7926 

50.000 €

49.124,23 €

-875,77 €

Smart City Agenden - Budget diverse Referate

7950

290.900 €

290.900,00 €

0,00 €

Stiftung-Maria-Speiseder

8900

2.000 €

0,00 €

-2.000,00 €

Dr.-Seyboth-Stipendien-Stiftung

8901

10.000 €

8.915,45 €

-1.084,55 €

Eberhard-Dirrigl-Stiftung

8902 

9.950 €

6.100,55 €

-3.849,45 €

Prof.-Neumüller-Stipendien-Stiftung

8906

12.000 €

11.721,88 €

-278,12 €

Stadtbau-GmbH-Stiftung

8907 

9.050 €

7.678,95 €

-1.371,05 €

Vermächtnisse und Nachlässe

8909 

500 €

1.452,48 €

952,48 €

 

 

 

 

 

Allgemeine Versorgungsrücklage

9111

0 €

0,00 €

0,00 €

Allgemeine Zuführung zwischen Vermögens- und Verwaltungshaushalt

9161

0 €

0,00 €

0,00 €

Budgets

zweckg. Teil Allgemeine Rücklage

9161

0 €

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

GESAMT

 

8.085.700 €

7.618.078,84 €

-467.621,16 €

 

Hinsichtlich der Zuführungen im Zusammenhang mit den Gebührenausgleichsrücklagen der Kostenrechnenden Einrichtungen (KrE - UA 6751 / UA 7000 / UA 7201) und der Aktion Kinderbaum (UA 4987) bzw. den fiduziarischen Stiftungen (UA 890#) sowie den Versorgungsrücklagen (UA 2651 und UA 9111/9161) darf auf die weiteren Erläuterungen bei Gr. 31 verwiesen werden.

 

Die tatsächlichen Zuführungen zur Finanzierung der laufenden ÖPNV-Aufwendungen (UA 792#) ergaben sich aufgrund des bereinigten Jahresabschlusses (= Abgleich von zu berücksichtigenden Einnahmen mit Ausgaben) 2022.

 

Die Zuführung zum Verwaltungshaushalt aus den Budgetrücklagen (UA 9161 und diverse andere UA mit insgesamt rd. 0,5 Mio. €) diente der Finanzierung von zusätzlichen Projekten und von zusätzlichen Aufwendungen u.a. im Rahmen der Budgetrichtlinien.

Der größte Einzelposten ist der Co-Finanzierung der ‚Smart-City-Agenden‘ (UA 7950) mit rd. 0,3 Mio. €.

 

 

2. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

 

Das Rechnungsergebnis der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beträgt 828,2 Mio. € und liegt um 3,2 Mio. € (-0,38 %) unter den Haushaltsansätzen von 831,4 Mio. €.

Die wesentlichen Abweichungen bei den Hauptgruppen im Überblick:

Haupt-gruppe

Bezeichnung

HhAnsatz 2022

Rechnungs-ergebnis 2022

Abweichung
HhAnsatz / Rechnungsergebnis

absolut in €

relativ in %

HGr. 4

Personalausgaben

256.700.000 €

256.731.239,61 €

31.239,61 €

0,01 %

HGr. 5

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

78.061.100 €

68.312.329,51 €

-9.748.770,49 €

-12,49 %

HGr. 6

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

195.363.350 €

179.778.280,95 €

-15.585.069,05 €

-7,98 %

HGr. 7

Zuweisungen und Zuschüsse

128.808.900 €

121.709.179,80 €

-7.099.720,20 €

-5,51 %

HGr. 8

Sonstige Finanzausgaben

172.464.850 €

201.699.209,53 €

29.234.359,53 €

16,95 %

Summe

 

831.398.200 €

828.230.239,40 €

-3.167.960,60 €

-0,38 %

 

 

Personalausgaben (Hauptgruppe 4)

 

Überblick Hauptgruppe 4

Rechnungs-ergebnis 2021

HhAnsatz 2022

Rechnungs-ergebnis 2022

Abweichung

HhAnsatz / Rechnungsergebnis

absolut in €

relativ in %

249.202.584,24 €

256.700.000 €

256.731.239,61 €

31.239,61 €

0,01 %

 

Die Personalkosten i. H. v. 256,73 Mio. € überschritten die Haushaltsansätze lediglich um 31.239,61 € (0,01 %) und lagen im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2021 um 7,53 Mio. € bzw. 3,02 % höher.

Wesentliche Abweichungen gegenüber den Veranschlagungen sind die Minderaufwendungen bei der Besoldung der Beamten (UGr. 410) mit rd. -1,7 Mio. € sowie die Minderausgaben bei der Nachversicherung von Beamten (UGr. 440) mit rd. -0,1 Mio. €. Diese Differenzen sind insbesondere aufgrund der allgemeinen hohen Fluktuation sowie der Vielzahl an unbesetzten Stellen (u.a. können neu geschaffene Stellen oft erst erheblich verspätet besetzt werden) entstanden.

Dem entgegen stehen die Mehraufwendungen bei der Vergütung der Bediensteten (einschl. Sozialversicherung und Zusatzversorgung; UGr. 414/434/444) mit rd. 1,4 Mio. €. Hier ist hauptsächlich die Zahl der Altersteilzeitfälle (in der Freistellungsphase) in 2022 einen Sprung nach oben gegangen. Ebenso zeigt sich durch die Minderausgaben im Beamtenbereich und Mehrausgaben bei den Tarifbeschäftigten, da es bei einigen Stellen Verschiebungen in den Tarifbereich gegeben hat.

Weitere Mehraufwendungen sind bei der Beihilfe (UGr. 459) mit rd. 0,6 Mio. € sichtbar. Die größten Differenzen hierbei gibt es vor allem in den städtischen Berufsschulen.

Auch bei den einzelnen Bereichen bzw. Unterabschnitten sind im Vergleich zu den Haushaltsansätzen auftretende Abweichungen überwiegend zurückzuführen auf Stellenvakanzen, neu geschaffene Stellen sowie Zeitpunkt der Besetzung und Häufung von Krankheitsfällen. Diese Abweichungen können nach oben oder unten auftreten. Es entstehen z. B. Mehrausgaben, wenn Stellenvakanzen aus dem Vorjahr wiederbesetzt werden, während neu auftretende Stellenvakanzen zu Minderausgaben führen.

Die Abweichungen verteilen sich auf eine Vielzahl von Unterabschnitten.

 

Die größten Abweichungen ergaben sich bei den kommunalen Gärtnereien (UA 582 mit -0,6 Mio. €), im Amt für Integration und Migration (UA 116 mit -0,2 Mio. €) sowie bei der Straßenreinigung und im Straßenwinterdienst (UA 675 mit -0,2 Mio.), im Bereich der Stadtentwicklung (UA 610 mit -0,2 Mio. €), in der sonstigen Hauptverwaltung (UA 029 mit +0,5 Mio. €) sowie den städtischen Berufsschulen (UA 240 mit +0,5 Mio. €) und in den Kinderbetreuungseinrichtungen (UA 464 mit +0,4 Mio. €).

 

Diese Sachverhalte sind generell nur bedingt planbar.

 

 

Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppen 5 und 6)

 

Überblick Hauptgruppen 5 und 6

HGr.

Gr.

UGr.

Rechnungs-ergebnis 2021

HhAnsatz 2022

Rechnungs-ergebnis 2022

Abweichung

HhAnsatz / Rechnungsergebnis

absolut in €

absolut in €

5

61.255.603,08 €

78.061.100 €

68.312.329,51 €

-9.748.770,49 €

-12,49 %

6

168.786.798,99 €

195.363.350 €

179.778.280,95 €

-15.585.069,05 €

-7,98 %

Summe

230.042.402,07 €

273.424.450 €

248.090.610,46 €

-25.333.839,54 €

-9,27 %

davon

 

 

 

 

 

50-67

ohne

649/679

116.685.318,12 €

149.724.500 €

128.846.279,04 €

-20.878.220,96 €

-13,94 %

649

724.616,32 €

-632.100 €

-637.527,85 €

-5.427,85 €

-0,86 %

679

71.406.859,72 €

78.466.700 €

76.631.098,84 €

-1.835.601,16 €

-2,34%

68

20.357.146,77 €

22.515.350 €

21.559.885,67 €

-955.464,33 €

-4,24%

69

20.868.461,14 €

23.350.000 €

21.690.874,76 €

-1.659.125,24 €

-7,11%

 

Für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand waren insgesamt 273,4 Mio. € eingeplant worden. Das Rechnungsergebnis 2022 lag mit 248,1 Mio. € um 25,3 Mio. € (d.s. 9,3 %) unter den Veranschlagungen 2022 und um 18,0 Mio. € über dem Rechnungsergebnis 2021.

 

Beim sog. „echten bereinigten“ Verwaltungs- und Betriebsaufwand (UGr. 500 - 678 bereinigt um UGr. 649 „Sonderabgaben, insb. Abwasserabgabe) mit 128,8 Mio. € wurde der Haushaltsansatz 2022 um 20,9 Mio. € (d.s. 13,9 %) unterschritten und das Rechnungsergebnis 2021 um 12,2 Mio. € (d.s. 10,4 %) überschritten.

 

Dabei lag die Hauptgruppe 5 um 9,8 Mio. € (RE 2022: 68,3 Mio. €; RE 2021: 61,2 Mio. €) und die bereinigte Hauptgruppe 6 um 11,1 Mio. € (RE 2022: 60,5 Mio. €; RE 2021: 55,4 Mio. €) jeweils unter den Haushaltsansätzen.

 

Im Einzelnen lassen sich die Abweichungen wie folgt herleiten:

 

Gruppe 50 - Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen

 

In dieser Gruppe ergaben sich bei einem Rechnungsergebnis von 7,8 Mio. € (RE 2021: 6,2 Mio. €) Minderausgaben in Höhe von 1,1 Mio. € gegenüber den Haushaltsansätzen von 8,9 Mio. €. Hier kam es im Bereich des laufenden Gebäudeunterhalts (Deckungsring 27; Untergruppen 501/502) zu Minderausgaben von 0,5 Mio. €. Zusätzlich gab es bei den größeren Sanierungsmaßnahmen (Untergruppen 509) Minderausgaben in Höhe von insgesamt 0,7 Mio. € (davon 0,5 Mio. € wegen geringerem HAR für den Umbau der KFZ-Zulassungsstelle). Diese Differenzen kommen vor allem durch fehlende personelle Ressourcen.

 

Gruppe 51 - Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens 

 

Die Haushaltsansätze mit einer Summe von 6,5 Mio. € bei einem Rechnungsergebnis von 5,0 Mio. € (RE 2021: 5,3 Mio. €) wurden um 1,5 Mio. € unterschritten. Geringere Ausgaben als veranschlagt sind insbesondere beim Kanalunterhalt (UA 7000) mit 0,3 Mio. € zu verzeichnen. Auch beim Unterhalt der Gemeindestraßen, Erschließungs-/Hauptverkehrsstraßen (UA 6300) gab es insgesamt 0,7 Mio. € weniger Ausgaben. Der überwiegende Teil dieser Mittel ist für das Straßenerhaltungsprogramm 2022 und konnte aufgrund von Engpässen noch nicht ausgeführt werden. Im Bereich der Abfallbeseitigung (UA 7201) fielen ebenso Minderausgaben in Höhe von 0,1 Mio. € an.

 

Gruppe 52 - Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände u.ä. (und sonstige Gebrauchsgegenstände)

 

In dieser Gruppe ergaben sich Minderausgaben in Höhe von 0,7 Mio. € gegenüber den Veranschlagungen in Höhe von 2,7 Mio. €. Diese entfielen mit 0,3 Mio. € auf die Instandhaltung der Verwaltungs- und Zweckausstattung der Grundschulen (HhSt. 2110.5203). Weitere nicht ausgeschöpfte Ausgaben sind in diversen anderen Haushaltsstellen zu finden.

 

Gruppe 53 – Mieten und Pachten 

 

Die Ausgaben von 30,2 Mio. € (RE 2021: 27,9 Mio. €) blieben mit 3,3 Mio. € unter den Haushaltsansätzen. Bei den kalkulatorischen Mieten bei den Grundschulen (HhSt. 2110.5390) war der Ansatz in 2022 um 1,4 Mio. € zu hoch. Gleiches gilt für die korrespondierenden Einnahmen bei Haushaltsstelle 8803.1419. Dies ist saldoneutral und hat daher keinen Einfluss auf den Haushaltsabgleich.

Ein weiterer Großposten ist die Haushaltsstelle 4642.5394 mit -0,7 Mio. €. Hier war die Miete für die Container des Kindergartenprovisoriums im Nibelungenareal eingeplant. Da in der Zwischenzeit dieser Container erworben wurde, fielen hierzu keine Mietzahlungen mehr an.

Ebenso kam es zu Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 4369.5310 mit -0,3 Mio. €. Diese Haushaltsmittel waren für die Anmietung von Notunterkünften für Ukraineflüchtlinge gedacht. Da sich im Laufe des Jahres die Flüchtlingszahlen verringert haben (durch Rückkehr in die Heimat, Verlagerung in Wohnungen), entstanden diese Minderausgaben.

Des Weiteren entstanden durch den verspäteten Umzug der Stadtkämmerei im Juli auf der Haushaltsstelle 0.0301.5310 Minderausgaben in Höhe von 0,3 Mio. €.

Aufgrund einer noch ausstehenden Rechnung für die Auslagerung von Teilen des Rechenzentrums in die Räumlichkeiten der Universität Regensburg auf der Haushaltsstelle 0.0601.5310 wurde der Ansatz um -0,1 Mio. € nicht erreicht.

 

Gruppe 54 – Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen

 

Die Summe der Haushaltsansätze von 15,8 Mio. € wurde bei einem Rechnungsergebnis von 14,0 Mio. € (RE 2021: 12,2 Mio. €) um 1,8 Mio. € unterschritten.

Die größte Einzelabweichung entfiel dabei auf die gesamten Reinigungskosten (UGr 543) mit Minderausgaben von 0,8 Mio. €.

Ein weiterer Anteil von -0,7 Mio. € entfällt auf die Energiekosten (UGr. 544).

Für Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude (UGr 540) wurden insgesamt 0,3 Mio. € weniger benötigt.

 

Gruppe 55 - Haltung von Fahrzeugen

 

Die Summe der Ausgaben in der Gruppe ist mit einem Rechnungsergebnis und einem Ansatz von 3,9 Mio. € bis auf wenige kleinere Differenzen gleichgeblieben.

 

Gruppe 56 - Besondere Aufwendungen für Bedienstete

 

Bei dieser Gruppe, die sowohl Dienst- und Schutzkleidung sowie Kosten für Aus- und Fortbildung beinhaltet, wurden die Veranschlagungen in Höhe von 3,1 Mio. € um insgesamt 0,4 Mio. € unterschritten. Für Ausbildungskosten wurden auf der Haushaltsstelle 0831.5621 0,3 Mio. € weniger ausgegeben. Da zum Ausbildungsbeginn am 01.09.2022 überraschend viele Bewerber/innen das Ausbildungsangebot abgelehnt haben, kam es hier zu geringeren Ausgaben für die theoretischen Ausbildungsabschnitte.

 

Gruppen 57 bis 60 – weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

 

Die Gruppen schlossen mit einem Rechnungsergebnis von insgesamt 4,2 Mio. € (RE 2021: rd. 4,0 Mio. €) ab. Dies bedeutet Minderausgaben in Höhe von 1,4 Mio. €.

Mit -0,5 Mio. € entfällt ein Großteil dieser Abweichung auf den medizinischen Sachbedarf für Masken und Schnelltests für Beschäftige (HhSt. 0851.5911). Da nicht absehbar war, wie sich die Corona-Lage in 2022 entwickelt, wurden im Haushaltsplan 2022 Mittel in größerem Umfang zur Verfügung gestellt.

Ebenso entstanden bei der Gruppierung 6025 (Gruppenbedarf von Kindergärten) Minderausgaben in Höhe von -0,4 Mio. €.

Bei der Untergruppe 574 (besondere Lehrveranstaltungen, wie z. B. Schwimmunterricht oder Eislauf) gab es eine Differenz in Höhe von -0,3 Mio. €.

Bei den Schulaufwendungen in der Untergruppe 575 ergaben sich um 0,1 Mio. € weniger Ausgaben.

 

Gruppe 63 - weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

 

Die Ausgaben betrugen insgesamt 32,3 Mio. € (RE 2021: 28,5 Mio. €). Damit blieben die Aufwendungen in Summe um 5,3 Mio. € unter den Haushaltsansätzen von 37,6 Mio. €.

Die größten Veränderungen gegenüber den Haushaltansätzen waren in folgenden Bereichen zu verzeichnen:

  • Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (Gruppierungen 6322 und 6327) hatte Minderausgaben in Höhe von insgesamt 0,7 Mio. € aufgrund fehlender sowie Verschiebung bzw. Zurückstellung von IuK-Projekten u.a. auch aus personellen Gründen.
  • Bei den Ausgaben für Test- und Impfzentren (UA 5490) wurde um 0,8 Mio. € weniger aufgewendet
  • Im Rahmen der Ukrainekrise kam es im Unterabschnitt 4369 zu geringeren Ausgaben in Höhe von 0,8 Mio. €
  • Um insgesamt -0,7 Mio. € gingen die Ausgaben bei der Abfallbeseitigung im Unterabschnitt 7201 zurück
  • Beim Stromverbrauch für Betriebszwecke (Gr. 6342) wurden insgesamt 0,4 Mio. € weniger ausgegeben
  • Aufgrund fehlender Kapazitäten sind im Rahmen des Green Deals bei der Haushaltsstelle 1149.6321 Minderausgaben von 0,2 Mio. € angefallen
  • Da das Ferienprogramm wegen geringer Nachfrage nicht in geplantem Umfang durchgeführt worden ist, entstanden bei der Haushaltsstelle 2112.6360 ebenso um 0,1 Mio. € weniger Ausgaben

 

Gruppe 64 - Steuern, Versicherungen, Schadensfälle

 

In Summe ergab sich ein Rechenergebnis von 2,9 Mio. €. Dieses blieb damit 0,4 Mio. € hinter den Veranschlagungen zurück.

Größere Einzelabweichungen waren dabei nur für Umsatzsteuerzahlungen bei den Betrieben gewerblicher Art auf den Gruppierungen 6411 und 6412 zu verzeichnen. Hier wurden insgesamt rund 0,3 Mio. € weniger verausgabt als veranschlagt.

Daneben sind nur diverse kleine Abweichungen bei dieser Gruppe ersichtlich.

 

Gruppe 65 – Geschäftsausgaben

 

Mit einem Rechnungsergebnis von 9,3 Mio. € (RE 2021: 8,9 Mio. €) blieben die Ausgaben dieser Gruppe um 2,9 Mio. € unter den Haushaltsansätzen von 12,2 Mio. €.

Im Rahmen des Förderprojekts Regensburg_NEXT wurde die erste Projektphase bis Juni 2023 verlängert, weswegen diverse Aufträge auf 2023 verschoben wurden. Der Haushaltsansatz auf der Haushaltsstelle 7950.6559 wurde somit um 0,7 Mio. € unterschritten.

Weitere Minderausgaben entfielen mit -0,2 Mio. € auf öffentliche Bekanntmachungen und Stellenausschreibungen (HhSt. 0221.6530). Aufgrund diverser Umstellungen bei der Ausschreibungssystematik ergab sich hier ein entsprechendes Einsparungspotential.

Die allgemeinen Planungskosten der Ortsplanung (UA 6105) verringerten sich um 0,2 Mio. €. Ebenso ist bei den Planungskosten für die Abwasserbeseitigung (UA 7000) um 0,6 Mio. € weniger ausgegeben worden. Dies ist auf noch nicht abgeschlossene Erstinspektionen sowie die zugehörigen Kontrollschachtvermessungen zurückzuführen.

Für den noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreit mit einem Investor aufgrund einer abfallrechtlichen Anordnung entstanden auf der Haushaltsstelle 0231.6552 Minderausgaben von 0,3 Mio. €.

Weitere Minderausgaben sind bei den Honoraren im Amt für Weiterbildung (UA 3501) in Höhe von -0,3 Mio. € zu verzeichnen. Dies ist wiederum auf den Kursausfall aufgrund der Corona-Auflagen zurückzuführen. Auch wirken sich noch nicht erfolge Kassen- und Organisationsprüfungen im Organisationsamt (HhSt. 0211.6554) mit -0,1 Mio. € auf die Ausgaben aus.

Sowohl bei den Sachkosten für den Zivilschutz (UA 1421) als auch bei Ausgaben für Honorare im Unterabschnitt 6300 entstanden jeweils Minderausgaben in Höhe von 0,1 Mio. €.

Des Weiteren sind nur diverse kleine Abweichungen enthalten.

 

Gruppe 67 - Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsausgaben

 

Die Gesamtausgaben dieser Gruppe lagen mit 89,5 Mio. € um rund 3,9 Mio. € unter den geplanten Ansätzen. Größere Abweichungen ergaben sich außer bei der UGr. 679 (Gr. 67 ohne UGr. 679: bereinigtes RE 2022: 12,8 Mio. € - bereinigtes RE 2021: 12,4 Mio. €) lediglich bei folgenden Positionen:

  • bei den Ersätzen von Gastschulbeiträgen bei Blockbeschulung von Berufs-/ und Berufsoberschulen (UGr. 6722) sind Minderausgaben in Höhe von insgesamt 0,4 Mio. € angefallen
  • die Ersätze der Heimunterbringung von Berufsschülern in anderen Kommunen sind ebenso um 0,3 Mio. € gesunken (HhSt. 2400.6724)
  • ebenso kam es sowohl bei der Berufsschule I als auch bei der Berufsschule II (UA 2401/2402) zu insgesamt 0,2 Mio. € an Minderausgaben, da die Personalausgabenerstattungen an Kirchen für Religionslehrer durch weniger Einsätze an den Berufsschulen gesunken sind
  • auf der Haushaltsstelle 4556.6724 fielen Minderausgaben von 0,3 Mio. € für die Erstattung von Kosten für die Vollzeitpflege Jugendlicher an andere Kommunen in Jugendhilfefällen an
  • bei den Erstattungen für den ÖPNV an den RVV (Haushaltsstelle 7920.6751) ergaben sich aufgrund ausstehender Abrechnungen (insb. für Tarifharmonisierungsverluste (Bahn/Bus) und Mindererlöse beim 365-Euro-Ticket) i.Z.m. mit dem ÖDA Minderausgaben i.H.v. 0,5 Mio. €
  • bei den Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für die weiteren Hilfen zur Erziehung (UA 4550) sowie für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (UA 4565) kam es ebenso zu Minderausgaben in Höhe von jeweils 0,1 Mio. €
  • Minderausgaben gab es ebenso für die Erstattungen aufgrund des Stadtpasses in Höhe von -0,2 Mio. €
  • andererseits sind Mehrausgaben in Höhe von 0,2 Mio. € bei den Erstattungen für Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (UA 4560) ersichtlich
  • im Bereich der Versorgungsabfindungen an den Freistaat (HhSt. 0291.6718) sind Mehrausgaben in Höhe von 0,2 Mio. € entstanden. Bedingt durch die anhaltende hohe Fluktuation wurden in 2022 mehr Versorgungsbeteiligungen gezahlt

 

Die Inneren Verrechnungen - UGr. 679/169 - lagen mit 76,6 Mio. € um 1,8 Mio. € unter den Veranschlagungen.

Auf die Übersicht einschl. Erläuterungen bei den korrespondierenden Einnahmen - UGr. 169 - wird verwiesen.

 

Gruppe 68 - Kalkulatorische Kosten

 

Hier lag das Rechnungsergebnis von 21,6 Mio. € um 1,0 Mio. € bzw. 4,24 % unter den Haushaltsansätzen.

Die Minderausgaben der Gr. 68 führten zu Mindereinnahmen in gleicher Höhe bei Gr. 27.

Größere Einzelabweichungen ergaben bei den Abschreibungen (UGr. 680) in den UA 7701 (Fuhrpark) mit -0,3 Mio. €, UA 5821 (Kommunale Gärtnereien, Anzuchtbetriebe) mit -0,1 Mio. € und UA 2401 (Städtische Berufsschule I) mit -0,1 Mio. €.

Bei den kalkulatorischen Zinsen (UA 685) betrifft dies den UA 5821 (Kommunale Gärtnereien, Anzuchtbetriebe) mit -0,1 Mio. € und den UA 7701 (Fuhrpark) mit -0,1 Mio. €.

 

Gruppe 69 - aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung

 

Diese Gruppe umfasst im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. SGB II insbesondere die Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende (HhSt. 4820.6901).

Bei dieser Erstattung an die Bundesagentur für Arbeit (Gr. 69 im UA 482) mussten im abgeschlossenen Haushaltsjahr mit 21,7 Mio. € rund 1,6 Mio. € weniger aufgewendet werden als ursprünglich geplant. Im Gegensatz zum Jahr 2021 (RE 20,9 Mio. €) bedeutet dies aber einen Anstieg von 0,8 Mio. €.

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften haben sich nach dem pandemiebedingten Anstieg 2020 und 2021 wieder auf das Niveau vor Corona eingependelt. Dennoch sind die Ausgaben in 2022 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, da es zum 01.06.2022 einen Rechtskreiswechsel der Ukraineflüchtlinge zum SGB II gab und somit ein Anstieg der Ausgaben ab Mitte des Jahres zu verzeichnen war.

- vgl. auch weitere Erläuterungen bei Gr. 19 sowie Gr. 73-75 und 78-79 -

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse (Hauptgruppe 7)

 

Überblick Hauptgruppe 7

HGr.

Gr.

Rechnungs-ergebnis 2021

HhAnsatz 2022

Rechnungs-ergebnis 2022

Abweichung

HhAnsatz / Rechnungsergebnis

absolut in €

absolut in €

7

112.158.382,20

128.808.900

121.709.179,80

-7.099.720,20

-5,51 %

davon

 

 

 

 

 

70-71

61.004.452,15 €

61.940.000 €

60.228.382,13 €

-1.711.617,87 €

-2,76 %

73-75

78-79

26.484.825,12 €

35.969.150 €

32.835.591,00 €

-3.133.559,00 €

-8,71 %

76-77

24.699.104,90 €

30.899.750 €

28.645.206,70 €

- 2.254.543,30 €

-7,30 %

 

Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse (HGr. 7) i. H. v. 121,7 Mio. € unterschritten die Ansätze i. H. v. 128,8 Mio. € um 7,1 Mio. € (- 5,51 %) und waren um 9,6 Mio. € bzw. 8,52 % höher als die Ergebnisse des Vorjahres.

 

Die Gruppe 70 lag mit einem Rechnungsergebnis von 41,8 Mio. € um 1,2 Mio. € unter den Veranschlagungen.

Innerhalb der Gruppe – ohne Freiwillige Leistungen - ergaben sich erhebliche Abweichungen insbesondere im UA 4643 „Kinderbetreuung durch freie Träger“:

Bei der Förderung der Kinderbetreuung in Krabbelstuben, Kindergärten und Kinderhorten (HhSt. 0.4643.70*), insb. bei den Kind bezogenen Förderungen gem. Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), ergaben sich insgesamt Minderausgaben i. H. v. ca. 1,5 Mio. €. Die genaue Höhe der Förderungen kann im Vornhinein kaum ermittelt werden, da die maßgeblichen Parameter (wie u.a. die Anzahl der Anträge, Gewichtungen der Kinder im Hinblick auf Integrations- bzw. Migrationshintergründe, Grad der Behinderung sowie die Buchungen durch Erziehungsberechtigte) nicht bekannt und schwer abschätzbar sind.

 

Bei der Gruppe 71 wurden die Veranschlagungen i. H. v. 18,4 Mio. € um 0,5 Mio. € unterschritten. Die wesentlichen Abweichungen innerhalb der Gruppe - ohne Freiwillige Leistungen - ergaben sich bei folgenden Einzelpositionen:

  • Wohnungsbauförderung und Wohnungsfürsorge (UA 6200) mit -0,1 Mio. €, da im Baufortschritt diverser Objekte Verzögerungen eingetreten sind
  • Abwasserbeseitigung im Klärwerk (UA 7001) mit -0,6 Mio. €; zum einen war die Entsorgungsmenge deutlich geringer als in den Vorjahren, zum anderen wurde die Dezemberrechnung in 2022 nicht mehr kassenwirksam gebucht
  • Abfallbeseitigung (UA 7201) mit -0,2 Mio. € durch geringer Abfallmengen von Haus- und Sperrmüll
  • Förderung des öffentlichen Nahverkehrs (UA 7920) mit +0,4 Mio. €

 

 

Zuschüsse und Zuweisungen für laufende Zwecke - Gruppen 70 und 71:

 

 

Rechnungser-gebnis 2021

Rechnungser-gebnis 2022

Veränderung ggü. Vorjahr

HhAnsatz 2022

Abweichung Rechnungs-ergebnis /
HhAnsatz

 

in %

in %

 

 

 

 

 

 

Gruppe 70 – 71 gesamt

61.004.452,15

60.228.382,13

-1,27%

61.940.000

-2,76%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

darunter
freiwillige Leistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

- Kulturbereich

1.993.379,39

2.037.288,13

2,20%

2.198.050

-7,31%

- Sozialbereich

426.354,33

351.003,13

-17,67%

477.000

-26,41%

- Jugendhilfesektor

3.419.191,71

3.378.371,26

-1,19%

3.569.900

-5,37%

- Sportbereich

2.145.563,61

2.301.249,46

7,26%

2.407.450

-4,41%

- Umweltsektor

43.686,34

38.661,73

-11,50%

110.200

-64,92%

- Sonstige

296.847,83

910.993.83

206,89%

926.600

-1,68%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe der freiwilligen Leistungen bei Gr. 70 - 71

8.325.023,21

9.017.567,54

8,32%

9.689.200

-6,93%

 

 

 

 

 

 

Bei den übrigen Gruppierungen kommen noch folgende Beträge für freiwillige Leistungen hinzu:

 

 

 

 

 

 

Sonstige   *)

813.537,06

672.567,54

17,32%

903.800

-25,58%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtsumme der freiwilligen Leistungen im VerwHh

9.138.560,27

9.690.208,70

6,04%

10.593.000

-8,52%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

rechtliche und vertragliche Verpflichtungen bei Gr. 70 -71

52.679.428,94

51.210.814,59

-2,79%

52.250.800

-1,99%

 

 

 

 

 

 

 

*) in erster Linie Aufwendungen im Rahmen des Stadtpasses – insb. Sozialticket

 

Bei den Ausgaben der Gruppen 70 und 71 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – mit Freiwilligen Leistungen) liegt das Rechnungsergebnis 2022 mit 60,2 Mio. € um 1,7 Mio. € bzw. 2,76 % unter den HhAnsätzen 2022 und um 0,8 Mio. € bzw. 1,27 % unter dem Rechnungsergebnis 2021.

Innerhalb der Gruppen 70 und 71 ist der weitaus größte Teil der Freiwilligen Leistungen veranschlagt. Die Gesamtausgaben der Freiwilligen Leistungen beliefen sich auf 9,7 Mio. € und lagen um rd. 0,9 Mio. € bzw. 8,52 % unter den HhAnsätzen 2022.

Die Minderausgaben bei den Freiwilligen Leistungen sind auf die im Jahr 2022 geringeren Bedarfe als gegenüber der Planung zu verzeichnen und sind im Wesentlichen auf folgende Positionen zurückzuführen:

  • Wirtschaftsförderung (UA 7911) mit rd. -0,2 Mio. €
  • Förderung der Wohlfahrtspflege (UA 4701) mit rd. -0,2 Mio.
  • Sportförderung (UA 5500) mit rd. -0,1 Mio. €
  • Sonstige Förderung der Wirtschaft (UA 7918) mit rd. -0,1 Mio. €

 

 

Leistungen der Sozialhilfe und ähnlicher Gruppen

 – Gruppen 73 bis 75 sowie 78 und 79 im Zusammenhang mit Erstattungen

 

Die Gruppen 73 bis 75 sowie 78 und 79 umfassen ein bereinigtes Volumen von insgesamt rd. 32,8 Mio. € (HhAnsatz rd. 36,0 Mio. €). Das Rechnungsergebnis 2021 belief sich auf rd. 26,5 Mio. €.

Die Abweichung ist auf Minderausgaben im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Gr. 79) mit 1,9 Mio. €, der Bildung und Teilhabe (Gr. 78) mit 0,3 Mio. € und der Sozialhilfe (Gr. 73) mit 0,7 Mio. € zurückzuführen.

 

Die tatsächlichen Gesamtnettoausgaben (Saldo; siehe nachfolgende Tabelle) (d.h. unter Berücksichtigung der Erstattungen des Bundes, des Landes und des Bezirkes – Gr. 16/19 sowie weiterer Ersatzleistungen - Gr. 24/25) betragen bei der Sozialhilfe und ähnlichen Gruppen (Gr. 73-75 und 78 und 79 sowie Gr. 69) rd. 12,6 Mio. € und waren um rd. 1,6 Mio. € geringer als die Planungen.

 

Bei in den Jahren 2021 und 2022 im Ergebnis steigenden Ausgaben (2021: 47,3 Mio. €, 2022: 54,4 Mio. €), stiegen die Einnahmen zwischen den Jahren von 36,6 Mio. € auf 41,8 Mio. €).

Dies ist zurückzuführen auf:

  • Sozialhilfe (UA 413)
  • Grundsicherung für Senioren und Erwerbsunfähige (UA 415)
  • Leistungen gem. dem Asylbewerberleistungsgesetz (UA 42)

 

Die Aufwendungen und die Ersätze der Leistungen der Sozialhilfe und ähnlicher Gruppen haben sich wie folgt entwickelt:

 

A. Sozialhilfe - UA 410/411/412/413/414

 

Rechnungser-gebnis 2021

Rechnungser-gebnis 2022

Veränderung ggü. Vorjahr

HhAnsatz 2022

Abweichung Rechnungs-ergebnis /
HhAnsatz

Einnahmen

645.959,68 €

755.165,34 €

109.205,66 €

964.000 €

-208.834,66 €

Ausgaben

3.007.409,70 €

3.807.692,91 €

800.283,21 €

4.612.700 €

-805.007,09 €

Abgleich

-2.361.450,02 €

-3.052.527,57 €

-691.077,55 €

-3.648.700 €

596.172,43 €

 

 

 

 

 

 

B. Grundsicherung der Senioren und Erwerbsunfähigen - UA 415

 

Rechnungser-gebnis 2021

Rechnungser-gebnis 2022

Veränderung ggü. Vorjahr

HhAnsatz 2022

Abweichung Rechnungs-ergebnis /
HhAnsatz

Einnahmen

13.437.550,64 €

15.525.633,00 €

2.088.082,36 €

15.800.000 €

-274.367,00 €

Ausgaben

14.128.419,76 €

15.783.411,62 €

1.654.991,86 €

15.802.000 €

-18.588,38 €

Abgleich

-690.869,12 €

-257.778,62 €

433.090,50 €

-2.000 €

-255.778,62 €

 

 

 

 

 

C. Grundsicherung der Arbeitssuchenden - UA 482

     einschl. Kosten der Unterkunft und Heizung u.ä. sowie für Bildung- und Teilhabe

 

Rechnungser-gebnis 2021

Rechnungser-gebnis 2022

Veränderung ggü. Vorjahr

HhAnsatz 2022

Abweichung Rechnungs-ergebnis /
HhAnsatz

Einnahmen

14.382.284,48 €

14.247.204,18 €

-135.080,30 €

15.001.700 €

-754.495,82 €

Ausgaben

21.656.337,11 €

22.762.677,50 €

1.106.340,39 €

24.738.300 €

-1.975.622,50 €

Abgleich

-7.274.052,63 €

-8.515.473,32 €

-1.241.420,69 €

-9.736.600 €

1.221.126,68 €

 

 

 

 

 

 

D. Sonstige Leistungen - UA 42/44/490/491/493

     u.a. Leistungen an Asylbewerber und im Rahmen der Kriegsopferfürsorge
     sowie für Bildung- und Teilhabe u.w.

 

Rechnungser-gebnis 2021

Rechnungser-gebnis 2022

Veränderung ggü. Vorjahr

HhAnsatz 2022

Abweichung Rechnungs-ergebnis /
HhAnsatz

Einnahmen

8.094.466,33 €

11.269.369,51 €

3.174.903,18 €

13.163.800 €

-1.894.430,49 €

Ausgaben

8.466.038,70 €

12.022.424,64 €

3.556.385,94 €

13.966.150 €

-1.943.725,36 €

Abgleich

-371.572,37 €

-753.055,13 €

-381.482,76 €

-802.350 €

49.294,87 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtsummen

 

Rechnungser-gebnis 2021

Rechnungser-gebnis 2022

Veränderung ggü. Vorjahr

HhAnsatz 2022

Abweichung Rechnungs-ergebnis /
HhAnsatz

Einnahmen

36.560.261,13 €

41.797.372,03 €

5.237.110,90 €

44.929.500 €

-3.132.127,97 €

Ausgaben

47.258.205,27 €

54.376.206,67 €

7.118.001,40 €

59.119.150 €

-4.742.943,33 €

Abgleich

-10.697.944,14 €

-12.578.834,64 €

-1.880.890,50 €

-14.189.650 €

1.610.815,36 €

 

Sozialhilfe (UA 410/411/412/413/414)

In Folge der tatsächlichen Fallzahlentwicklung im Jahr 2022, d.h. geringere Steigerungen als prognostiziert, ergaben sich jeweils Minderausgaben bei den

  • Hilfen zur Gesundheit - 5. Kapitel SGB XII (UA 413) mit 0,6 Mio. €
  • Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie in anderen Lebenslagen – 8./9. Kapitel SGB XII (UA 414) mit 70 Tsd. €

Die Kostentragung entfiel mit 0,5 Mio. € größtenteils auf den örtlichen Träger.

 

Bei der Grundsicherung der Senioren und Erwerbsunfähigen (UA 415) ergaben die tatsächlichen Werte für 2022 bei den Ausgaben ein Plus gegenüber dem Vorjahr von rd. 1,7 Mio. €. Verglichen mit der Planung entstehen hier Mehrausgaben von rd. 0,02 Mio. €.

 

Die Aufwendungen im Rahmen der Grundsicherung der Arbeitssuchenden (UA 482) i. H. v. rd. 22,7 Mio. € stiegen um 1,1 Mio. € im Vergleich zum Vorjahresniveau. Jedoch liegt das Rechnungsergebnis 2022 um 2,0 Mio. € unter den Veranschlagungen i. H. v. 24,7 Mio. €. Die Bundeserstattungsquote wurde aufgrund der Corona-Pandemie für das Jahr 2022 rückwirkend auf 67,4 % reduziert (2021 lag sie bei 68,7%). In den Jahren 2020 und 2021 wurde aufgrund Corona-bedingter Schließungen der Kindertageseinrichtungen in den meisten Fällen der Elternbeitrag vom Freistaat Bayern übernommen. Bei den Planungen für das Jahr 2022 wurde davon ausgegangen, dass diese Erstattungen nun wegfallen. Wider zu erwarten sorgt auch in 2022 die Beitragsentlastung durch den Freistaat zu mehr Entlastung für die Stadt Regensburg.

 

Bei den Ersätzen des Bundes ergeben sich somit Mindererlöse von rd. 0,8 Mio. € gegenüber der Planung und ebenso Mindererlöse von rd. 0,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.

Die tatsächliche Netto-Belastung in diesem Bereich belief sich in 2021 auf rd. 7,3 Mio. € und in 2022 auf rd. 8,5 Mio. € (geplant waren in 2022 9,7 Mio. €).

 

Sonstige Leistungen (UA 42/44/490/491/493)

Die Leistungen gem. dem Asylbewerberleistungsgesetz blieben ausgablich sowie einnahmlich um 1,9 Mio. € unter den prognostizierten Beträgen, die bei der Planung unterstellt wurden. Dies ist zum einen auf die sinkende Zahl an anspruchsberechtigten Personen in Regensburg zurückzuführen. Zum anderen war auch mit steigenden Kosten aufgrund des Ukrainekriegs gerechnet worden. Dies hat sich nicht bewahrheitet, weshalb sowohl die Ausgaben für Krankenhilfe, die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt als auch die Geldleistungen für den Lebensunterhalt zurückgingen. Die Abrechnungen für das IV. Quartal erfolgen jedoch zeitverzögert und wirken sich auf das Jahr 2023 aus.

Diese Aufwendungen, die i.d.R. vollständig ersetzt werden, entwickelten sich wie folgt:

2022: rd. 10,9 Mio. €

2021: rd. 8,5 Mio. €

2020: rd. 7,8 Mio. €

Bei den weiteren Leistungen ergaben sich keine wesentlichen Änderungen.

 

 

Leistungen der Jugendhilfe – Gruppen 76 und 77

 

Die Gruppen 76 und 77 umfassen ein bereinigtes Volumen von insgesamt rd. 28,6 Mio. € (HhAnsatz rd. 30,9 Mio. €). Das Rechnungsergebnis 2021 belief sich noch auf rd. 24,7 Mio. €.

Die Abweichung ist auf Minderausgaben bei den Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen (Gr. 76) mit rd. 1,3 Mio. € und innerhalb von Einrichtungen (Gr. 77) mit rd. 1,0 Mio. € zurückzuführen.

 

Bei der Gr. 76 Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen gibt es nennenswerte Differenzen zum Haushaltsplan bei

  • Förderung von Kindern in Tagespflege (UA 4542) mit -0,4 Mio. €
  • Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (UA 4553) mit –0,4 Mio. €
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (UA 4554) mit -0,1 Mio. €
  • Hilfen für junge Volljährige (UA 4561) mit -0,2 Mio. €

 

Da die Kosten für einen Fall in diesen Bereichen hoch sind, kann die Beendigung/Aufnahme von einzelnen Fällen erhebliche Abweichungen verursachen. Eine derartige Verringerung der Fallzahlen war für das Jahr 2022 nicht vorherzusehen.

 

Wesentliche Abweichungen ergaben sich bei der Gr. 77 Leistungen der Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen insbesondere bei

  • Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (UA 4541) -0,2 Mio. €
  • Heimerziehung, Sonstige betreute Wohnform (UA 4557) -0,3 Mio. €
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (UA 4560) mit -0,3 Mio. €

 

Diese sind überwiegend auf die tatsächlichen Fallzahlentwicklungen im Jahr 2022 zurückzuführen, die geringer ausfallen als prognostiziert.

 

 

Sonstige Finanzausgaben (Hauptgruppe 8)

 

Überblick Hauptgruppe 8

Rechnungs-ergebnis 2021

HhAnsatz 2022

Rechnungs-ergebnis 2022

Abweichung

HhAnsatz / Rechnungsergebnis

absolut in €

relativ in %

180.033.503,57 €

172.464.850 €

201.699.209,53 €

29.234.359,53 €

16,95 %

 

Das Rechnungsergebnis der Hauptgruppe 8 (sonstige Finanzausgaben) liegt mit 201,7 Mio. € um 29,2 Mio. € (16,95 %) über dem Haushaltsansatz von 172,5 Mio. €.

 

Zinsen (Gruppe 80)

 

Die Ausgaben bei dieser Gruppe fielen mit 1,126 Mio. € um 3.926,54 € bzw. 0,35 % niedriger als eingeplant an und lagen geringfügig unter den Ausgaben in 2021 (1,164 Mio. €).

 

Gruppe 81 – Gewerbesteuerumlage

 

Das Rechnungsergebnis für die Gewerbesteuerumlage entspricht mit 20,56 Mio. € dem Haushaltsansatz.

 

Gruppe 83 - allgemeinen Umlagen

 

Bei dieser Gruppe ist die Bezirksumlage (UGr. 832) zu buchen. Diese fiel in Höhe von 54,90 Mio. € wie veranschlagt an (RE 2021: 49,96 Mio. €).

 

Gruppe 84 – weitere Finanzausgaben

 

Das Rechnungsergebnis lag mit 0,07 Mio. € insgesamt um 1,26 Mio. € unter den Veranschlagungen. Infolge der Verfassungswidrigkeit des bisherigen Zinssatzes von 6 % wurde die Verzinsungsregelung gesetzlich neu geregelt und der Zinssatz auf 1,8 % gesenkt. Aufgrund der noch nicht erfolgten technischen Umsetzung der neuen Verzinsungsregelung wurde die Verzinsung der Steuererstattungen (HhSt. 0331.8412) in 2022 ausgesetzt. Aus diesen Grund entstanden hier Minderausgaben in Höhe von 0,7 Mio. €.

Bei den Bodenordnungsverfahren, den Umlegungen Keilberg und Schwabelweis Nord (HhSt. 6141.8414), liegt das Rechnungsergebnis um 0,6 Mio. € unter dem Ansatz, da in 2022 nur diverse Umlegungs- bzw. Zuteilungspläne vorbereitet wurden, wobei entsprechende Geldausgleichsleistungen erst in den Folgejahren ausgezahlt werden.

 

Gruppe 85 - Deckungsreserve

 

Bei der allgemeinen Deckungsreserve waren 2,51 Mio. € veranschlagt. Zur Finanzierung von zusätzlichen Ausgaben (des Verwaltungshaushaltes) wurde ein Teilbetrag i. H. v. 0,08 Mio. € benötigt. Ein Rechnungsergebnis entstand nur bei den (insgesamt um 0,08 Mio. €) verstärkten Haushaltsstellen.

 

Die Zuführungen an den Vermögenshaushalt (Gruppe 86 bzw. 30) liegen mit 125,1 Mio. € um 33,0 Mio. € über den Haushaltsansätzen. Im Jahr 2021 betrug das Rechnungsergebnis 112,0 Mio. €.

Sie teilen sich wie folgt auf:

Bezeichnung

Zuführungen Gr. 86/30

UA

Haushaltsansatz 2022

einschl. Nachtrag

Rechnungs-ergebnis 2022

Abweichung

 

 

 

 

 

Liegenschaftsverwaltung - Liegenschaftsamt - Budget

0351

0

22.780,51

22.780,51 €

Katastrophenschutz - Zivilschutz – Hochwasserspenden

1401

150 €

0,00 €

-150,00 €

Berufsoberschule – Städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft – spezielle Versorgungsrücklage

2651

200 €

0,00 €

-200,00 €

Theater Regensburg - Kommunalunternehmen – Finanzierung Kapitaleinlage

3311

14.475.000 €

14.475.708,58 €

708,58 €

Verwaltung der Jugendhilfe - Amt für Tagesbetreuung von Kindern - Budget

4072

0 €

1.800,00 €

1.800,00 €

Bürgerheim Kumpfmühl – Finanzierung Kapitaleinlage RSG gGmbH

4321

1.560.000 €

1.162.241,70 €

-397.758,30 €

Sportförderung – Finanzierung Kapitaleinlage 'Arena Regensburg'

5511

2.285.000 €

2.283.736,79 €

-1.263,21 €

Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Parkplätzen – Finanzierung Investitionen

6815

12.000 €

11.039,27 €

-960,73 €

Baulicher Hochwasserschutz' an Donau und Regen

6900

1.500.000 €

1.132.575,46 €

-367.424,54 €

KrE ‚Abwasserbeseitigung’ - Gebührenausgleichsrücklage

7000

685.000 €

685.000,00 €

0,00 €

Bestattungswesen Hoheitlicher Bereich – Jüdische Grabstätten

7500

10.000 €

6.764,00 €

-3.236,00 €

Fremdenverkehr – Finanzierung Kapitaleinlage RTG GmbH

7901

3.110.000 €

2.710.140,90 €

-399.859,10 €

Wirtschaftsförderung – Finanzierung Kapitaleinlage RBD GmbH

7910

215.000 €

53.794,61 €

-161.205,39 €

Stadtbahn – Finanzierung Kapitaleinlage 'Amt für Stadtbahnneubau'

7929

45.000 €

31.800,00 €

-13.200,00 €

Kombinierte Versorgungs- und Verkehrsunternehmen – Finanzierung Kapitaleinlage das Stadtwerk.Regensburg GmbH

8300

11.680.000 €

11.680.000,00 €

0,00 €

Stiftung-Maria-Speiseder

8900

2.450 €

2.367,50 €

-82,50 €

Dr.-Seyboth-Stipendien-Stiftung

8901

63.100 €

0,00 €

-63.100,00 €

Prof.-Neumüller-Stipendien-Stiftung

8906

66.250 €

0,00 €

-66.250,00 €

 

 

 

 

 

Allgemeine VERSORGUNGSRÜCKLAGE - Erträge

9111

464.200 €

646.915,31 €

182.715,31 €

Allgemeine Zuführung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

9161

55.870.000 €

87.147.439,40 €

31.277.439,40 €

‚BUDGET’s’

 - zweckg. Teil ‚Allgemeine Rücklage’ -

9161

0 €

3.000.000,00 €

3.000.000,00 €

Allgemeine VERSORGUNGSRÜCKLAGE - Zuzahlung

9161

0 €

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

GESAMT

 

92.043.350 €

125.054.104,03 €

33.010.754,03 €

 

Hinsichtlich der Zuführungen im Zusammenhang mit den Gebührenausgleichsrücklagen der KrE‘s (UA 6751 / UA 7000 / UA 7201) und der ‚Aktion Kinderbaum‘ (UA 4987) bzw. den fiduziarischen Stiftungen (UA 890#) sowie der Rücklagen „Öffentliche Parkierungsanlagen“ (UA 6815), „Baulicher Hochwasserschutz an Donau und Regen“ (UA 6900) und den Versorgungsrücklagen (UA 2651 und UA 9111/9161) darf auf die weiteren Erläuterungen bei Gr. 91 verwiesen werden.

 

Bei den Zuführungen zum Vermögenshaushalt zur Finanzierung der Kapitaleinlagen zur Abdeckung der laufenden Defizite (UGr. 936 abzgl. UGr. 332) wurden beim „Theater Regensburg“ (UA 3311), bei der „Arena Regensburg“ (UA 5511) und bei der „das Stadtwerk.Regensburg GmbH“ (UA 8300) die planmäßigen Ausgleichszahlungen (einschl. übertragener Haushaltsreste) vollständig durchgebucht sowie bei der „RSG gGmbH - Bürgerheim Kumpfmühl“ (UA 4321: - 0,4 Mio. €), bei der „RTG GmbH“ (UA 7901: - 0,4 Mio. €), bei der „RBD GmbH“ (UA 7910: - 0,2 Mio. €) und beim „Amt für Stadtbahnneubau“ (UA 7929: - 13,2 T€) die tatsächlichen Ausgleichszahlungen (zuzüglicher tatsächlich übertragener Haushaltsreste) durchgebucht.

 

Die Allgemeine Zuführung (UA 9161) war i.H.v. 55,9 Mio. € veranschlagt. Mit 87,1 Mio. € (ohne Zuführung für Budgetrücklagen i.H.v. 3,0 Mio. €) wurde ein um 31,3 Mio. € (Rd.diff.) höherer Betrag erwirtschaftet.

Hauptgründe sind insbesondere Mehreinnahmen bei den ‚Steuern und Allgemeinen Zuweisungen‘ (HGr. 0) i.H.v. 21,5 Mio. € und Mindereinnahmen bei den bereinigten ‚Verwaltungs- und Betriebseinnahmen‘ (HGr. 1 ohne UGr. 169) i.H.v. 20,2 Mio. € sowie Minderausgaben beim bereinigten ‚Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand‘ (HGr. 5/6 ohne UGr. 679 / Gr. 68 und Gr. 69) i.H.v. 20,9 Mio. € und bei den ‚Zuweisungen und Zuschüssen‘einschl. ‚Grundsicherung‘ und ‚Kosten der Unterkunft und Heizung‘ (HGr. 7 mit Gr. 69) i.H.v. 8,8 Mio. €. Allerdings wurden davon 12,6 Mio. € zur Finanzierung von zusätzlichen Investitionen im Vermögenshaushalt verwendet, so dass effektiv eine Verbesserung im Verwaltungshaushalt von 18,3 Mio. € verbleibt.

Der Budgetrücklage (UA 9161 und diverse andere UA) wurde eine vorläufige Abschlagszahlung für 2022 i.H.v. 3,0 Mio. € zugeführt.

 

 

3. Einnahmen des Vermögenshaushaltes

 

 

Bei einem Haushaltsansatz von 198,7 Mio. € und einem Rechnungsergebnis (= bereinigtes Soll) von 201,5 Mio. € ergeben sich Mehreinnahmen des Vermögenshaushalts i.H.v. 2,7 Mio. € (+ 1,4 %), wobei die Bildung von Haushaltseinnahmeresten mit rd. 45,2 Mio. € berücksichtigt ist.

 

 - Hinsichtlich der Haushaltseinnahmereste im Einzelnen darf auf die Beschlussvorlage einschl. der Aufstellungen und der Begründungen ”Haushaltsrestebildung 2022” zur Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 21.03.2023 verwiesen werden. -

 

 

Die wesentlichsten – ab 2,0 Mio. € - Änderungen sind bei

und

  • den Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gr. 35) mit einer Reduzierung um 2,5 Mio. €

sowie

  • den ‘regulären‘ Kreditaufnahmen (Gr. 37#6/8) mit einer Minderung um 25,0 Mio. €

festzustellen.

 

 

Die Abweichungen im Detail resultieren aus den nachfolgend dargestellten Änderungen bei den einzelnen Gruppierungen:

 

Art der Einnahme

- Gruppierung -

Haushaltsansatz 2022

einschl. Nachtrag

Rechnungsergebnis 2022

Abweichung

absolut     bzw.     relativ

 

 

 

 

 

 

Zuführungen vom Verwaltungshaushalt

30

92.043.350 €

125.054.104,03 €

33.010.754,03 €

35,86%

Entnahmen aus Rücklagen

31

6.860.700 €

6.134.139,61 €

-726.560,39 €

-10,59%

Rückflüsse von Darlehen

32

1.560.250 €

1.553.291,23 €

-6.958,77 €

-0,45%

Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen

33

1.525.000 €

1.529.877,10 €

4.877,10 €

0,32%

Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens

34

3.238.750 €

1.247.322,63 €

-1.991.427,37 €

-61,49%

Beiträge und ähnliche Entgelte

35

4.750.000 €

2.212.139,82 €

-2.537.860,18 €

-53,43%

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

36

27.411.150 €

27.376.013,78 €

-35.136,22 €

-0,13%

Einnahmen aus Krediten (einschl. Umschuldungen)

37

61.340.000 €

36.348.513,99 €

-24.991.486,01 €

-40,74%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

198.729.200 €

201.455.402,19 €

2.726.202,19 €

1,37%

 

 

Das Soll bei den Zuführungen vom Verwaltungshaushalt (Gr. 30) erhöht sich - wie bereits bei den Ausgaben des Verwaltungshaushalts (Gr. 86) angesprochen - um 33,0 Mio. € auf insgesamt 125,1 Mio. €.

 Auf die dortigen Ausführungen und die Tabelle wird verwiesen.

 

 

Bei den Entnahmen aus Rücklagen (Gr. 31) sinkt das Soll um 0,7 Mio. € auf insgesamt 6,1 Mio. € und teilt sich wie folgt auf:

 

Bezeichnung

‘Rücklagenentnahmen’

UA

Haushaltsansatz 2022

einschl. Nachtrag

Rechnungs-ergebnis 2022

Abweichung

 

 

 

 

 

Berufsoberschule – Städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft – spezielle Versorgungsrücklage

2651 

83.200 €

122.150,00 €

38.950,00 €

Freiwillige Hilfen, Spenden und Stiftungsmittel und dgl. – Spenden ‘Aktion Kinderbaum'

4987

133.100 €

73.905,82 €

-59.194,18 €

KrE ‘Straßenreinigung sowie Straßenwinterdienst’ - Gebührenausgleichsrücklage

6751

0 €

130.675,37 €

130.675,37 €

Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Parkplätzen – Finanzierung Investitionen

6815 

275.000 €

275.000,00 €

0,00 €

Baulicher Hochwasserschutz' an Donau und Regen

6900

50.000 €

0,00 €

-50.000,00 €

KrE ‘Abwasserbeseitigung’ - Gebührenausgleichsrücklage

7000 

4.500.000 €

4.500.000,00 €

0,00 €

KrE ‘Abfallbeseitigung’ - Gebührenausgleichsrücklage

7201

1.200.000 €

356.097,48 €

-843.902,52 €

Stiftung-Maria-Speiseder

8900

2.000 €

0,00 €

-2.000,00 €

Dr.-Seyboth-Stipendien-Stiftung

8901

10.000 €

8.915,45 €

-1.084,55 €

Eberhard-Dirrigl-Stiftung

8902 

9.950 €

6.100,55 €

-3.849,45 €

Prof.-Neumüller-Stipendien-Stiftung

8906

12.000 €

11.721,88 €

-278,12 €

Stadtbau-GmbH-Stiftung

8907 

9.050 €

7.678,95 €

-1.371,05 €

Vermächtnisse und Nachlässe

8909 

500 €

1.452,48 €

952,48 €

 

 

 

 

 

Allgemeine Rücklage

9101

0 €

128.494,82 €

128.494,82 €

‘BUDGET’s’
-zweckg. Teil ‘Allgemeine Rücklage’-

9101

575.900 €

511.946,81 €

-63.953,19 €

Allgemeine VERSORGUNGSRÜCKLAGE

9111

0 €

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

GESAMT

 

6.860.700 €

6.134.139,61 €

-726.560,39 €

 

Folgende Rücklagenbewegungen sind erwähnenswert:

 

Bei den Gebührenausgleichsrücklagen der Kostenrechnenden Einrichtungen (KrE) wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses insbesondere die BAB-Ergebnisse bis einschl. 2021 (2021: nur vorläufig) durchgebucht; aufgrund der tatsächlichen BAB-Ergebnisse und der tatsächlichen Rücklagenstände ergaben sich folgende Rücklagenentnahmen.

  • KrE ‘Straßenreinigung’ (UA 6751) mit 0,1 Mio. €
  • KrE ‘Abwasserbeseitigung’ (Anteil Schmutzwasser und Niederschlagswasser – UA 7000) mit 4,5 Mio. €
  • KrE ‘Abfallentsorgung’ (UA 7201) mit 0,4 Mio. €

 

 - Die Veranschlagungen im Haushaltsplan bei den Gebührenausgleichsrücklagen der KrE (UA 6751 / 7000 / 7201) stellen lediglich vorläufige Werte aufgrund der kameralen Ergebnisse dar. Tatsächlich gebucht werden jedoch nur Rücklagenbewegungen aufgrund der BAB-Ergebnisse des Vorjahres (2021), so dass unweigerlich Abweichungen zwischen den Plan- und Soll-Werten auftreten. –

 - vgl. auch ‘Gr. 91‘ -

 

Die tatsächlichen Rücklagenentnahmen bei der ‘Aktion Kinderbaum‘ (UA 4987) sowie bei den ‘fiduziarischen Stiftungen einschl. der Vermächtnisse und Nachlässe’ (UA 890#) erfolgten insb. zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen während des Jahres bzw. ergaben sich aufgrund des Jahresabschlusses (= Abgleich Einnahmen mit Ausgaben) 2022.

 - vgl. auch ‘Gr. 91‘ -

 

Bei der speziellen Versorgungsrücklage für die vom Freistaat Bayern übernommenen Lehrkräfte der ehem. städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft (UA 2651) erfolgten die Entnahmen auf Basis der tatsächlichen Ersätze und deren Erträge in den Vorjahren.

 

Die Beträge, die der Allgemeinen Rücklage (UA 9101) einschl. dem zweckgebundenen Teil „BUDGETS“, planmäßig und/oder zur Finanzierung von über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen entnommen worden sind, dienten der Finanzierung von zusätzlichen Aufwendungen und Projekten (u.a. aus der Allgemeinen Rücklage im Rahmen der Wiederverwendung von Energie- und Reinigungseinsparungen im Schulbereich sowie aus den Budgetrücklagen im Rahmen der Budgetrichtlinien).

 - vgl. auch ‘Gr. 91‘ -

 

 

Bei veranschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens (Gr. 34) i.H.v. 3,2 Mio. € wurde ein Rechnungsergebnis (= Anordnungs-Soll) i.H.v. 1,2 Mio. € erzielt.

 

Bei den Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 340) unterschreitet das Rechnungsergebnis mit 1,1 Mio. € (= Anordnungs-Soll) die Haushaltsansätze um 2,0 Mio. €.

 

Soll-Einnahmen i.H.v. 1,1 Mio. € (HhAnsatz 3,1 Mio. €) führten bei der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 340):

zu Mindereinnahmen i.H.v. 2,3 Mio. €, insb. bei der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen

  • in der ‘Entwicklungsmaßnahme Burgweinting‘ (HhSt. 1.6157.340#) mit – 0,6 Mio. €
  • zur „‘Gewerbe- und Industrienutzung‘ – ‘Wirtschaftsförderung‘” (HhSt. 1.7911.3400) mit - 0,3 Mio. €
  • aus dem ‘Unbebauten und Bebauten Grundbesitz‘ (HhSt. 1.8809/8819.340#) mit – 1,0 Mio. €

sowie

zu Mehreinnahmen i.H.v. 0,3 Mio. €, insb. bei der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen

  • im Baugebiet ‘Burgweinting Nordwest III‘ (HhSt. 1.8819.34090) mit + 0,2 Mio. €.

 

 

Das bereinigte Soll für die Beiträge und ähnlichen Entgelte (Gr. 35) i.H.v. 2,2 Mio. € reduziert sich gegenüber den Haushaltsansätzen um 2,5 Mio. €.

 

Soll-Einnahmen auf HhAnsatz i.H.v. 2,2 Mio. € (HhAnsatz 4,8 Mio. €) führten

zu Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste nicht gebildet) i.H.v. 2,5 Mio. €

  •      bei den „Erschließungsbeiträgen“ (HhSt. 1.6300.3521) mit – 1,4 Mio. €
  •      bei den „‘Straßenausbaubeiträgen‘ – Einzel-Erstattungen“ (HhSt. 1.6300.3525) mit - 0,8 Mio. €
  •      bei den „Entwässerungsbeiträgen“ (HhSt. 1.7000.3531) mit – 0,3 Mio. €.

 

Insgesamt wurden von 2,5 Mio. € rechnerisch möglichen Haushaltseinnahmeresten (HER) aus dem laufenden Jahr nach Überprüfung aufgrund der Einnahmeprognose für 2023 keine HER gebildet.

 

 

Das Rechnungsergebnis bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 36) i.H.v. 27,4 Mio. € (einschl. zu übertragender HhRest i.H.v. 8,8 Mio. €) weicht fast nicht von den Veranschlagungen ab.

 

Einzelne Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste teilweise gebildet) i.H.v. 13,9 Mio. € sowie einzelne Mehreinnahmen i.H.v. 7,6 Mio. € führten saldiert zu niedrigeren Soll-Einnahmen auf HhAnsatz (mit insgesamt 21,1 Mio. € bei HhAnsatz 27,4 Mio. € - zusätzl. Soll-Anordnungen auf HhReste mit 3,0 Mio. €) i.H.v. 6,3 Mio. €.

 

Folgende bedeutende Positionen sind aufzulisten:

 

     Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste vollständig gebildet), insb. bei den Zuweisungen und Zuschüssen für

  • die „‘Schulen‘ i.R. ‘Förderprogramme ‘Sonderbudget ‘Leih- und Lehrerdienst-Geräte‘‘ und ‘Digitalpakt 2019 – 2024‘‘“ (HhSt. 1.2000.36117) mit – 1,7 Mio. €
  • die „‘Berufsschule I‘ i.R. ‘Förderprogramm ‘integrierte Fachunterrichtsräume (iFu)’‘ (HhSt. 1.2401.36199) mit – 0,6 Mio. €
  • das „‘document Keplerhaus‘ – Umgestaltung“ sowie das „‘Zentraldepot und Archiv für die Museen und Archiv‘ – Neubau“ (HhSt. 1.3102.361#) mit – 1,1 Mio. €
  • die „Kinderbetreuungseinrichtungen – ‘Dritter‘ – Neu- und Ausbauvorhaben“ (HhSt. 1.4648.3610) mit – 1,7 Mio. €
  • den „‘Stadtparkbrunnen‘ – Neubau“ (HhSt. 1.5801.36898) mit – 0,5 Mio. €

 

     Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste teilweise bzw. nicht gebildet), insb. bei den Zuweisungen und Zuschüssen für

-> Anpassung an den voraussichtlichen Mitteleingang in 2023 auch unter Berücksichtigung der Haushaltsansätze 2023 sowie des Mittelabflusses bei den korrespondierenden Ausgaben

  • die „Berufsschule II‘ - Erweiterungsbau zur Unterbringung verschiedener Fachbereiche“ (HhSt. 1.2402.36109) mit – 0,5 Mio. € (neu übertragener Haushaltseinnahmerest 0,0 Mio. €)
  • das „’Klärwerk’ – diverse Vorhaben“ (HhSt. 1.7103.36#) mit – 2,7 Mio. € (neu übertragener Haushaltseinnahmerest 0,0 Mio. €)

 

     Mehreinnahmen, insb. bei den Zuweisungen und Zuschüssen für

  • die „‘Schulen‘ i.R. ‘Förderprogramm ‘Beschleunigter Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder‘“ (HhSt. 1.21100.36100) mit + 0,5 Mio. €
  • die „‘Grundschule Königswiesen‘ – Aufstockung und Sanierung“ (HhSt. 1.21105.36102) mit + 0,6 Mio. €
  • die „‘Grundschule Kreuzschule’ – Neubau“ (HhSt. 1.21106.3610) mit + 0,9 Mio. €
  • die „Kinderbetreuungseinrichtungen – ‘Stadt‘ – Neu- und Ausbauvorhaben“ (HhSt. 1.4641.3610) mit + 0,7 Mio. €
  • den „‘Ostpark‘ - Aufwertung“ (HhSt. 1.5801.3610) mit + 0,7 Mio. €
  • die „‘Dr.-Seyboth-Stipendien-Stiftung‘ und die ‘Prof.-Neumüller-Stipendien-Stiftung‘ - Nachlass“ (HhSt. 1.8901/8906.3681) mit zusammen + 3,0 Mio. €

 

Insgesamt wurden von 13,9 Mio. € rechnerisch möglichen Haushaltseinnahmeresten (HER) aus dem laufenden Jahr HER i.H.v. 5,0 Mio. € aufgrund der Einnahmeprognose nicht gebildet.

 

Zusätzlich verfielen nicht ‘ausgeschöpfte’ HER aus dem Vorjahr i.H.v. 2,6 Mio. € kraft Gesetzes und mussten somit in Abgang gestellt werden.

 

Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr wurden insb. bei

  • dem „‘Begegnungszentrum ‘Guerickestraße‘‘ – Neubau“ (HhSt. 1.4608.3619) mit 0,5 Mio. €

kraft Gesetzes in Abgang gestellt.

 

Die weiteren Mindereinnahmen, teilweise als Haushaltseinnahmerest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert.

 

 

Bei den Einnahmen aus Krediten (Gr. 37) unterschreitet das Rechnungsergebnis mit 36,3 Mio. € die Veranschlagung von 61,3 Mio. € um 25,0 Mio. €.

 

Die Ergebnisse stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

 

 

Kreditwesen

UA 9121

HhAnsatz 2022

einschl. Nachtrag

(HhRest aus 2021)

Anordnungs Soll / Ist

auf HS

(auf HR)

neu gebildeter HhRest

(‘verfallener’ HhRest aus 2021)

Rechnungs-ergebnis 2022

Abweichung

HhAnsatz vom Rechnungs-ergebnis

 

 

 

in €

 

 

Kreditaufnahmen

61.340.000   .

(0,00)

0,00

(0,00)

36.348.513,99

(0,00)

36.348.513,99

-24.991.486,01

Umschuldungen

0   .

0,00

0,00

0,00

0,00

Gesamt

61.340.000   .

(0,00)

0,00

(0,00)

36.348.513,99

(0,00)

36.348.513,99

-24.991.486,01

 

 

 

 

 

 

Ordentliche Tilgungen

1.360.000   .

1.348.513,99

0,00

1.348.513,99

-11.486,01

Umschuldungen

0   .

0,00

0,00

0,00

0,00

außerordentliche

Tilgungen

0   .

0,00

Gesamt

1.360.000   .

1.348.513,99

0,00

1.348.513,99

-11.486,01

 

 

 

 

 

 

Netto-Neu-Verschuldung

59.980.000   .

(0,00)

-1.348.513,99

(0,00)

36.348.513,99

(0,00)

35.000.000,00

-24.980.000,00

PLAN-Schulden-zuwachs in 2022

(möglicher zusätzlicher IST-Schuldenzuwachs in 2022)

tatsächlicher IST-Schulden-zuwachs

in 2022

möglicher weiterer IST-Schulden-zuwachs

in 2023

SOLL-Schulden-zuwachs

in 2022

 

 

 

Der Haushaltssatzung bzw. dem Haushaltsplan lag eine genehmigungspflichtige Gesamtermächtigung für ‘reguläre’ Kreditaufnahmen i.H.v. 61,34 Mio. € und eine PLAN-Netto-Neu-Verschuldung i.H.v. + 59,98 Mio. € zugrunde.

 

Diese ursprünglich beabsichtigte PLAN-Netto-Neu-Verschuldung 2022 wurde im IST nicht und im SOLL mit der Bildung – erstmalig seit 2009 - eines Haushaltseinnahmerestes nur teilweise in Anspruch genommen, da diese zur Finanzierung des Haushaltes im Rahmen des Jahresabschlusses, insb. der neuen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes, nur teilweise erforderlich gewesen ist.

Stattdessen erfolgte u.a. die Finanzierung durch eine Mehrzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt.

 

Die SOLL-Netto-Neu-Verschuldung i.H.v. + 35,00 Mio. € fällt damit insbesondere aufgrund der geringeren ‘regulären’ Kreditaufnahmen (- 24,99 Mio. € unter Berücksichtigung des teilweise übertragenen Haushaltseinnahmerestes) sowie den niedrigeren ordentlichen Tilgungen (- 0,01 Mio. €) gegenüber der PLAN-Netto-Neu-Verschuldung i.H.v. + 59,98 Mio. € um (-) 24,98 Mio. € niedriger aus.

 

D.h. der SOLL-Schuldenstand erhöht sich gegenüber dem Vorjahr (31.12.2021 mit 77,85 Mio. €) auf 112,85 Mio. € zum 31.12.2022; der IST-Schuldenstand verringerte sich dagegen wegen der ordentlichen Tilgungen gegenüber dem Vorjahr (31.12.2021 mit 77,85 Mio. €) auf 76,50 Mio. € zum 31.12.2022.

 

 

Die tatsächliche IST-Verschuldung der Stadt Regensburg hat sich im Haushaltsjahr 2022 wie folgt entwickelt:

 

*)

Verschuldung

zum 01.01.2022

ordentliche

Tilgungen

außerordentliche

Tilgungen

Aufnahmen

exklusive

Umschuldungen

Verschuldung

zum 31.12.2022

 

 

 

 

 

 

STADT

77.852,4 T€

1.348,5 T€

0,0 T€

0,0 T€

76.503,9 T€

 

 

 

 

 

 

 

 

IST-NETTO-NEU-VERSCHULDUNG 2022

 

 

 

- 1.348,5 T€

 

 

 

 

 

 

 

*)

ggf. Rundungsdifferenzen

 

Zum 31.12.2022 ergibt sich eine Pro – Kopf – Verschuldung (Basis: 156.789 Einwohner mit Hauptwohnsitz am 30.09.2022 – keine aktuelleren Daten verfügbar!) von 488 € (Vorjahr: 507 € auf Basis von 153.542 Einwohner mit Hauptwohnsitz am 31.12.2021).

 

 

4. Ausgaben des Vermögenshaushaltes

 

 

Bei einem Haushaltsansatz von 198,7 Mio. € und einem Rechnungsergebnis (= bereinigtes Soll) von 201,5 Mio. € ergeben sich Mehrausgaben des Vermögenshaushalts i.H.v. 2,7 Mio. € (+ 1,4 %), wobei die Bildung von Haushaltsausgaberesten mit insgesamt rd. 143,2 Mio. € (davon 81,4 Mio. € aus den Haushaltsansätzen 2022) berücksichtigt ist.

 

 - Hinsichtlich der Haushaltsausgabereste im Einzelnen darf auf die Beschlussvorlage einschl. der Aufstellungen und der Begründungen ”Haushaltsrestebildung 2022” zur Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 21.03.2023 verwiesen werden. –

 

 

Das bereinigte Soll weicht bei den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 92 bis 96 und Gr. 98 einschl. UGr. 936 ‘Kapitaleinlagen’) mit einem Ergebnis von 159,4 Mio. € von den Veranschlagungen i.H.v. 177,8 Mio. € um insgesamt – 18,4 Mio. € (- 10,4 %) sowie bei den sonstigen finanzwirtschaftlichen Ausgaben (Gr. 90 und Gr. 91 sowie Gr. 97 und Gr. 99) mit einem Ergebnis von 42,0 Mio. € von den Haushaltsansätzen i.H.v. 20,9 Mio. € um insgesamt + 21,2 Mio. € (+ 101,3 %) ab.

 

 

Die wesentlichsten - ab 2,0 Mio. € - Änderungen sind bei

  • der Zuführung zur Allgemeinen Rücklage (einschl. Budgets) (UGr. 910) mit einer Steigerung um 19,0 Mio. € (einschl. 3,0 Mio. € für Budgets),
  • der Zuführung zu den zweckgebundenen Rücklagen der fiduziarischen Stiftungen sowie der Vermächtnisse u. ä. (insb. UA 890) (UGr. 917) mit einer Erhöhung um 2,9 Mio. €,
  • der Gewährung von Darlehen (Gr. 92) mit einer Erhöhung um 12,6 Mio. €,
  • dem Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 932) mit einer Minderung um 9,2 Mio. €,
  • dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (UGr. 934 mit 935 und 930) mit einer Reduzierung um 3,4 Mio. €,
  • den Baumaßnahmen (Gr. 94 bis 96) mit einer Minderung um 14,9 Mio. €

und

  • den Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 98) mit einer Reduzierung um 2,5 Mio. €

festzustellen.

 

 

Bei den bedeutenden Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 92 bis 96 und Gr. 98 mit einer Gesamtermächtigung (= Haushaltsansatz zuzüglich Haushaltsausgaberest) ab 250 T€ – vgl. Anlage 2) - zeigt sich eine Erhöhung der Quote der Soll-Anordnungen auf die Haushaltsansätze einschl. der Haushaltsausgabereste mit insgesamt 53,4 % gegenüber dem Vorjahr und dem Durchschnitt (2021: 43,5 % - Ø 2016-2021: 51,9 %). Beim Grad der Gebundenheit der nicht angeordneten Haushaltsmittel durch Aufträge oder sonstige Vergaben (exklusive Vergaben auf Verpflichtungsermächtigung) sowie bei der Ausschöpfung der Gesamtermächtigung (exklusive Verpflichtungsermächtigungen) ergeben sich gegenüber dem Vorjahr mit 68,4 % (2021: 74,3 % - Ø 2016-2021: 66,5 %) bzw. mit 85,3 % (2021: 85,5 % - Ø 2016-2021: 83,7 %) dagegen niedrigere und gegenüber dem Durchschnitt ebenfalls höhere Werte.

 

Quoten der ‘Soll – Anordnungen‘

 

 

 

 

 

 

 

 

 Soll auf

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

Haushaltsansatz

52,63 %

56,47 %

51,83 %

46,96 %

48,47 %

36,60%

50,23%

Haushaltsrest

61,54 %

58,15 %

50,91 %

58,28 %

59,31 %

56,25%

57,43%

Gesamt
(gewogene Quote)

55,60 %

57,08 %

51,48 %

51,19 %

52,70 %

43,52%

53,41%

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebundenheit der ‘nicht angeordneten Haushaltsmittel’

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

nicht angeordnete

Haushaltsmittel

(in T€)

86.506,2

82.486,1

94.950,0

108.331,5

118.574,8

167.439,8

150.322,3

davon

gebundener Betrag

(in T€)

50.401,1

49.669,2

56.715,8

76.752,3

79.968,6

124.441,8

102.883,4

Quote

58,3 %

60,2 %

59,7 %

70,8 %

67,4 %

74,3%

68,4%

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschöpfung der ‘Gesamtermächtigung’

(exklusive VE’en)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

Gesamtermächtigung

(exklusive VE’en)

(in T€)

194.830,2

192.167,8

195.689,1

221.945,4

250.696,2

296.463,0

322.629,5

davon

gebundener Betrag

(in T€)

158.725,2

159.350,9

157.454,9

190.366,2

212.090,1

253.465,0

275.190,6

Quote

81,5 %

82,9 %

80,5 %

85,8 %

84,6 %

85,5%

85,3%

 

 

 

Die Abweichungen im Detail resultieren aus den nachfolgend dargestellten Änderungen bei den einzelnen Gruppierungen:

 

Art der Ausgaben

- Gruppierung -

Haushaltsansatz 2022

einschl. Nachtrag

Rechnungsergebnis 2022

Abweichung

absolut     bzw.     relativ

 

 

 

 

 

 

Zuführungen zum Verwaltungshaushalt

90

8.085.700 €

7.618.078,84 €

-467.621,16 €

-5,78%

Zuführungen an Rücklagen

91

11.438.350 €

33.068.044,96 €

21.629.694,96 €

189,10%

Gewährung von Darlehen

92

0 €

12.600.000,00 €

12.600.000,00 €

---

Vermögenserwerb

93

84.194.100 €

70.568.095,87 €

-13.626.004,13 €

-16,18%

Hochbaumaßnahmen

94

39.213.550 €

36.102.649,37 €

-3.110.900,63 €

-7,93%

Tiefbaumaßnahmen

95

28.954.450 €

21.049.246,68 €

-7.905.203,32 €

-27,30%

Betriebsanlagen

96

12.605.550 €

8.707.580,56 €

-3.897.969,44 €

-30,92%

Tilgungen von Krediten (einschl. Umschuldungen)

97

1.360.000 €

1.348.513,99 €

-11.486,01 €

-0,84%

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

98

12.877.500 €

10.393.191,92 €

-2.484.308,08 €

-19,29%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

198.729.200 €

201.455.402,19 €

2.726.202,19 €

1,37%

 

 

Das Soll bei den Zuführungen zum Verwaltungshaushalt (Gr. 90) reduziert sich – wie bereits bei den Einnahmen des Verwaltungshaushalts (Gr. 28) angesprochen – um 0,5 Mio. € auf insgesamt 7,6 Mio. €.

 Auf die dortigen Ausführungen und die Tabelle wird verwiesen.

 

 

Bei den Zuführungen an Rücklagen (Gr. 91) steigt das Soll um 21,6 Mio. € auf insgesamt 33,1 Mio. € und teilt sich wie folgt auf:

 

Bezeichnung

‘Rücklagenzuführungen’

UA

Haushaltsansatz 2022

einschl. Nachtrag

Rechnungs-ergebnis 2022

Abweichung

 

 

 

 

 

Katastrophenschutz - Zivilschutz – Hochwasserspenden

1401

150 €

0,00 €

-150,00 €

Berufsoberschule – Städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft – spezielle Versorgungsrücklage

2651 

200 €

0,00 €

-200,00 €

Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Parkplätzen – Finanzierung Investitionen

6815 

747.000 €

719.314,82 €

-27.685,18 €

‚Baulicher Hochwasserschutz' an Donau und Regen

6900

1.500.000 €

1.132.575,46 €

-367.424,54 €

KrE ‘Abwasserbeseitigung’ - Investitionsrückstellung

7000 

685.000 €

685.000,00 €

0,00 €

Bestattungswesen Hoheitlicher Bereich – Jüdische Grabstätten

7500 

10.000 €

6.764,00 €

-3.236,00 €

Stiftung-Maria-Speiseder

8900 

2.450 €

2.367,50 €

-82,50 €

Dr.-Seyboth-Stipendien-Stiftung

8901 

63.100 €

1.500.000,00 €

1.436.900,00 €

Prof.-Neumüller-Stipendien-Stiftung

8906

66.250 €

1.500.000,00 €

1.433.750,00 €

 

 

 

 

 

Allgemeine Rücklage

9101

7.900.000 €

23.875.107,87 €

15.975.107,87 €

‘BUDGET’s’
-zweckg. Teil ‘Allgemeine Rücklage’-

9101

0 €

3.000.000,00 €

3.000.000,00 €

Allgemeine VERSORGUNGSRÜCKLAGE – Zuzahlungen und Erträge

9111

464.200 €

646.915,31 €

182.715,31 €

 

 

 

 

 

GESAMT

 

11.438.350 €

33.068.044,96 €

21.629.694,96 €

 

Folgende Rücklagenbewegungen sind erwähnenswert:

 

Bei den Gebührenausgleichsrücklagen der Kostenrechnenden Einrichtungen (KrE) wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses insbesondere die BAB-Ergebnisse bis einschl. 2021 (2021: nur vorläufig) durchgebucht; aufgrund der tatsächlichen BAB-Ergebnisse und der tatsächlichen Rücklagenstände ergaben sich folgende Rücklagenzuführungen.

  • KrE ‘Abwasserbeseitigung’ (sog. Investitionsrückstellung - UA 7000) mit 0,7 Mio. €

 

 - Die Veranschlagungen im Haushaltsplan bei den Gebührenausgleichsrücklagen der KrE (UA 6751 / 7000 / 7201) stellen lediglich vorläufige Werte aufgrund der kameralen Ergebnisse dar. Tatsächlich gebucht werden jedoch nur Rücklagenbewegungen aufgrund der BAB-Ergebnisse des Vorjahres (2021), so dass unweigerlich Abweichungen zwischen den Plan- und Soll-Werten auftreten. –

 - vgl. auch ‘Gr. 31‘ -

 

Die tatsächlichen Rücklagenzuführungen bei der ‘Aktion Kinderbaum‘ (UA 4987) sowie bei den ‘fiduziarischen Stiftungen einschl. der Vermächtnisse und Nachlässe’ (UA 890#) ergaben sich aufgrund des Jahresabschlusses (= Abgleich Einnahmen mit Ausgaben) 2022.

 - vgl. auch ‘Gr. 31‘ -

Bei der ‚Dr.-Seyboth-Stipendien-Stiftung‘ (UA 8901) und der ‚Prof.-Neumüller-Stipendien-Stiftung‘ (UA 8906) wurde in 2022 einmalig ein Nachlass von jeweils 1,5 Mio. € den jeweiligen Stiftungsvermögen zugeführt.

 

Die nicht für Investitionen o.ä. in Anspruch genommenen Mittel aus Stellplatzablösungen u.ä. einschl. Zinsen werden im Rahmen des Rechnungsabschlusses grds. der zweckgebundenen Rücklage ‘Öffentliche Parkierungsanlagen’ (UA 6815) zugeführt; aufgrund von zusätzlichen Aufwendungen ergab sich eine Minderzuführung.

 

Der zweckgebundenen Rücklage „'Baulicher Hochwasserschutz' an Donau und Regen“ (UA 6900) werden jeweils die Beträge zugeführt, die die Stadt Regensburg vom Freistaat Bayern als kapitalisierte Ablöse für die Übernahme des Betriebs und des Unterhalts der staatlichen Hochwasserschutzanlagen an Donau und Regen erhält.

 

Der Allgemeinen Rücklage (UA 9101) wurden insbesondere zur Finanzierung zukünftiger Investitionen (in 2023 ff) sowie zur Abdeckung weiterer zukünftiger Risiken zusätzliche (überplanmäßige) Mittel i.H.v. insgesamt ~ 15,8 Mio. € pauschal als Rückstellung effektiv zugeführt (= Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung 2023 mit Finanzplanung 2022 - 2026).

 

Die Allgemeine Rücklage wurde in 2022 im Saldo (= Zuführung abzgl. Entnahme) im SOLL um insgesamt etwa (+) 23,7 Mio. € (= + 23,9 Mio. € - 0,1 Mio. € (Rd.Diff.)) tatsächlich erhöht.

 

Im Rahmen des Haushaltsvollzuges 2022 ergaben sich folgende Rücklagenveränderungen:

 - Entnahme zur Finanzierung von Mittelbereitstellungen mit insgesamt - 0,1 Mio. €

und

 - planmäßige Zuführung mit + 7,9 Mio. €

 

Im Zuge des Jahresabschlusses 2022 erfolgte insb. folgende Rücklagenveränderung:

- Zuführung des ‘bereinigten‘ Überschusses 2022 mit + 16,0 Mio. €

 

Allerdings sind insgesamt rund 0,1 Mio. € zur Finanzierung von (Wieder)Bereitstellungen von nicht kassenwirksam gewordenen Mittelbereitstellungen fest zu reservieren und entsprechend der Kassenwirksamkeit in 2023 (ff) zu entnehmen.

 

Der Stand der Allgemeinen Rücklage stellt sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen wie folgt dar:

 

Rücklagenstand

zum

auf Basis

Betrag
in Mio. €

 

 

 

 

tatsächlich

01.01.2022

Jahresrechnung 2021

180,9

 

 

 

 

planmäßig

31.12.2022

Haushaltsplan 2022 einschl. Nachtragshaushaltsplan 2022

188,8

 

 

 

 

tatsächlich

31.12.2022

Jahresrechnung 2022

204,7

faktisch

31.12.2022

unter Berücksichtigung von Wiederbereitstellungen aus 2022 im Haushaltsjahr 2023

204,6

 

 

 

 

=> Verbesserung gegenüber "Haushaltsplanung 2023 mit Finanzplanung 2022 - 2026"

15,8

 

Zudem wurden der Budgetrücklage (UA 9101), als sog. zweckgebundenen Teil der Allgemeinen Rücklage, ein Abschlag für 2022 i.H.v. 3,0 Mio. € zugeführt.

 

Der allgemeinen Versorgungsrücklage (UA 9111) wurden mit 0,6 Mio. € die tatsächlichen Beträge, d.s. die positiven Erträge (= Wertgewinne), die erst jeweils im laufenden Jahr bekannt werden, zugeführt.

 

 

Das Rechnungsergebnis bei der Gewährung von Darlehen (Gr. 92) erhöht sich gegenüber den Veranschlagungen bei Soll-Ausgaben auf HhAnsatz i.H.v. 12,6 Mio. € um 12,6 Mio. € auf 12,6 Mio. €.

 

Als einzige Aufwendung ist hier die außerplanmäßige Gewährung eines Darlehens für den Breitbandausbau in Regensburg (HhSt. 1.7919.9256) aufzuführen.

 

 

Beim Vermögenserwerb (Gr. 93) unterscheidet sich das bereinigte Soll mit 70,6 Mio. € (einschl. zu übertragender Alt- und Neu-HhReste i.H.v. 48,7 Mio. €) von den Haushaltsansätzen um etwa
- 13,6 Mio. €, wobei jeweils eine Verringerung beim Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 932) um – 9,2 Mio. €, beim Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (UGr. 935 mit 934 und 930) um – 3,4 Mio. € und beim Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen (UGr. 936) um – 1,0 Mio. € gegenüber den Planwerten zu verzeichnen ist.

 

Die Abweichung des RE resultiert bei Soll-Ausgaben auf HhAnsatz i.H.v. 52,3 Mio. € (Anordnungs-Soll auf HhReste 38,2 Mio. €) insbesondere auf der Nichtbildung bzw. der Inabgangstellung von Haushaltsausgaberesten (HAR) des laufenden Jahres bzw. aus Vorjahren i.H.v. 13,9 Mio. € (UGr. 932: ~9,6 Mio. €; UGr. 935 mit 934 und 930: ~3,7 Mio. €; UGr. 936: ~0,7 Mio. €), dem Abzug von Deckungsmitteln o.ä. zur Finanzierung anderer Ausgaben i.H.v. 0,8 Mio. € (UGr. 935 mit 934 und 930: 0,8 Mio. €) und auf zusätzlichen Ausgaben i.H.v. 1,4 Mio. € (UGr. 932: ~0,4 Mio. €; UGr. 935 mit 934 und 930: ~1,1 Mio. €) sowie auf der Sperre von Haushaltsmitteln i.H.v. 0,3 Mio. € (UGr. 936: 0,3 Mio. €) bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen.

 

Größere Abweichungen haben sich ergeben bei

  • den „Schulen allgemein – ‘IuK-Technik’ - (Ersatz-)Beschaffungen“ (HhSt. 1.2000.93499) mit plus 0,4 Mio. €

-> Umschichtung zwischen einzelnen HhSt. je Schule innerhalb des Zweckbindungsringes

  • der „‘Regensburger Seniorenstift gGmbH‘ - ‘RSG gGmbH‘ - Kapitaleinlage zur Finanzierung des laufenden Betriebs“ (HhSt. 1.4321.9360) mit „minus“ 0,4 Mio. €

-> geringerer Verlustausgleich für 2022 und Vorjahre

  • der „‘Regensburger Tourismus GmbH‘ - ‘RTG GmbH‘ - Kapitaleinlage zur Finanzierung des laufenden Betriebs“ (HhSt. 1.7901.9360) mit „minus“ 0,4 Mio. €

-> geringerer Verlustausgleich für 2022 und Vorjahre

  • den „‘Gewerbe- und Industriegebieten‘ – Grunderwerbungen“ (HhSt. 1.7911.9320) mit plus 0,3 Mio. €

-> höherer Bedarf

 

Es wurden insbesondere die HAR (teilweise oder vollständig) bei

  • der „‘Sportanlage Burgweinting’ – Grunderwerb - interne Verrechnung mit ‘Entwicklungsmaßnahme Burgweinting’“ (HhSt. 1.5601.9329) i.H.v. 1,9 Mio. €

-> geringerer Bedarf und Anpassung an Kassenwirksamkeit

  • dem „‘Areal ‘Am Eisbuckel‘‘ – Erwerb“ (HhSt. 1.6200.93293) i.H.v. 0,7 Mio. €

-> geringerer Bedarf

  • dem „‘Zentralen Omnibusbahnhof‘ - Grunderwerb“ (HhSt. 1.7920.9329) i.H.v. 6,0 Mio. €

-> geringerer Bedarf

 

nicht ins neue Jahr übertragen, da die tatsächlich vorgetragenen Haushaltsausgabereste 2022 und/oder die Haushaltsansätze 2023 zur Abwicklung, d.h. zur Fortsetzung der Projekte in diesem Jahr ausreichen.

 

Die weiteren Minderausgaben, überwiegend als Haushaltsausgaberest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert.

 

 

Bei veranschlagten Baumaßnahmen (Gr. 94 - 96) i.H.v. 80,8 Mio. € wurde ein Rechnungsergebnis i.H.v. 65,9 Mio. € (einschl. zu übertragender Alt- und Neu-HhReste i.H.v. 81,3 Mio. €) erzielt. Die Reduzierungen gegenüber den Planwerten verteilen sich auf die Hochbaumaßnahmen (Gr. 94) mit – 3,1 Mio. €, auf die Tiefbaumaßnahmen (Gr. 95) mit – 7,9 Mio. € sowie auf die Betriebsanlagen (Gr. 96) mit – 3,9 Mio. €.

 

Die Reduzierung des RE beruht bei Soll-Ausgaben auf HhAnsatz i.H.v. 26,5 Mio. € (Anordnungs-Soll auf HhReste 43,7 Mio. €) auf der Nichtbildung bzw. der Inabgangstellung von Haushaltsausgaberesten (HAR) des laufenden Jahres bzw. aus Vorjahren i.H.v. 14,6 Mio. € (Gr. 94: ~3,0 Mio. €; Gr. 95: ~7,6 Mio. €; Gr. 96: ~3,9 Mio. €), dem Abzug von Deckungsmitteln o.ä. zur Finanzierung anderer Ausgaben i.H.v. 1,3 Mio. € (Gr. 94: 0,4 Mio. €; Gr. 95: 0,8 Mio. €; Gr. 96: 0,1 Mio. €) und zusätzlichen Ausgaben i.H.v. 0,9 Mio. € (Gr. 94: ~0,3 Mio. €; Gr. 95: ~0,6 Mio. €; Gr. 96: ~0,1 Mio. €) bei zahlreichen Haushaltsstellen.

 

Größere Abweichungen sind zu verzeichnen bei

  • den „‘Gewerbe- und Industriegebieten‘ - Baureifmachung“ (HhSt. 1.7911.9580) mit minus 0,3 Mio. €

-> Umschichtung auf die HhSt. 1.7911.9320

 

Es wurden insbesondere die HAR (teilweise oder vollständig) bei

  • den „‘Schulen allgemein‘ – ‚IuK-Technik’ i.R. der Förderprogramme ‚Sonderbudget ‚Leih- und Lehrerdienst-Geräte‘‘ und ‚Digitalpakt 2019 – 2024‘ - (Ersatz-)Beschaffungen“ (HhSt. 1.2000.96307) i.H.v. 2,5 Mio. €

-> Anpassung an Bedarf und an Kassenwirksamkeit

  • der „Berufsschule II – Freisportanlagen - Überarbeitung“ (HhSt. 1.2402.9505) i.H.v. 0,3 Mio. €

-> Zurückstellung des Vorhabens

  • der „‘Kleingartenanlage Gartenfreunde‘ - Teilverlagerung“ (HhSt. 1.5904.9581) i.H.v. 0,3 Mio. €

-> Zurückstellung des Vorhabens

  • der „‘Erschließungsmaßnahme Burgweinting‘ - Erschließung“ (HhSt. 1.6157.95##) i.H.v. insgesamt 1,3 Mio. €

-> Anpassung an Kassenwirksamkeit

  • dem „Wohnungsbauprojekt 'Am Eisbuckl' - Neubau“ (HhSt. 1.6200.9413/9423) i.H.v. zusammen 0,4 Mio. €

-> Realisierung Vorhaben durch Stadtbau GmbH i.R. EOF

  • den „‘Erschließungsstraßen‘ – diverse Ausbau- und Neubauvorhaben“ (HhSt. 1.63##.95##) i.H.v. insgesamt 0,8 Mio. €

-> Anpassung an Kassenwirksamkeit

  • den „‘Rad- und Gehwegen‘ – diverse Ausbau- und Neubauvorhaben“ (HhSt. 1.6368.95##) i.H.v. zusammen 0,3 Mio. €

-> Anpassung an Kassenwirksamkeit

  • der „‘Steinerne Brücke‘ - denkmalgerechte Instandsetzung“ (HhSt. 1.6406.9510) i.H.v. 0,5 Mio. €

-> geringerer Bedarf

  • der „‘Ostumgehung ‘Pilsen Allee‘‘ - Neubau“ (HhSt. 1.6474.95##) i.H.v. insgesamt 0,4 Mio. €

-> geringerer Bedarf

  • der „‘Nordgaustraße‘ - Ausbau“ (HhSt. 1.6482.95##) i.H.v. zusammen 0,3 Mio. €

-> Anpassung an Kassenwirksamkeit

  • dem „‘Wasserbau‘ – diverse Erneuerungsvorhaben“ (HhSt. 1.6900.95##) i.H.v. insgesamt 0,5 Mio. €

-> Anpassung an Kassenwirksamkeit

  • den „‘Selektiven Kanalerneuerungen‘ – diverse Erneuerungsvorhaben“ (HhSt. 1.7009.95##) i.H.v. zusammen 0,6 Mio. €

-> geringere Bedarfe und Anpassung an Kassenwirksamkeit

  • dem „‘Öffentlichen Personennahverkehr‘ – diverse Ausbau- und Neubauvorhaben“ (HhSt. 1.7920.94##/95##/96##) i.H.v. insgesamt 0,5 Mio. €

-> Anpassung an Kassenwirksamkeit

  • dem „‘Zentralen Omnibusbahnhof‘ - Errichtung“ (HhSt. 1.7920.94#/95#/96##) i.H.v. zusammen 1,1 Mio. €

-> Zurückstellung des Vorhabens

 

nicht ins neue Jahr übertragen, da die tatsächlich übertragenen Haushaltsausgabereste 2022 und/oder die Haushaltsansätze 2023 zur Abwicklung, d.h. zur Fortsetzung der Vorhaben in diesem Jahr, ausreichen.

 

Die weiteren Minderausgaben, größtenteils als Haushaltsausgaberest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert.

 

 

Das GESAMT-ANORDNUNGS-SOLL = SOLL auf HhAnsatz und SOLL auf HhRest - bei den Baumaßnahmen (Gr. 94 bis 96) beläuft sich auf 70,2 Mio. € (Vorjahr: 72,9 Mio. €) und teilt sich folgendermaßen auf:

 

Art der Ausgabe

- Gruppierung -

Haushaltsansatz

(Haushaltsrest

aus Vorjahren)

Soll auf

Haushaltsansatz

(Haushaltsrest

aus Vorjahren)

neu zu übertragende Haushaltsausgabereste

gesamt

 

 

 

 

 

Hochbau

94

39.213.550     

20.113.143,42 €

30.087.301,33 €

 

 

37.677.312,93 €

23.568.838,73 €

 

 

 

 

 

 

Tiefbau

95

28.954.450     

4.944.240,45 €

38.604.262,12 €

 

 

38.164.568,44 €

15.665.312,55 €

 

 

 

 

 

 

Betriebsanlagen

96

12.605.550     

1.461.612,87 €

12.646.380,34 €

 

 

9.858.250,32 €

4.457.837,67 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt

 

80.773.550     

26.518.996,74 €

81.337.943,79 €

 

 

85.700.131,69 €

43.691.988,95 €

 

 

 

166.473.681,69 €

70.210.985,69 €

 

 

Das Gesamtanordnungssoll des Jahres 2022 mit 70,2 Mio. € liegt etwas unter den letzten Vorjahreswerten mit 72,9 Mio. € (2021) bzw. 74,5 Mio. € (2020) bzw. 74,3 Mio. € (2019).

 

Dieser Betrag liegt jedoch über dem mittelfristigen (2016 - 2021) Mittelwert von ~ 69,1 Mio. €.

Für den Hochbau- und den Betriebstechnischen Bereich ist es der langjährige zweitbeste Wert; im Tiefbau-Bereich nur unterdurchschnittlich.

 

 

Beim bereinigten Soll für die Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 98) i.H.v. 10,4 Mio. € (einschl. zu übertragender Alt- und Neu-HhReste i.H.v. 13,2 Mio. €) ergibt sich bei Soll-Ausgaben auf HhAnsatz i.H.v. 3,4 Mio. € (Anordnungs-Soll auf HhReste 5,8 Mio. €) gegenüber den Haushaltsansätzen eine Reduzierung um 2,5 Mio. €.

 

Die Abweichung des RE resultiert insbesondere auf der Nichtbildung bzw. der Inabgangstellung von Haushaltsausgaberesten (HAR) des laufenden Jahres bzw. aus Vorjahren i.H.v. 2,4 Mio. €.

 

Es wurden insbesondere die HAR (teilweise oder vollständig) bei

  • der „‘Hochwasserfreilegung 'Regensburg' an Donau und Regen‘ - Kostenanteil Stadt“ (HhSt. 1.6900.9810) i.H.v. 1,2 Mio. €

-> Anpassung an Kassenwirksamkeit

  • dem „‘Interims - Zentralen Omnibusbahnhof‘ – Errichtung – Kostenerstattung Stadt (HhSt. 1.7920.98519) i.H.v. 0,5 Mio. €

-> geringerer Bedarf

 

nicht ins neue Jahr übertragen, da die tatsächlich vorgetragenen Haushaltsausgabereste 2022 und/oder die Haushaltsansätze 2023 zur Abwicklung, d.h. zur Weiterführung der Programme in diesem Jahr, ausreichen.

 

Die weiteren Minderausgaben, überwiegend als Haushaltsausgaberest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert.

 

 

Das Rechnungsergebnis der Tilgung von Krediten(Gr. 97) i.H.v. 1,3 Mio. € weicht fast nicht von den Haushaltsansätzen ab.

 

Im übrigen darf auf die Tabelle sowie die Ausführungen zu den ‘Einnahmen aus Krediten (Gr. 37)’ verwiesen werden.

 

 

IV. Zusammenfassung

 

Die Jahresrechnung 2022 bringt insgesamt ein um 41 Mio. € besseres Ergebnis als prognostiziert.

Davon wurde zum einen die allgemeine Rücklage um 16 Mio. € aufgestockt und zum anderen die SOLL-Verschuldung gegenüber dem Haushaltsplan um 25 Mio. € reduziert.

 

Die Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt sinken um 23,1 Mio. € auf nunmehr 143,2 Mio. €. Allerdings werden zu deren Finanzierung erstmals seit 2009 wieder Haushaltseinnahmereste für Kredite mit 36,3 Mio. € ausgewiesen.

 

Im Einzelnen sind folgende Punkte hervorzuheben:

 

1.) Die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen überstiegen mit 463,1 Mio. € die Haushaltsansätze (441,7 Mio. €) um 21,5 Mio. € (4,86 %) und lagen um 34,8 Mio. € bzw. 8,1 % über dem Rechnungsergebnis 2021 i. H. v. 428,4 Mio. €. Mehreinnahmen sind bei der Gewerbesteuer (21,3 Mio. €) und bei den Umsatzsteueranteilen (1,6 Mio. €) eingetreten. Beim Einkommensteueranteil blieben die Einnahmen um 2,7 Mio. € unter dem Ansatz.

 

2.) Die Personalkosten i. H. v. 256,73 Mio. € entsprechen dem Haushaltsansatz und lagen im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2021 um 7,53 Mio. € bzw. 3,02 % höher.

 

3.) Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand nahm die Verwaltung 20,9 Mio. € der Ausgabeermächtigung (ohne Positionen, denen korrespondierende Einnahmen gegenüberstehen, und ohne Ausgaben für Grundsicherung und Kosten der Unterkunft und Heizung) nicht in Anspruch. Die Ausgaben lagen mit 128,8 Mio. € um 12,2 Mio. € über denen von 2021.

 

4.) Die Nettoausgaben der Hilfen im sozialen Bereich - Sozialhilfe einschl. Grundsicherung und Kosten der Unterkunft und Heizung – blieben mit 12,6 Mio. € um 1,6 Mio. € unter der Veranschlagung. Die Netto-Belastung ist damit gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Mio. € angewachsen.
Die Jugendhilfeausgaben lagen mit 28,6 Mio. € um 2,3 Mio. € unter den Ansätzen. Gegenüber 2021 stiegen sie um 4,0 Mio. € bzw. 16,1 %.

 

5.) Die allgemeine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt konnte auf 87,1 Mio. € (davon „Freie Spitze“ 85,8 Mio. €) erhöht werden. Das sind um 31,3 Mio. € mehr als veranschlagt.

 

6.) Im Vermögenshaushalt ergaben sich auf der Einnahmenseite bei den Zuführungen vom Verwaltungshaushalt (+ 33,0 Mio. €) und bei den Einnahmen aus Krediten (- 25,0 Mio. €) größere Planabweichungen. Auf der Ausgabenseite gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Rechnungsergebnissen und den Ansätzen bei den Zuführungen zu Rücklagen (+ 21,6 Mio. €), beim Vermögenserwerb (- 13,6 Mio. €), bei den Bauausgaben (- 14,9 Mio. €) und bei der Investitionsförderung (+ 10,1 Mio. €).
Für Baumaßnahmen wurden insgesamt 70,2 Mio. € kassenwirksam ausgegeben. Das umgesetzte Volumen liegt über dem Mittelwert der Jahre 2016 – 2021 (69,1 Mio. €), aber unter den Ergebnissen der drei Vorjahre mit zwischen 72,9 Mio. € und 74,5 Mio. €. Bei weiterhin sehr hohen Haushaltsansätzen sinken zwar die Haushaltsausgabereste für Bauausgaben von 85,7 Mio. € auf 81,3 Mio. € etwas ab, aber übersteigen nach wie vor deutlich das Ein-Jahres-Pensum. Dies ist die Folge davon, dass seit Jahren mehr eingeplant wird als umgesetzt werden kann.
Insgesamt nahmen die Haushaltsausgabereste um 23,1 Mio. € (davon 17,5 Mio. € für Grunderwerb) auf 143,2 Mio. € ab. Hier gilt es, auch in Anbetracht der Aufforderungen und Auflagen in den Genehmigungen der Regierung der Oberpfalz zur Nachtragshaushaltssatzung 2022 und zum Haushaltssatzung 2023, bei der Fortschreibung der Investitionsplanung zu reagieren und die Haushaltsansätze auf ein umsetzbares und damit realisierbares Volumen zu reduzieren.
In der Folge sinkt die PLAN-Netto-Neu-Verschuldung, was zwingend erforderlich ist, um eine Genehmigung des Haushaltsplanes 2024 zu erhalten.
Unter Heranziehung der für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegten Finanzplanungsdaten wurde von der Regierung der Oberpfalz für den Haushaltsplan 2024 keine Genehmigung in Aussicht gestellt.

 

7.) Die allgemeine Rücklage hat zum Jahresende 2022 einen Stand von 204,7 Mio. € (Ende 2021: 180,9 Mio. €). Damit stehen 204,6 Mio. € effektiv zur Verfügung. Bei der Finanzplanung 2022 – 2026 war von 188,8 Mio. € zum Jahresende 2022 ausgegangen worden. Die Verbesserung in 2022 beläuft sich auf rund 15,9 Mio. € (Aufstockung der allgemeinen Rücklage).
Dadurch dürfen von den im Haushaltsplan 2023 eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 79,5 Mio. € entsprechend der dynamisch gestalteten Auflage im Genehmigungsschreiben der Regierung der Oberpfalz statt 50,0 Mio. € nun bis zu 65,9 Mio. € in Anspruch genommen werden.

 

8.) Der IST-Schuldenstand beträgt zum 31.12.2022 rund 76,50 Mio. € (Vorjahr: 77,85 Mio. €).
Der SOLL-Schuldenstand zum 31.12.2022 beträgt – unter Berücksichtigung eines erstmals seit 2009 wieder ausgewiesenen Haushaltseinnahmerestes für Kredite i.H.v. 36,35 Mio. € - etwa 112,85 Mio. € und liegt damit um rd. 24,98 Mio. € unter der ausgewiesenen PLAN-Verschuldung mit 137,83 Mio. €.
Die Pro-Kopf-Verschuldung beläuft sich auf 488 €/Einwohner (Reduzierung der SOLL-Verschuldung).

 

9) Ausblick:
Die PLAN-Verschuldung Ende 2023 beläuft sich gem. Haushaltsplan 2023 auf 211 Mio. €. Aufgrund der Verbesserungen im Rahmen der Jahresrechnung 2022 vermindert sich diese auf 186 Mio. € (- 25 Mio. €). Im Genehmigungsschreiben der Regierung der Oberpfalz zum Haushaltsplan 2023 dürfen die IST-Schulden nur maximal 170 Mio. € betragen.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt /

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2022 zum Stand 31.12.2022 (vorläufiger Rechnungsabschluss 2022) zur Kenntnis.

 

  1. Die Zuführungen vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt und umgekehrt sowie die Entnahmen und Zuführungen von den bzw. an die Rücklagen, die im Rahmen des Rechnungsabschlusses über die Haushaltsansätze hinaus gebucht wurden, werden genehmigt.

 

 


 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 - Gruppierungsübersichten „Verwaltungs- und Vermögenshaushalt“

 

Anlage 2 – Bedeutende Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorl-Rechenschaftsbericht-2022_Anlage-0 (130 KB)    
Anlage 2 2 Vorl-Rechenschaftsbericht-2022_Anlage-1 (162 KB)    
Anlage 3 3 Vorl-Rechenschaftsbericht-2022_Anlage-2 (576 KB)