Sachverhalt:
I. Allgemeines
Dieser Bericht über den vorläufigen Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2022 baut auf den Zahlen zum 24.02.2023 für 2022 und der vorläufigen Jahresrechnung aus OK.FIS auf.
Die Restebildungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind berücksichtigt.
II. Vorläufiger Abschluss
Die Ermittlung des Jahresergebnisses 2022 wird auf der folgenden Seite dargestellt.
1. Einnahmen des Verwaltungshaushalts
Mit dem Rechnungsergebnis (RE) von 828,2 Mio. € in Einnahmen und Ausgaben unterschritt der Verwaltungshaushalt das vorgesehene Volumen von 831,4 Mio. € um 3,2 Mio. € (d.s. 0,38 %). Die Rechnungsergebnisse der Hauptgruppen weichen folgendermaßen von den Haushaltsansätzen ab:
Mit 2,22 Mio. € wurden um 0,12 Mio. € weniger an Einnahmen als im Vorjahr (2,34 Mio. €) global gem. Ziffer 5 der VV zu § 79 KommHV - Kameralistik - vorläufig niedergeschlagen. Bei Überprüfung der Kasseneinnahmereste wurde ermittelt, dass ausstehende Einnahmen in v. g. Höhe voraussichtlich nicht mehr eingehen werden. Sie wurden 2022 in Abgang und 2023 wieder zu Soll gestellt, wodurch ihre Verfolgung gewährleistet wird. Die Globalniederschlagungen teilen sich folgendermaßen auf:
Bei der Gewerbesteuer mussten zusätzlich (befristete und unbefristete) Einzelniederschlagungen mit 52.876,15 Euro auf 27 Finanzadressen (2021: 603.912,66 Euro bei 39 FAD’s) durchgeführt werden.
Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen (Hauptgruppe 0)
Die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen (HGr. 0) überstiegen mit 463,1 Mio. € die Haushaltsansätze (441,7 Mio. €) um 21,5 Mio. € (4,86 %) und lagen um 34,8 Mio. € bzw. 8,1 % über dem Rechnungsergebnis 2021 i. H. v. 428,4 Mio. €. Mehreinnahmen sind bei der Gewerbesteuer (21,3 Mio. €) und bei den Umsatzsteueranteilen (Gr. 0120 und 0615; zusammen 1,6 Mio. €) eingetreten. Beim Einkommensteueranteil blieben die Einnahmen um 2,7 Mio. € unter dem Ansatz.
Das Rechnungsergebnis der Gewerbesteuer liegt mit 256,3 Mio. € deutlich über dem Ansatz im 1. Nachtragshaushaltsplan (235 Mio. €) und dem RE 2021 mit 197,7 Mio. €. Das RE 2022 löst nach zehn Jahren das Rekordergebnis durch das RE 2012 i. H. v. 252,4 Mio. € ab. Im Aufkommen 2022 sind allerdings Einmaleffekte i. H. v. 37 Mio. € enthalten.
Bei der Grundsteuer B kam das RE 2022 auf 29,08 Mio. € und kam geringfügig unter den Haushaltsansatz (29,10 Mio. €). Das RE 2022 liegt um 0,37 Mio. € höher als das RE 2021.
Das Rechnungsergebnis des Einkommensteueranteils lag mit 109,53 Mio. € um 2,67 Mio. € (-2,38 %) unter dem Haushaltsansatz. Die Planung des Haushaltsansatzes 2023 und der Finanzplanungsansätze 2024 mit 2026 basiert bereits auf der Basis des Rechnungsergebnisses, da dieses bei Redaktionsschluss schon feststand. Gegenüber dem Aufkommen in 2021 mit 107,05 Mio. € ist das ein Plus von 2,3 %.
Bei den Umsatzsteuerbeteiligungen (Gr. 0120 und 0615) gingen insgesamt 42,97 Mio. € und damit 1,61 Mio. € mehr als veranschlagt ein. Auch hier wurde schon die höhere Basis der Ansätze ab 2023 zu Grunde gelegt. Gegenüber dem RE 2021 (44,73 Mio. €) ergibt dies ein Minus von 1,75 Mio. € (-3,92 %). Auch hier konnte schon das Aufkommen in 2022 für die Planung der Ansätze in 2023 ff verwendet werden.
Die Einnahmen aus dem Grunderwerbsteueranteil beliefen sich auf 12,18 Mio. € und lagen um 0,53 Mio. € über dem Haushaltsansatz 2022 und um 1,19 Mio. € über dem Rechnungsergebnis 2021.
Die Verwarnungsgelder und Geldbußen des Verkehrsüberwachungsdienstes lagen mit insgesamt 2,92 Mio. € um 0,37 Mio. € (14,6 %) über den Haushaltsansätzen i. H. v. 2,55 Mio. €. Nach dem Wegfall der Lockdown-Maßnahmen hat sich der Verkehr wieder an den früheren Umfang angenähert. Zudem war im November 2021 ein neuer Bußgeldkatalog erlassen worden, durch den Verstöße teilweise erheblich stärker geahndet werden. Die vom Rechtsamt erhobenen Verwarnungsgelder und Geldbußen fielen insb. wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzrecht mit insgesamt 0,44 Mio. € um 0,29 Mio. € höher als veranschlagt aus.
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1)
Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb blieben mit 322,2 Mio. € um 22,1 Mio. € (6,4 %) unter den Haushaltsansätzen. Sie liegen um 17,9 Mio. € bzw. 5,9 % über den Rechnungsergebnissen des Vorjahres; bereinigt um die UGr. 169 (Innere Verrechnungen) wurden gegenüber den Veranschlagungen Mindereinnahmen i.H.v. 20,2 Mio. € erzielt. Innerhalb der Gruppen stellten sich folgende wesentliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen ein:
Gruppe 10 – Verwaltungsgebühren
Die Summe der Gruppe lag mit 7,2 Mio. € um 0,7 Mio. € (entspricht 10,6 %) über den Haushaltsansätzen. Mehreinnahmen in Höhe von 0,4 Mio. € gab es vor allem bei den Pass- bzw. Ausweisgebühren (UA 1161). Nachdem im Jahr 2020 coronabedingte Einbrüche bei den Anträgen auf Personalausweise und Reisepässe zu verzeichnen waren, sind nun sowohl in 2021 als auch in 2022 überplanmäßig viele Antragsstellungen erfolgt. Einnahmesteigerungen in Höhe von 0,3 Mio. € sind ebenso beim Amt für Integration und Migration (UA 1165) zu verzeichnen. Dies ist auf mehrere Ursachen zurückzuführen. Zum einen ist dies auf den Nachlass des Infektionsgeschehens und den damit zusammenhängenden Wegfall der Einreisebeschränkungen zurückzuführen. Dies führte somit zu einem verstärkten Zuzug aus dem Ausland. Zum anderen haben sich diverse Arbeitsabläufe verändert, was zu einem erhöhten Parteiverkehrsaufkommen sowie einem höheren Durchsatz von ausländerrechtlichen Fällen gekommen ist. Ebenso sind Mehreinnahmen beim Standesamt (UA 0501) in Höhe von 0,1 Mio. € ersichtlich. Durch erhöhte Inanspruchnahme gebührenpflichtiger Dienstleistungen war hier ein nicht eingeplanter Anstieg zu verzeichnen. Mindereinnahmen von -0,1 Mio. € hingegen gab es im Bereich des Umweltschutzes (UA 1141). Ausschlaggebend hierfür ist der Angriff Russlands auf die Ukraine, da geplante Investitionen teilweise zurückgestellt oder in wesentlich geringerem Umfang durchgeführt wurden. Dies hatte somit weniger Gebühren für die Genehmigungsbescheide zur Folge.
Gruppe 11 - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
Gesamteinnahmen in Höhe von 50,3 Mio. € bedeuten eine Unterschreitung der Ansätze des Haushaltsplans um 1,3 Mio. €. Ein großer Wegfall der Einnahmen ist im Amt für Weiterbildung (UA 35012) mit -0,5 Mio. € ersichtlich. Da die strengen Corona-Schutzmaßnahmen in 2022 immer noch angehalten haben, sind diverse VHS-Kurse ausgefallen oder wurden mit reduzierteren Teilnehmerzahlen abgehalten. Weitere Einnahmeeinbußen gibt es beim Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Parkplätzen (UA 6815). Diese Mindereinnahmen von -0,5 Mio. € sind auf mehrere Faktoren zurückzuführen (möglicherweise u.a. Inanspruchnahme des 9 €-Tickets, pandemiebedingte Einflüsse Anfang des Jahres, Erhöhung der Parkgebühren). Im Bereich des Bestattungswesens sind sowohl bei den Grabgebühren (HhSt. 7500.1142) als auch bei den Bestattungsgebühren (HhSt 7500.1141) Mindereinnahmen von insgesamt -0,3 Mio. € zu verzeichnen. Dies begründet sich vor allem durch einen unerwarteten Rückgang der Fallzahlen. Bei der Straßenreinigung sowie im Straßenwinterdienst (UA 6751) sind Einnahmeeinbußen von 0,1 Mio. € zu verzeichnen. Dies begründet sich durch die Reduzierung der Abschlagszahlung für die Stadtentwässerung 2022 und die noch ausstehende Schlussrechnung für 2022. Dem entgegen stehen Mehreinnahmen in Höhe von 0,2 Mio. € beim Unterhalt für Gemeindestraßen, Erschließungs-/Hauptverkehrsstraßen (UA 6300). Dies ist auf abgeschlossene Gestattungsverträge mit der REWAG für vergangene Jahre zurückzuführen. Deutliche Mehreinnahmen sind bei sonstigen Einrichtungen der Jugendhilfe (Inobhutnahmestelle) auf der Haushaltsstelle 4680.1190 mit 0,4 Mio. € zu verzeichnen. Diese Mehreinnahmen resultieren aus der hohen Zahl an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme nach Regensburg gekommen sind. Weitere Mindereinnahmen sind auf diversen anderen Haushaltsstellen zu verzeichnen.
Gruppe 13 - Einnahmen aus Verkauf
Das Rechnungsergebnis der Gesamtgruppe weicht mit 3,9 Mio. € nur leicht vom Haushaltsansatz mit ebenso 3,9 Mio. € ab. Bei der Abfallbeseitigung (UA 7201) sind Mindereinnahmen von -0,1 Mio. € zu verzeichnen. Aufgrund des stark angestiegenen Papierpreises 2021 wurde der Haushaltsansatz auf dieser Haushaltsstelle deutlich erhöht. Da sich in 2022 die Papierpreisentwicklung nicht dementsprechend fortgesetzt hat, ist es hier zu Mindereinnahmen gekommen. Dem entgegen stehen Mehreinnahmen beim Verkauf von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen (HhSt. 8551.1311) in Höhe von 0,1 Mio. €, was auf die höheren Holzpreise in 2022 zurückzuführen ist.
Gruppe 14 – Mieten und Pachten
Mit einem Rechnungsergebnis von 27,2 Mio. € wurden die Veranschlagungen um 1,2 Mio. € verfehlt. Bei den sonstigen Mieteinnahmen (HhSt. 8803.1419) entstanden Mindereinnahmen in Höhe von 1,5 Mio. €. Diese Mindereinnahmen sind vor allem auf die geringeren kalkulatorischen Mieten bei den Grundschulen (2110.5390 mit -1,4 Mio. €) zurückzuführen (s. h. Erläuterungen Gruppe 53). Mindereinnahmen aus Mieten des Historischen Salzstadels 'Weisse-Lamm-Gasse' (UA 3652) in Höhe von -0,2 Mio. € sind durch den Wegfall der Verwaltungsabrechnung begründet. Die Mieten für Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer (UA 4369) verzeichneten hingegen Mehreinnahmen von 0,1 Mio. €. Aufgrund der ungeplanten Verlängerung des Mietvertrages des Weinwegs 34 mit der Regierung entstanden diese Mehreinnahmen. Weitere geringere Mehreinnahmen sind auf diversen anderen Haushaltsstellen zu verzeichnen.
Gruppe 15 - sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
Bei dieser Gruppe liegt das Rechnungsergebnis mit 13,7 Mio. € unter den Haushaltsansätzen von 14,0 Mio. €. Dies bedeutet einen Abfall der Einnahmen um insgesamt 0,3 Mio. € (dies entspricht 2,7 %). Den deutlichsten Einnahmeabfall gab es bei den sonstigen Kostenersätzen bei Unterhalt der Gemeindestraßen, Erschließungs-/Hauptverkehrsstraßen (HhSt. 6300.1549) mit -0,3 Mio. €. Dies begründet sich durch den ungeplanten merklichen Rückgang der Kostenersätze für Unfallschäden, Ölspuren und Benutzungsentgelte der Kabelzuganlage. Auf der Haushaltsstelle 4643.1549 gab es Mindereinnahmen in Höhe von 0,1 Mio. € bei den Abrechnungen der Zuschüsse nach dem BayKiBiG mit den Trägern.
Gruppe 16 - Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
Hier lag das Rechnungsergebnis von 141,1 Mio. € um 13,1 Mio. € (d.s. 8,5 %) unter den Haushaltsansätzen; bereinigt um die UGr. 169 (Innere Verrechnungen) bei 64,5 Mio. € bzw. 11,3 Mio. €. Differenzen sind rundungsbedingt.
Innerhalb der Gruppe (ohne UGr. 169) stellten sich folgende erhebliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen ein:
Mehreinnahmen:
Mindereinnahmen:
Bei den Inneren Verrechnungen - UGr. 169/679 - ergaben sich Mindereinnahmen von 1,8 Mio. €:
Die Mindereinnahmen von 1,8 Mio. € gegenüber den Haushaltsansätzen verteilen sich überwiegend wie folgt: Die größte Abweichung bei den einzelnen Haushaltsstellen entfiel auf die Haushaltsstelle 6751.1690, der Inneren Verrechnungen für Straßenreinigungs-/und Winterdienstleistungen, mit rund -1,7 Mio. €. Sowohl in 2020 als auch in 2021 wurden die Ansätze überschritten, weswegen für 2022 die Ansätze nach oben angepasst wurden. Dieser Trend hat sich in 2022 aber nicht bestätigt, weswegen diese Mindereinnahmen resultieren. Bei den Reinigungsdienstleistungen (Grp. 1694) blieb das Ergebnis mit 0,2 Mio. € im UA 7721 „Gebäudereinigung“ aufgrund geringerer Aufwendungen bei fremdgereinigten Flächen unter den Ansätzen.
Gruppe 17 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
Mit 64,6 Mio. € unterschreiten die Einnahmen die Haushaltsansätze um 6,1 Mio. € (d.s. 8,6 %). Im Einzelnen sind folgende wesentliche Abweichungen zu erwähnen:
Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung – Gruppe 19:
Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende gem. SGB II (Haushaltsstelle 4820.1911) betrug in 2022 67,4 % der Aufwendungen (Haushaltsstelle 4820.6901). Bei diesen Ersätzen des Bundes (Gr. 19 im UA 482) blieb das Rechnungsergebnis mit 14,2 Mio. € um 0,8 Mio. € unter den Haushaltsansätzen mit 15,0 Mio. €. Die Ersätze fielen auf Grund der weniger stark steigenden Fallzahlentwicklung bei den Bedarfsgemeinschaften und in deren Folge geringerer Aufwendungen niedriger aus. - vgl. auch weitere Erläuterungen bei Gr. 69 sowie Gr. 73-75 und 78-79 -
Sonstige Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2)
Die sonstigen Finanzeinnahmen lagen mit insgesamt 42,9 Mio. € um rd. 2,6 Mio. € (5,7 %) unter den Veranschlagungen und 4,1 Mio. € bzw. 10,5 % über den Rechnungsergebnissen 2021. Bereinigt um die Gr. 27 (kalkulatorische Kosten) wurden gegenüber den Haushaltsansätzen um 1,6 Mio. € niedrigere Einnahmen erzielt (RE 2022: 21,3 Mio. €; RE 2021: 18,4 Mio. €).
Innerhalb der Gruppen waren folgende erhebliche Abweichungen zwischen Haushaltsansätzen und Rechnungsergebnissen festzustellen:
Gruppe 20 – Zinseinnahmen
Hier blieben die Einnahmen mit 1,1 Mio. € um 0,3 Mio. € über den Haushaltsansätzen. Diese Mehreinnahmen sind sowohl bei der Sonderrücklage (UA 9111) mit +0,2 Mio. € als auch bei den Zinsen aus der Anlage des Kassenbestandes (UA 9181) mit +0,1 Mio. € zu verzeichnen.
Gruppe 22 - Konzessionsabgabe
Die Stadt Regensburg erhielt mit 9,3 Mio. € um 0,2 Mio. € weniger an Konzessionsabgabenzahlungen als veranschlagt (Haushaltsstelle 8300.2200). Die Differenz zum Ansatz entstand durch Rückzahlungen für vergangene Jahre, die im Jahr 2022 abgerechnet wurden.
Gruppen 24 und 25 - Ersätze von sozialen Leistungen
Die Ersätze von sozialen Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe sowie der Jugendhilfe außerhalb (Gr. 24) und innerhalb (Gr. 25) von Einrichtungen umfassen ein bereinigtes Volumen von insgesamt 2,7 Mio. € und liegen damit 0,3 Mio. € über den Veranschlagungen. Ausschlaggebend hierfür sind Mehreinnahmen in Bereichen der Sachleistungen (gem. § 6 AsylbLG; UA 4641) mit 0,2 Mio. €. - vgl. auch weitere Erläuterungen bei Gr. 73-79 –
Gruppe 26 - weitere Finanzeinnahmen
Die Gesamteinnahmen in diesem Bereich erreichten insgesamt 0,7 Mio. € und waren damit um 1,4 Mio. € niedriger als die Haushaltsansätze. Zurückzuführen sind diese Mindereinnahmen vor allem auf die Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen bei Haushaltsstelle 0331.2616. Die Einnahmen blieben um 1,0 Mio. € unter dem Haushaltsansatz. Dies begründet sich durch die Verfassungswidrigkeit des bisherigen Zinssatzes von 6 % gemäß § 238 Abgabeordnung. Diese Verzinsung wurde nun neu geregelt und auf einen Zinssatz von 1,8 % gesenkt. Wegen dieser technischen Umstellung wurde die Zinsfestsetzung in 2022 ausgesetzt und wird nun entsprechend der neuen gesetzlichen Regelung nachgeholt. Ebenso sind Mindereinnahmen bei der Umlegung von Grundstücken im Bodenordnungsverfahren (UA 6141) von -0,5 Mio. € entstanden. In 2022 wurden diverse Umlegungs- bzw. Zuteilungspläne vorbereitet. Der Vollzug findet ungeplanter Weise erst in 2023 statt, weswegen auch erst hier mit diesen Einnahmen gerechnet wird.
Gruppe 27 - Kalkulatorischen Einnahmen
Das Rechnungsergebnis von 21,6 Mio. € lag um 1,0 Mio. € bzw. 4,24 % unter den Haushaltsansätzen:
Auf die Erläuterungen bei den korrespondierenden Ausgaben (UGr. 680/685) wird verwiesen.
Die Zuführungen vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt (Gruppe 28 bzw. 90) lagen mit 7,6 Mio. € um 0,5 Mio. € unter den Haushaltsansätzen. Im Jahr 2021 betrug das Rechnungsergebnis 3,6 Mio. €. Sie teilen sich wie folgt auf:
Hinsichtlich der Zuführungen im Zusammenhang mit den Gebührenausgleichsrücklagen der Kostenrechnenden Einrichtungen (KrE - UA 6751 / UA 7000 / UA 7201) und der Aktion Kinderbaum (UA 4987) bzw. den fiduziarischen Stiftungen (UA 890#) sowie den Versorgungsrücklagen (UA 2651 und UA 9111/9161) darf auf die weiteren Erläuterungen bei Gr. 31 verwiesen werden.
Die tatsächlichen Zuführungen zur Finanzierung der laufenden ÖPNV-Aufwendungen (UA 792#) ergaben sich aufgrund des bereinigten Jahresabschlusses (= Abgleich von zu berücksichtigenden Einnahmen mit Ausgaben) 2022.
Die Zuführung zum Verwaltungshaushalt aus den Budgetrücklagen (UA 9161 und diverse andere UA mit insgesamt rd. 0,5 Mio. €) diente der Finanzierung von zusätzlichen Projekten und von zusätzlichen Aufwendungen u.a. im Rahmen der Budgetrichtlinien. Der größte Einzelposten ist der Co-Finanzierung der ‚Smart-City-Agenden‘ (UA 7950) mit rd. 0,3 Mio. €.
2. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes
Das Rechnungsergebnis der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beträgt 828,2 Mio. € und liegt um 3,2 Mio. € (-0,38 %) unter den Haushaltsansätzen von 831,4 Mio. €. Die wesentlichen Abweichungen bei den Hauptgruppen im Überblick:
Personalausgaben (Hauptgruppe 4)
Die Personalkosten i. H. v. 256,73 Mio. € überschritten die Haushaltsansätze lediglich um 31.239,61 € (0,01 %) und lagen im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2021 um 7,53 Mio. € bzw. 3,02 % höher. Wesentliche Abweichungen gegenüber den Veranschlagungen sind die Minderaufwendungen bei der Besoldung der Beamten (UGr. 410) mit rd. -1,7 Mio. € sowie die Minderausgaben bei der Nachversicherung von Beamten (UGr. 440) mit rd. -0,1 Mio. €. Diese Differenzen sind insbesondere aufgrund der allgemeinen hohen Fluktuation sowie der Vielzahl an unbesetzten Stellen (u.a. können neu geschaffene Stellen oft erst erheblich verspätet besetzt werden) entstanden. Dem entgegen stehen die Mehraufwendungen bei der Vergütung der Bediensteten (einschl. Sozialversicherung und Zusatzversorgung; UGr. 414/434/444) mit rd. 1,4 Mio. €. Hier ist hauptsächlich die Zahl der Altersteilzeitfälle (in der Freistellungsphase) in 2022 einen Sprung nach oben gegangen. Ebenso zeigt sich durch die Minderausgaben im Beamtenbereich und Mehrausgaben bei den Tarifbeschäftigten, da es bei einigen Stellen Verschiebungen in den Tarifbereich gegeben hat. Weitere Mehraufwendungen sind bei der Beihilfe (UGr. 459) mit rd. 0,6 Mio. € sichtbar. Die größten Differenzen hierbei gibt es vor allem in den städtischen Berufsschulen. Auch bei den einzelnen Bereichen bzw. Unterabschnitten sind im Vergleich zu den Haushaltsansätzen auftretende Abweichungen überwiegend zurückzuführen auf Stellenvakanzen, neu geschaffene Stellen sowie Zeitpunkt der Besetzung und Häufung von Krankheitsfällen. Diese Abweichungen können nach oben oder unten auftreten. Es entstehen z. B. Mehrausgaben, wenn Stellenvakanzen aus dem Vorjahr wiederbesetzt werden, während neu auftretende Stellenvakanzen zu Minderausgaben führen. Die Abweichungen verteilen sich auf eine Vielzahl von Unterabschnitten.
Die größten Abweichungen ergaben sich bei den kommunalen Gärtnereien (UA 582 mit -0,6 Mio. €), im Amt für Integration und Migration (UA 116 mit -0,2 Mio. €) sowie bei der Straßenreinigung und im Straßenwinterdienst (UA 675 mit -0,2 Mio.), im Bereich der Stadtentwicklung (UA 610 mit -0,2 Mio. €), in der sonstigen Hauptverwaltung (UA 029 mit +0,5 Mio. €) sowie den städtischen Berufsschulen (UA 240 mit +0,5 Mio. €) und in den Kinderbetreuungseinrichtungen (UA 464 mit +0,4 Mio. €).
Diese Sachverhalte sind generell nur bedingt planbar.
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppen 5 und 6)
Für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand waren insgesamt 273,4 Mio. € eingeplant worden. Das Rechnungsergebnis 2022 lag mit 248,1 Mio. € um 25,3 Mio. € (d.s. 9,3 %) unter den Veranschlagungen 2022 und um 18,0 Mio. € über dem Rechnungsergebnis 2021.
Beim sog. „echten bereinigten“ Verwaltungs- und Betriebsaufwand (UGr. 500 - 678 bereinigt um UGr. 649 „Sonderabgaben, insb. Abwasserabgabe) mit 128,8 Mio. € wurde der Haushaltsansatz 2022 um 20,9 Mio. € (d.s. 13,9 %) unterschritten und das Rechnungsergebnis 2021 um 12,2 Mio. € (d.s. 10,4 %) überschritten.
Dabei lag die Hauptgruppe 5 um 9,8 Mio. € (RE 2022: 68,3 Mio. €; RE 2021: 61,2 Mio. €) und die bereinigte Hauptgruppe 6 um 11,1 Mio. € (RE 2022: 60,5 Mio. €; RE 2021: 55,4 Mio. €) jeweils unter den Haushaltsansätzen.
Im Einzelnen lassen sich die Abweichungen wie folgt herleiten:
Gruppe 50 - Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen
In dieser Gruppe ergaben sich bei einem Rechnungsergebnis von 7,8 Mio. € (RE 2021: 6,2 Mio. €) Minderausgaben in Höhe von 1,1 Mio. € gegenüber den Haushaltsansätzen von 8,9 Mio. €. Hier kam es im Bereich des laufenden Gebäudeunterhalts (Deckungsring 27; Untergruppen 501/502) zu Minderausgaben von 0,5 Mio. €. Zusätzlich gab es bei den größeren Sanierungsmaßnahmen (Untergruppen 509) Minderausgaben in Höhe von insgesamt 0,7 Mio. € (davon 0,5 Mio. € wegen geringerem HAR für den Umbau der KFZ-Zulassungsstelle). Diese Differenzen kommen vor allem durch fehlende personelle Ressourcen.
Gruppe 51 - Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Die Haushaltsansätze mit einer Summe von 6,5 Mio. € bei einem Rechnungsergebnis von 5,0 Mio. € (RE 2021: 5,3 Mio. €) wurden um 1,5 Mio. € unterschritten. Geringere Ausgaben als veranschlagt sind insbesondere beim Kanalunterhalt (UA 7000) mit 0,3 Mio. € zu verzeichnen. Auch beim Unterhalt der Gemeindestraßen, Erschließungs-/Hauptverkehrsstraßen (UA 6300) gab es insgesamt 0,7 Mio. € weniger Ausgaben. Der überwiegende Teil dieser Mittel ist für das Straßenerhaltungsprogramm 2022 und konnte aufgrund von Engpässen noch nicht ausgeführt werden. Im Bereich der Abfallbeseitigung (UA 7201) fielen ebenso Minderausgaben in Höhe von 0,1 Mio. € an.
Gruppe 52 - Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände u.ä. (und sonstige Gebrauchsgegenstände)
In dieser Gruppe ergaben sich Minderausgaben in Höhe von 0,7 Mio. € gegenüber den Veranschlagungen in Höhe von 2,7 Mio. €. Diese entfielen mit 0,3 Mio. € auf die Instandhaltung der Verwaltungs- und Zweckausstattung der Grundschulen (HhSt. 2110.5203). Weitere nicht ausgeschöpfte Ausgaben sind in diversen anderen Haushaltsstellen zu finden.
Gruppe 53 – Mieten und Pachten
Die Ausgaben von 30,2 Mio. € (RE 2021: 27,9 Mio. €) blieben mit 3,3 Mio. € unter den Haushaltsansätzen. Bei den kalkulatorischen Mieten bei den Grundschulen (HhSt. 2110.5390) war der Ansatz in 2022 um 1,4 Mio. € zu hoch. Gleiches gilt für die korrespondierenden Einnahmen bei Haushaltsstelle 8803.1419. Dies ist saldoneutral und hat daher keinen Einfluss auf den Haushaltsabgleich. Ein weiterer Großposten ist die Haushaltsstelle 4642.5394 mit -0,7 Mio. €. Hier war die Miete für die Container des Kindergartenprovisoriums im Nibelungenareal eingeplant. Da in der Zwischenzeit dieser Container erworben wurde, fielen hierzu keine Mietzahlungen mehr an. Ebenso kam es zu Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 4369.5310 mit -0,3 Mio. €. Diese Haushaltsmittel waren für die Anmietung von Notunterkünften für Ukraineflüchtlinge gedacht. Da sich im Laufe des Jahres die Flüchtlingszahlen verringert haben (durch Rückkehr in die Heimat, Verlagerung in Wohnungen), entstanden diese Minderausgaben. Des Weiteren entstanden durch den verspäteten Umzug der Stadtkämmerei im Juli auf der Haushaltsstelle 0.0301.5310 Minderausgaben in Höhe von 0,3 Mio. €. Aufgrund einer noch ausstehenden Rechnung für die Auslagerung von Teilen des Rechenzentrums in die Räumlichkeiten der Universität Regensburg auf der Haushaltsstelle 0.0601.5310 wurde der Ansatz um -0,1 Mio. € nicht erreicht.
Gruppe 54 – Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Die Summe der Haushaltsansätze von 15,8 Mio. € wurde bei einem Rechnungsergebnis von 14,0 Mio. € (RE 2021: 12,2 Mio. €) um 1,8 Mio. € unterschritten. Die größte Einzelabweichung entfiel dabei auf die gesamten Reinigungskosten (UGr 543) mit Minderausgaben von 0,8 Mio. €. Ein weiterer Anteil von -0,7 Mio. € entfällt auf die Energiekosten (UGr. 544). Für Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude (UGr 540) wurden insgesamt 0,3 Mio. € weniger benötigt.
Gruppe 55 - Haltung von Fahrzeugen
Die Summe der Ausgaben in der Gruppe ist mit einem Rechnungsergebnis und einem Ansatz von 3,9 Mio. € bis auf wenige kleinere Differenzen gleichgeblieben.
Gruppe 56 - Besondere Aufwendungen für Bedienstete
Bei dieser Gruppe, die sowohl Dienst- und Schutzkleidung sowie Kosten für Aus- und Fortbildung beinhaltet, wurden die Veranschlagungen in Höhe von 3,1 Mio. € um insgesamt 0,4 Mio. € unterschritten. Für Ausbildungskosten wurden auf der Haushaltsstelle 0831.5621 0,3 Mio. € weniger ausgegeben. Da zum Ausbildungsbeginn am 01.09.2022 überraschend viele Bewerber/innen das Ausbildungsangebot abgelehnt haben, kam es hier zu geringeren Ausgaben für die theoretischen Ausbildungsabschnitte.
Gruppen 57 bis 60 – weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
Die Gruppen schlossen mit einem Rechnungsergebnis von insgesamt 4,2 Mio. € (RE 2021: rd. 4,0 Mio. €) ab. Dies bedeutet Minderausgaben in Höhe von 1,4 Mio. €. Mit -0,5 Mio. € entfällt ein Großteil dieser Abweichung auf den medizinischen Sachbedarf für Masken und Schnelltests für Beschäftige (HhSt. 0851.5911). Da nicht absehbar war, wie sich die Corona-Lage in 2022 entwickelt, wurden im Haushaltsplan 2022 Mittel in größerem Umfang zur Verfügung gestellt. Ebenso entstanden bei der Gruppierung 6025 (Gruppenbedarf von Kindergärten) Minderausgaben in Höhe von -0,4 Mio. €. Bei der Untergruppe 574 (besondere Lehrveranstaltungen, wie z. B. Schwimmunterricht oder Eislauf) gab es eine Differenz in Höhe von -0,3 Mio. €. Bei den Schulaufwendungen in der Untergruppe 575 ergaben sich um 0,1 Mio. € weniger Ausgaben.
Gruppe 63 - weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
Die Ausgaben betrugen insgesamt 32,3 Mio. € (RE 2021: 28,5 Mio. €). Damit blieben die Aufwendungen in Summe um 5,3 Mio. € unter den Haushaltsansätzen von 37,6 Mio. €. Die größten Veränderungen gegenüber den Haushaltansätzen waren in folgenden Bereichen zu verzeichnen:
Gruppe 64 - Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
In Summe ergab sich ein Rechenergebnis von 2,9 Mio. €. Dieses blieb damit 0,4 Mio. € hinter den Veranschlagungen zurück. Größere Einzelabweichungen waren dabei nur für Umsatzsteuerzahlungen bei den Betrieben gewerblicher Art auf den Gruppierungen 6411 und 6412 zu verzeichnen. Hier wurden insgesamt rund 0,3 Mio. € weniger verausgabt als veranschlagt. Daneben sind nur diverse kleine Abweichungen bei dieser Gruppe ersichtlich.
Gruppe 65 – Geschäftsausgaben
Mit einem Rechnungsergebnis von 9,3 Mio. € (RE 2021: 8,9 Mio. €) blieben die Ausgaben dieser Gruppe um 2,9 Mio. € unter den Haushaltsansätzen von 12,2 Mio. €. Im Rahmen des Förderprojekts Regensburg_NEXT wurde die erste Projektphase bis Juni 2023 verlängert, weswegen diverse Aufträge auf 2023 verschoben wurden. Der Haushaltsansatz auf der Haushaltsstelle 7950.6559 wurde somit um 0,7 Mio. € unterschritten. Weitere Minderausgaben entfielen mit -0,2 Mio. € auf öffentliche Bekanntmachungen und Stellenausschreibungen (HhSt. 0221.6530). Aufgrund diverser Umstellungen bei der Ausschreibungssystematik ergab sich hier ein entsprechendes Einsparungspotential. Die allgemeinen Planungskosten der Ortsplanung (UA 6105) verringerten sich um 0,2 Mio. €. Ebenso ist bei den Planungskosten für die Abwasserbeseitigung (UA 7000) um 0,6 Mio. € weniger ausgegeben worden. Dies ist auf noch nicht abgeschlossene Erstinspektionen sowie die zugehörigen Kontrollschachtvermessungen zurückzuführen. Für den noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreit mit einem Investor aufgrund einer abfallrechtlichen Anordnung entstanden auf der Haushaltsstelle 0231.6552 Minderausgaben von 0,3 Mio. €. Weitere Minderausgaben sind bei den Honoraren im Amt für Weiterbildung (UA 3501) in Höhe von -0,3 Mio. € zu verzeichnen. Dies ist wiederum auf den Kursausfall aufgrund der Corona-Auflagen zurückzuführen. Auch wirken sich noch nicht erfolge Kassen- und Organisationsprüfungen im Organisationsamt (HhSt. 0211.6554) mit -0,1 Mio. € auf die Ausgaben aus. Sowohl bei den Sachkosten für den Zivilschutz (UA 1421) als auch bei Ausgaben für Honorare im Unterabschnitt 6300 entstanden jeweils Minderausgaben in Höhe von 0,1 Mio. €. Des Weiteren sind nur diverse kleine Abweichungen enthalten.
Gruppe 67 - Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsausgaben
Die Gesamtausgaben dieser Gruppe lagen mit 89,5 Mio. € um rund 3,9 Mio. € unter den geplanten Ansätzen. Größere Abweichungen ergaben sich außer bei der UGr. 679 (Gr. 67 ohne UGr. 679: bereinigtes RE 2022: 12,8 Mio. € - bereinigtes RE 2021: 12,4 Mio. €) lediglich bei folgenden Positionen:
Die Inneren Verrechnungen - UGr. 679/169 - lagen mit 76,6 Mio. € um 1,8 Mio. € unter den Veranschlagungen. Auf die Übersicht einschl. Erläuterungen bei den korrespondierenden Einnahmen - UGr. 169 - wird verwiesen.
Gruppe 68 - Kalkulatorische Kosten
Hier lag das Rechnungsergebnis von 21,6 Mio. € um 1,0 Mio. € bzw. 4,24 % unter den Haushaltsansätzen. Die Minderausgaben der Gr. 68 führten zu Mindereinnahmen in gleicher Höhe bei Gr. 27. Größere Einzelabweichungen ergaben bei den Abschreibungen (UGr. 680) in den UA 7701 (Fuhrpark) mit -0,3 Mio. €, UA 5821 (Kommunale Gärtnereien, Anzuchtbetriebe) mit -0,1 Mio. € und UA 2401 (Städtische Berufsschule I) mit -0,1 Mio. €. Bei den kalkulatorischen Zinsen (UA 685) betrifft dies den UA 5821 (Kommunale Gärtnereien, Anzuchtbetriebe) mit -0,1 Mio. € und den UA 7701 (Fuhrpark) mit -0,1 Mio. €.
Gruppe 69 - aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung
Diese Gruppe umfasst im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. SGB II insbesondere die Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende (HhSt. 4820.6901). Bei dieser Erstattung an die Bundesagentur für Arbeit (Gr. 69 im UA 482) mussten im abgeschlossenen Haushaltsjahr mit 21,7 Mio. € rund 1,6 Mio. € weniger aufgewendet werden als ursprünglich geplant. Im Gegensatz zum Jahr 2021 (RE 20,9 Mio. €) bedeutet dies aber einen Anstieg von 0,8 Mio. €. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften haben sich nach dem pandemiebedingten Anstieg 2020 und 2021 wieder auf das Niveau vor Corona eingependelt. Dennoch sind die Ausgaben in 2022 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, da es zum 01.06.2022 einen Rechtskreiswechsel der Ukraineflüchtlinge zum SGB II gab und somit ein Anstieg der Ausgaben ab Mitte des Jahres zu verzeichnen war. - vgl. auch weitere Erläuterungen bei Gr. 19 sowie Gr. 73-75 und 78-79 -
Zuweisungen und Zuschüsse (Hauptgruppe 7)
Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse (HGr. 7) i. H. v. 121,7 Mio. € unterschritten die Ansätze i. H. v. 128,8 Mio. € um 7,1 Mio. € (- 5,51 %) und waren um 9,6 Mio. € bzw. 8,52 % höher als die Ergebnisse des Vorjahres.
Die Gruppe 70 lag mit einem Rechnungsergebnis von 41,8 Mio. € um 1,2 Mio. € unter den Veranschlagungen. Innerhalb der Gruppe – ohne Freiwillige Leistungen - ergaben sich erhebliche Abweichungen insbesondere im UA 4643 „Kinderbetreuung durch freie Träger“: Bei der Förderung der Kinderbetreuung in Krabbelstuben, Kindergärten und Kinderhorten (HhSt. 0.4643.70*), insb. bei den Kind bezogenen Förderungen gem. Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), ergaben sich insgesamt Minderausgaben i. H. v. ca. 1,5 Mio. €. Die genaue Höhe der Förderungen kann im Vornhinein kaum ermittelt werden, da die maßgeblichen Parameter (wie u.a. die Anzahl der Anträge, Gewichtungen der Kinder im Hinblick auf Integrations- bzw. Migrationshintergründe, Grad der Behinderung sowie die Buchungen durch Erziehungsberechtigte) nicht bekannt und schwer abschätzbar sind.
Bei der Gruppe 71 wurden die Veranschlagungen i. H. v. 18,4 Mio. € um 0,5 Mio. € unterschritten. Die wesentlichen Abweichungen innerhalb der Gruppe - ohne Freiwillige Leistungen - ergaben sich bei folgenden Einzelpositionen:
Zuschüsse und Zuweisungen für laufende Zwecke - Gruppen 70 und 71:
*) in erster Linie Aufwendungen im Rahmen des Stadtpasses – insb. Sozialticket
Bei den Ausgaben der Gruppen 70 und 71 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – mit Freiwilligen Leistungen) liegt das Rechnungsergebnis 2022 mit 60,2 Mio. € um 1,7 Mio. € bzw. 2,76 % unter den HhAnsätzen 2022 und um 0,8 Mio. € bzw. 1,27 % unter dem Rechnungsergebnis 2021. Innerhalb der Gruppen 70 und 71 ist der weitaus größte Teil der Freiwilligen Leistungen veranschlagt. Die Gesamtausgaben der Freiwilligen Leistungen beliefen sich auf 9,7 Mio. € und lagen um rd. 0,9 Mio. € bzw. 8,52 % unter den HhAnsätzen 2022. Die Minderausgaben bei den Freiwilligen Leistungen sind auf die im Jahr 2022 geringeren Bedarfe als gegenüber der Planung zu verzeichnen und sind im Wesentlichen auf folgende Positionen zurückzuführen:
Leistungen der Sozialhilfe und ähnlicher Gruppen – Gruppen 73 bis 75 sowie 78 und 79 im Zusammenhang mit Erstattungen
Die Gruppen 73 bis 75 sowie 78 und 79 umfassen ein bereinigtes Volumen von insgesamt rd. 32,8 Mio. € (HhAnsatz rd. 36,0 Mio. €). Das Rechnungsergebnis 2021 belief sich auf rd. 26,5 Mio. €. Die Abweichung ist auf Minderausgaben im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Gr. 79) mit 1,9 Mio. €, der Bildung und Teilhabe (Gr. 78) mit 0,3 Mio. € und der Sozialhilfe (Gr. 73) mit 0,7 Mio. € zurückzuführen.
Die tatsächlichen Gesamtnettoausgaben (Saldo; siehe nachfolgende Tabelle) (d.h. unter Berücksichtigung der Erstattungen des Bundes, des Landes und des Bezirkes – Gr. 16/19 sowie weiterer Ersatzleistungen - Gr. 24/25) betragen bei der Sozialhilfe und ähnlichen Gruppen (Gr. 73-75 und 78 und 79 sowie Gr. 69) rd. 12,6 Mio. € und waren um rd. 1,6 Mio. € geringer als die Planungen.
Bei in den Jahren 2021 und 2022 im Ergebnis steigenden Ausgaben (2021: 47,3 Mio. €, 2022: 54,4 Mio. €), stiegen die Einnahmen zwischen den Jahren von 36,6 Mio. € auf 41,8 Mio. €). Dies ist zurückzuführen auf:
Die Aufwendungen und die Ersätze der Leistungen der Sozialhilfe und ähnlicher Gruppen haben sich wie folgt entwickelt:
Sozialhilfe (UA 410/411/412/413/414) In Folge der tatsächlichen Fallzahlentwicklung im Jahr 2022, d.h. geringere Steigerungen als prognostiziert, ergaben sich jeweils Minderausgaben bei den
Die Kostentragung entfiel mit 0,5 Mio. € größtenteils auf den örtlichen Träger.
Bei der Grundsicherung der Senioren und Erwerbsunfähigen (UA 415) ergaben die tatsächlichen Werte für 2022 bei den Ausgaben ein Plus gegenüber dem Vorjahr von rd. 1,7 Mio. €. Verglichen mit der Planung entstehen hier Mehrausgaben von rd. 0,02 Mio. €.
Die Aufwendungen im Rahmen der Grundsicherung der Arbeitssuchenden (UA 482) i. H. v. rd. 22,7 Mio. € stiegen um 1,1 Mio. € im Vergleich zum Vorjahresniveau. Jedoch liegt das Rechnungsergebnis 2022 um 2,0 Mio. € unter den Veranschlagungen i. H. v. 24,7 Mio. €. Die Bundeserstattungsquote wurde aufgrund der Corona-Pandemie für das Jahr 2022 rückwirkend auf 67,4 % reduziert (2021 lag sie bei 68,7%). In den Jahren 2020 und 2021 wurde aufgrund Corona-bedingter Schließungen der Kindertageseinrichtungen in den meisten Fällen der Elternbeitrag vom Freistaat Bayern übernommen. Bei den Planungen für das Jahr 2022 wurde davon ausgegangen, dass diese Erstattungen nun wegfallen. Wider zu erwarten sorgt auch in 2022 die Beitragsentlastung durch den Freistaat zu mehr Entlastung für die Stadt Regensburg.
Bei den Ersätzen des Bundes ergeben sich somit Mindererlöse von rd. 0,8 Mio. € gegenüber der Planung und ebenso Mindererlöse von rd. 0,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Die tatsächliche Netto-Belastung in diesem Bereich belief sich in 2021 auf rd. 7,3 Mio. € und in 2022 auf rd. 8,5 Mio. € (geplant waren in 2022 9,7 Mio. €).
Sonstige Leistungen (UA 42/44/490/491/493) Die Leistungen gem. dem Asylbewerberleistungsgesetz blieben ausgablich sowie einnahmlich um 1,9 Mio. € unter den prognostizierten Beträgen, die bei der Planung unterstellt wurden. Dies ist zum einen auf die sinkende Zahl an anspruchsberechtigten Personen in Regensburg zurückzuführen. Zum anderen war auch mit steigenden Kosten aufgrund des Ukrainekriegs gerechnet worden. Dies hat sich nicht bewahrheitet, weshalb sowohl die Ausgaben für Krankenhilfe, die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt als auch die Geldleistungen für den Lebensunterhalt zurückgingen. Die Abrechnungen für das IV. Quartal erfolgen jedoch zeitverzögert und wirken sich auf das Jahr 2023 aus. Diese Aufwendungen, die i.d.R. vollständig ersetzt werden, entwickelten sich wie folgt: 2022: rd. 10,9 Mio. € 2021: rd. 8,5 Mio. € 2020: rd. 7,8 Mio. € Bei den weiteren Leistungen ergaben sich keine wesentlichen Änderungen.
Leistungen der Jugendhilfe – Gruppen 76 und 77
Die Gruppen 76 und 77 umfassen ein bereinigtes Volumen von insgesamt rd. 28,6 Mio. € (HhAnsatz rd. 30,9 Mio. €). Das Rechnungsergebnis 2021 belief sich noch auf rd. 24,7 Mio. €. Die Abweichung ist auf Minderausgaben bei den Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen (Gr. 76) mit rd. 1,3 Mio. € und innerhalb von Einrichtungen (Gr. 77) mit rd. 1,0 Mio. € zurückzuführen.
Bei der Gr. 76 Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen gibt es nennenswerte Differenzen zum Haushaltsplan bei
Da die Kosten für einen Fall in diesen Bereichen hoch sind, kann die Beendigung/Aufnahme von einzelnen Fällen erhebliche Abweichungen verursachen. Eine derartige Verringerung der Fallzahlen war für das Jahr 2022 nicht vorherzusehen.
Wesentliche Abweichungen ergaben sich bei der Gr. 77 Leistungen der Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen insbesondere bei
Diese sind überwiegend auf die tatsächlichen Fallzahlentwicklungen im Jahr 2022 zurückzuführen, die geringer ausfallen als prognostiziert.
Sonstige Finanzausgaben (Hauptgruppe 8)
Das Rechnungsergebnis der Hauptgruppe 8 (sonstige Finanzausgaben) liegt mit 201,7 Mio. € um 29,2 Mio. € (16,95 %) über dem Haushaltsansatz von 172,5 Mio. €.
Zinsen (Gruppe 80)
Die Ausgaben bei dieser Gruppe fielen mit 1,126 Mio. € um 3.926,54 € bzw. 0,35 % niedriger als eingeplant an und lagen geringfügig unter den Ausgaben in 2021 (1,164 Mio. €).
Gruppe 81 – Gewerbesteuerumlage
Das Rechnungsergebnis für die Gewerbesteuerumlage entspricht mit 20,56 Mio. € dem Haushaltsansatz.
Gruppe 83 - allgemeinen Umlagen
Bei dieser Gruppe ist die Bezirksumlage (UGr. 832) zu buchen. Diese fiel in Höhe von 54,90 Mio. € wie veranschlagt an (RE 2021: 49,96 Mio. €).
Gruppe 84 – weitere Finanzausgaben
Das Rechnungsergebnis lag mit 0,07 Mio. € insgesamt um 1,26 Mio. € unter den Veranschlagungen. Infolge der Verfassungswidrigkeit des bisherigen Zinssatzes von 6 % wurde die Verzinsungsregelung gesetzlich neu geregelt und der Zinssatz auf 1,8 % gesenkt. Aufgrund der noch nicht erfolgten technischen Umsetzung der neuen Verzinsungsregelung wurde die Verzinsung der Steuererstattungen (HhSt. 0331.8412) in 2022 ausgesetzt. Aus diesen Grund entstanden hier Minderausgaben in Höhe von 0,7 Mio. €. Bei den Bodenordnungsverfahren, den Umlegungen Keilberg und Schwabelweis Nord (HhSt. 6141.8414), liegt das Rechnungsergebnis um 0,6 Mio. € unter dem Ansatz, da in 2022 nur diverse Umlegungs- bzw. Zuteilungspläne vorbereitet wurden, wobei entsprechende Geldausgleichsleistungen erst in den Folgejahren ausgezahlt werden.
Gruppe 85 - Deckungsreserve
Bei der allgemeinen Deckungsreserve waren 2,51 Mio. € veranschlagt. Zur Finanzierung von zusätzlichen Ausgaben (des Verwaltungshaushaltes) wurde ein Teilbetrag i. H. v. 0,08 Mio. € benötigt. Ein Rechnungsergebnis entstand nur bei den (insgesamt um 0,08 Mio. €) verstärkten Haushaltsstellen.
Die Zuführungen an den Vermögenshaushalt (Gruppe 86 bzw. 30) liegen mit 125,1 Mio. € um 33,0 Mio. € über den Haushaltsansätzen. Im Jahr 2021 betrug das Rechnungsergebnis 112,0 Mio. €. Sie teilen sich wie folgt auf:
Hinsichtlich der Zuführungen im Zusammenhang mit den Gebührenausgleichsrücklagen der KrE‘s (UA 6751 / UA 7000 / UA 7201) und der ‚Aktion Kinderbaum‘ (UA 4987) bzw. den fiduziarischen Stiftungen (UA 890#) sowie der Rücklagen „Öffentliche Parkierungsanlagen“ (UA 6815), „Baulicher Hochwasserschutz an Donau und Regen“ (UA 6900) und den Versorgungsrücklagen (UA 2651 und UA 9111/9161) darf auf die weiteren Erläuterungen bei Gr. 91 verwiesen werden.
Bei den Zuführungen zum Vermögenshaushalt zur Finanzierung der Kapitaleinlagen zur Abdeckung der laufenden Defizite (UGr. 936 abzgl. UGr. 332) wurden beim „Theater Regensburg“ (UA 3311), bei der „Arena Regensburg“ (UA 5511) und bei der „das Stadtwerk.Regensburg GmbH“ (UA 8300) die planmäßigen Ausgleichszahlungen (einschl. übertragener Haushaltsreste) vollständig durchgebucht sowie bei der „RSG gGmbH - Bürgerheim Kumpfmühl“ (UA 4321: - 0,4 Mio. €), bei der „RTG GmbH“ (UA 7901: - 0,4 Mio. €), bei der „RBD GmbH“ (UA 7910: - 0,2 Mio. €) und beim „Amt für Stadtbahnneubau“ (UA 7929: - 13,2 T€) die tatsächlichen Ausgleichszahlungen (zuzüglicher tatsächlich übertragener Haushaltsreste) durchgebucht.
Die Allgemeine Zuführung (UA 9161) war i.H.v. 55,9 Mio. € veranschlagt. Mit 87,1 Mio. € (ohne Zuführung für Budgetrücklagen i.H.v. 3,0 Mio. €) wurde ein um 31,3 Mio. € (Rd.diff.) höherer Betrag erwirtschaftet. Hauptgründe sind insbesondere Mehreinnahmen bei den ‚Steuern und Allgemeinen Zuweisungen‘ (HGr. 0) i.H.v. 21,5 Mio. € und Mindereinnahmen bei den bereinigten ‚Verwaltungs- und Betriebseinnahmen‘ (HGr. 1 ohne UGr. 169) i.H.v. 20,2 Mio. € sowie Minderausgaben beim bereinigten ‚Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand‘ (HGr. 5/6 ohne UGr. 679 / Gr. 68 und Gr. 69) i.H.v. 20,9 Mio. € und bei den ‚Zuweisungen und Zuschüssen‘einschl. ‚Grundsicherung‘ und ‚Kosten der Unterkunft und Heizung‘ (HGr. 7 mit Gr. 69) i.H.v. 8,8 Mio. €. Allerdings wurden davon 12,6 Mio. € zur Finanzierung von zusätzlichen Investitionen im Vermögenshaushalt verwendet, so dass effektiv eine Verbesserung im Verwaltungshaushalt von 18,3 Mio. € verbleibt. Der Budgetrücklage (UA 9161 und diverse andere UA) wurde eine vorläufige Abschlagszahlung für 2022 i.H.v. 3,0 Mio. € zugeführt.
3. Einnahmen des Vermögenshaushaltes
Bei einem Haushaltsansatz von 198,7 Mio. € und einem Rechnungsergebnis (= bereinigtes Soll) von 201,5 Mio. € ergeben sich Mehreinnahmen des Vermögenshaushalts i.H.v. 2,7 Mio. € (+ 1,4 %), wobei die Bildung von Haushaltseinnahmeresten mit rd. 45,2 Mio. € berücksichtigt ist.
- Hinsichtlich der Haushaltseinnahmereste im Einzelnen darf auf die Beschlussvorlage einschl. der Aufstellungen und der Begründungen ”Haushaltsrestebildung 2022” zur Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 21.03.2023 verwiesen werden. -
Die wesentlichsten – ab 2,0 Mio. € - Änderungen sind bei
und
sowie
festzustellen.
Die Abweichungen im Detail resultieren aus den nachfolgend dargestellten Änderungen bei den einzelnen Gruppierungen:
Das Soll bei den Zuführungen vom Verwaltungshaushalt (Gr. 30) erhöht sich - wie bereits bei den Ausgaben des Verwaltungshaushalts (Gr. 86) angesprochen - um 33,0 Mio. € auf insgesamt 125,1 Mio. €. Auf die dortigen Ausführungen und die Tabelle wird verwiesen.
Bei den Entnahmen aus Rücklagen (Gr. 31) sinkt das Soll um 0,7 Mio. € auf insgesamt 6,1 Mio. € und teilt sich wie folgt auf:
Folgende Rücklagenbewegungen sind erwähnenswert:
- Die Veranschlagungen im Haushaltsplan bei den Gebührenausgleichsrücklagen der KrE (UA 6751 / 7000 / 7201) stellen lediglich vorläufige Werte aufgrund der kameralen Ergebnisse dar. Tatsächlich gebucht werden jedoch nur Rücklagenbewegungen aufgrund der BAB-Ergebnisse des Vorjahres (2021), so dass unweigerlich Abweichungen zwischen den Plan- und Soll-Werten auftreten. – - vgl. auch ‘Gr. 91‘ -
Die tatsächlichen Rücklagenentnahmen bei der ‘Aktion Kinderbaum‘ (UA 4987) sowie bei den ‘fiduziarischen Stiftungen einschl. der Vermächtnisse und Nachlässe’ (UA 890#) erfolgten insb. zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen während des Jahres bzw. ergaben sich aufgrund des Jahresabschlusses (= Abgleich Einnahmen mit Ausgaben) 2022. - vgl. auch ‘Gr. 91‘ -
Bei der speziellen Versorgungsrücklage für die vom Freistaat Bayern übernommenen Lehrkräfte der ehem. städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft (UA 2651) erfolgten die Entnahmen auf Basis der tatsächlichen Ersätze und deren Erträge in den Vorjahren.
Die Beträge, die der Allgemeinen Rücklage (UA 9101) einschl. dem zweckgebundenen Teil „BUDGETS“, planmäßig und/oder zur Finanzierung von über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen entnommen worden sind, dienten der Finanzierung von zusätzlichen Aufwendungen und Projekten (u.a. aus der Allgemeinen Rücklage im Rahmen der Wiederverwendung von Energie- und Reinigungseinsparungen im Schulbereich sowie aus den Budgetrücklagen im Rahmen der Budgetrichtlinien). - vgl. auch ‘Gr. 91‘ -
Bei veranschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens (Gr. 34) i.H.v. 3,2 Mio. € wurde ein Rechnungsergebnis (= Anordnungs-Soll) i.H.v. 1,2 Mio. € erzielt.
Bei den Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 340) unterschreitet das Rechnungsergebnis mit 1,1 Mio. € (= Anordnungs-Soll) die Haushaltsansätze um 2,0 Mio. €.
Soll-Einnahmen i.H.v. 1,1 Mio. € (HhAnsatz 3,1 Mio. €) führten bei der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 340): zu Mindereinnahmen i.H.v. 2,3 Mio. €, insb. bei der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen
sowie zu Mehreinnahmen i.H.v. 0,3 Mio. €, insb. bei der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen
Das bereinigte Soll für die Beiträge und ähnlichen Entgelte (Gr. 35) i.H.v. 2,2 Mio. € reduziert sich gegenüber den Haushaltsansätzen um 2,5 Mio. €.
Soll-Einnahmen auf HhAnsatz i.H.v. 2,2 Mio. € (HhAnsatz 4,8 Mio. €) führten zu Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste nicht gebildet) i.H.v. 2,5 Mio. €
Insgesamt wurden von 2,5 Mio. € rechnerisch möglichen Haushaltseinnahmeresten (HER) aus dem laufenden Jahr nach Überprüfung aufgrund der Einnahmeprognose für 2023 keine HER gebildet.
Das Rechnungsergebnis bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 36) i.H.v. 27,4 Mio. € (einschl. zu übertragender HhRest i.H.v. 8,8 Mio. €) weicht fast nicht von den Veranschlagungen ab.
Einzelne Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste teilweise gebildet) i.H.v. 13,9 Mio. € sowie einzelne Mehreinnahmen i.H.v. 7,6 Mio. € führten saldiert zu niedrigeren Soll-Einnahmen auf HhAnsatz (mit insgesamt 21,1 Mio. € bei HhAnsatz 27,4 Mio. € - zusätzl. Soll-Anordnungen auf HhReste mit 3,0 Mio. €) i.H.v. 6,3 Mio. €.
Folgende bedeutende Positionen sind aufzulisten:
Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste vollständig gebildet), insb. bei den Zuweisungen und Zuschüssen für
Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste teilweise bzw. nicht gebildet), insb. bei den Zuweisungen und Zuschüssen für -> Anpassung an den voraussichtlichen Mitteleingang in 2023 auch unter Berücksichtigung der Haushaltsansätze 2023 sowie des Mittelabflusses bei den korrespondierenden Ausgaben
Mehreinnahmen, insb. bei den Zuweisungen und Zuschüssen für
Insgesamt wurden von 13,9 Mio. € rechnerisch möglichen Haushaltseinnahmeresten (HER) aus dem laufenden Jahr HER i.H.v. 5,0 Mio. € aufgrund der Einnahmeprognose nicht gebildet.
Zusätzlich verfielen nicht ‘ausgeschöpfte’ HER aus dem Vorjahr i.H.v. 2,6 Mio. € kraft Gesetzes und mussten somit in Abgang gestellt werden.
Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr wurden insb. bei
kraft Gesetzes in Abgang gestellt.
Die weiteren Mindereinnahmen, teilweise als Haushaltseinnahmerest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert.
Bei den Einnahmen aus Krediten (Gr. 37) unterschreitet das Rechnungsergebnis mit 36,3 Mio. € die Veranschlagung von 61,3 Mio. € um 25,0 Mio. €.
Die Ergebnisse stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Der Haushaltssatzung bzw. dem Haushaltsplan lag eine genehmigungspflichtige Gesamtermächtigung für ‘reguläre’ Kreditaufnahmen i.H.v. 61,34 Mio. € und eine PLAN-Netto-Neu-Verschuldung i.H.v. + 59,98 Mio. € zugrunde.
Diese ursprünglich beabsichtigte PLAN-Netto-Neu-Verschuldung 2022 wurde im IST nicht und im SOLL mit der Bildung – erstmalig seit 2009 - eines Haushaltseinnahmerestes nur teilweise in Anspruch genommen, da diese zur Finanzierung des Haushaltes im Rahmen des Jahresabschlusses, insb. der neuen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes, nur teilweise erforderlich gewesen ist. Stattdessen erfolgte u.a. die Finanzierung durch eine Mehrzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt.
Die SOLL-Netto-Neu-Verschuldung i.H.v. + 35,00 Mio. € fällt damit insbesondere aufgrund der geringeren ‘regulären’ Kreditaufnahmen (- 24,99 Mio. € unter Berücksichtigung des teilweise übertragenen Haushaltseinnahmerestes) sowie den niedrigeren ordentlichen Tilgungen (- 0,01 Mio. €) gegenüber der PLAN-Netto-Neu-Verschuldung i.H.v. + 59,98 Mio. € um (-) 24,98 Mio. € niedriger aus.
D.h. der SOLL-Schuldenstand erhöht sich gegenüber dem Vorjahr (31.12.2021 mit 77,85 Mio. €) auf 112,85 Mio. € zum 31.12.2022; der IST-Schuldenstand verringerte sich dagegen wegen der ordentlichen Tilgungen gegenüber dem Vorjahr (31.12.2021 mit 77,85 Mio. €) auf 76,50 Mio. € zum 31.12.2022.
Die tatsächliche IST-Verschuldung der Stadt Regensburg hat sich im Haushaltsjahr 2022 wie folgt entwickelt:
Zum 31.12.2022 ergibt sich eine Pro – Kopf – Verschuldung (Basis: 156.789 Einwohner mit Hauptwohnsitz am 30.09.2022 – keine aktuelleren Daten verfügbar!) von 488 € (Vorjahr: 507 € auf Basis von 153.542 Einwohner mit Hauptwohnsitz am 31.12.2021).
4. Ausgaben des Vermögenshaushaltes
Bei einem Haushaltsansatz von 198,7 Mio. € und einem Rechnungsergebnis (= bereinigtes Soll) von 201,5 Mio. € ergeben sich Mehrausgaben des Vermögenshaushalts i.H.v. 2,7 Mio. € (+ 1,4 %), wobei die Bildung von Haushaltsausgaberesten mit insgesamt rd. 143,2 Mio. € (davon 81,4 Mio. € aus den Haushaltsansätzen 2022) berücksichtigt ist.
- Hinsichtlich der Haushaltsausgabereste im Einzelnen darf auf die Beschlussvorlage einschl. der Aufstellungen und der Begründungen ”Haushaltsrestebildung 2022” zur Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 21.03.2023 verwiesen werden. –
Das bereinigte Soll weicht bei den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 92 bis 96 und Gr. 98 einschl. UGr. 936 ‘Kapitaleinlagen’) mit einem Ergebnis von 159,4 Mio. € von den Veranschlagungen i.H.v. 177,8 Mio. € um insgesamt – 18,4 Mio. € (- 10,4 %) sowie bei den sonstigen finanzwirtschaftlichen Ausgaben (Gr. 90 und Gr. 91 sowie Gr. 97 und Gr. 99) mit einem Ergebnis von 42,0 Mio. € von den Haushaltsansätzen i.H.v. 20,9 Mio. € um insgesamt + 21,2 Mio. € (+ 101,3 %) ab.
Die wesentlichsten - ab 2,0 Mio. € - Änderungen sind bei
und
festzustellen.
Bei den bedeutenden Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 92 bis 96 und Gr. 98 mit einer Gesamtermächtigung (= Haushaltsansatz zuzüglich Haushaltsausgaberest) ab 250 T€ – vgl. Anlage 2) - zeigt sich eine Erhöhung der Quote der Soll-Anordnungen auf die Haushaltsansätze einschl. der Haushaltsausgabereste mit insgesamt 53,4 % gegenüber dem Vorjahr und dem Durchschnitt (2021: 43,5 % - Ø 2016-2021: 51,9 %). Beim Grad der Gebundenheit der nicht angeordneten Haushaltsmittel durch Aufträge oder sonstige Vergaben (exklusive Vergaben auf Verpflichtungsermächtigung) sowie bei der Ausschöpfung der Gesamtermächtigung (exklusive Verpflichtungsermächtigungen) ergeben sich gegenüber dem Vorjahr mit 68,4 % (2021: 74,3 % - Ø 2016-2021: 66,5 %) bzw. mit 85,3 % (2021: 85,5 % - Ø 2016-2021: 83,7 %) dagegen niedrigere und gegenüber dem Durchschnitt ebenfalls höhere Werte.
Die Abweichungen im Detail resultieren aus den nachfolgend dargestellten Änderungen bei den einzelnen Gruppierungen:
Das Soll bei den Zuführungen zum Verwaltungshaushalt (Gr. 90) reduziert sich – wie bereits bei den Einnahmen des Verwaltungshaushalts (Gr. 28) angesprochen – um 0,5 Mio. € auf insgesamt 7,6 Mio. €. Auf die dortigen Ausführungen und die Tabelle wird verwiesen.
Bei den Zuführungen an Rücklagen (Gr. 91) steigt das Soll um 21,6 Mio. € auf insgesamt 33,1 Mio. € und teilt sich wie folgt auf:
Folgende Rücklagenbewegungen sind erwähnenswert:
Bei den Gebührenausgleichsrücklagen der Kostenrechnenden Einrichtungen (KrE) wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses insbesondere die BAB-Ergebnisse bis einschl. 2021 (2021: nur vorläufig) durchgebucht; aufgrund der tatsächlichen BAB-Ergebnisse und der tatsächlichen Rücklagenstände ergaben sich folgende Rücklagenzuführungen.
- Die Veranschlagungen im Haushaltsplan bei den Gebührenausgleichsrücklagen der KrE (UA 6751 / 7000 / 7201) stellen lediglich vorläufige Werte aufgrund der kameralen Ergebnisse dar. Tatsächlich gebucht werden jedoch nur Rücklagenbewegungen aufgrund der BAB-Ergebnisse des Vorjahres (2021), so dass unweigerlich Abweichungen zwischen den Plan- und Soll-Werten auftreten. – - vgl. auch ‘Gr. 31‘ -
Die tatsächlichen Rücklagenzuführungen bei der ‘Aktion Kinderbaum‘ (UA 4987) sowie bei den ‘fiduziarischen Stiftungen einschl. der Vermächtnisse und Nachlässe’ (UA 890#) ergaben sich aufgrund des Jahresabschlusses (= Abgleich Einnahmen mit Ausgaben) 2022. - vgl. auch ‘Gr. 31‘ - Bei der ‚Dr.-Seyboth-Stipendien-Stiftung‘ (UA 8901) und der ‚Prof.-Neumüller-Stipendien-Stiftung‘ (UA 8906) wurde in 2022 einmalig ein Nachlass von jeweils 1,5 Mio. € den jeweiligen Stiftungsvermögen zugeführt.
Die nicht für Investitionen o.ä. in Anspruch genommenen Mittel aus Stellplatzablösungen u.ä. einschl. Zinsen werden im Rahmen des Rechnungsabschlusses grds. der zweckgebundenen Rücklage ‘Öffentliche Parkierungsanlagen’ (UA 6815) zugeführt; aufgrund von zusätzlichen Aufwendungen ergab sich eine Minderzuführung.
Der zweckgebundenen Rücklage „'Baulicher Hochwasserschutz' an Donau und Regen“ (UA 6900) werden jeweils die Beträge zugeführt, die die Stadt Regensburg vom Freistaat Bayern als kapitalisierte Ablöse für die Übernahme des Betriebs und des Unterhalts der staatlichen Hochwasserschutzanlagen an Donau und Regen erhält.
Der Allgemeinen Rücklage (UA 9101) wurden insbesondere zur Finanzierung zukünftiger Investitionen (in 2023 ff) sowie zur Abdeckung weiterer zukünftiger Risiken zusätzliche (überplanmäßige) Mittel i.H.v. insgesamt ~ 15,8 Mio. € pauschal als Rückstellung effektiv zugeführt (= Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung 2023 mit Finanzplanung 2022 - 2026).
Die Allgemeine Rücklage wurde in 2022 im Saldo (= Zuführung abzgl. Entnahme) im SOLL um insgesamt etwa (+) 23,7 Mio. € (= + 23,9 Mio. € - 0,1 Mio. € (Rd.Diff.)) tatsächlich erhöht.
Im Rahmen des Haushaltsvollzuges 2022 ergaben sich folgende Rücklagenveränderungen: - Entnahme zur Finanzierung von Mittelbereitstellungen mit insgesamt - 0,1 Mio. € und - planmäßige Zuführung mit + 7,9 Mio. €
Im Zuge des Jahresabschlusses 2022 erfolgte insb. folgende Rücklagenveränderung: - Zuführung des ‘bereinigten‘ Überschusses 2022 mit + 16,0 Mio. €
Allerdings sind insgesamt rund 0,1 Mio. € zur Finanzierung von (Wieder)Bereitstellungen von nicht kassenwirksam gewordenen Mittelbereitstellungen fest zu reservieren und entsprechend der Kassenwirksamkeit in 2023 (ff) zu entnehmen.
Der Stand der Allgemeinen Rücklage stellt sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen wie folgt dar:
Zudem wurden der Budgetrücklage (UA 9101), als sog. zweckgebundenen Teil der Allgemeinen Rücklage, ein Abschlag für 2022 i.H.v. 3,0 Mio. € zugeführt.
Der allgemeinen Versorgungsrücklage (UA 9111) wurden mit 0,6 Mio. € die tatsächlichen Beträge, d.s. die positiven Erträge (= Wertgewinne), die erst jeweils im laufenden Jahr bekannt werden, zugeführt.
Das Rechnungsergebnis bei der Gewährung von Darlehen (Gr. 92) erhöht sich gegenüber den Veranschlagungen bei Soll-Ausgaben auf HhAnsatz i.H.v. 12,6 Mio. € um 12,6 Mio. € auf 12,6 Mio. €.
Als einzige Aufwendung ist hier die außerplanmäßige Gewährung eines Darlehens für den Breitbandausbau in Regensburg (HhSt. 1.7919.9256) aufzuführen.
Beim Vermögenserwerb (Gr. 93) unterscheidet sich das bereinigte Soll mit 70,6 Mio. € (einschl. zu übertragender Alt- und Neu-HhReste i.H.v. 48,7 Mio. €) von den Haushaltsansätzen um etwa
Die Abweichung des RE resultiert bei Soll-Ausgaben auf HhAnsatz i.H.v. 52,3 Mio. € (Anordnungs-Soll auf HhReste 38,2 Mio. €) insbesondere auf der Nichtbildung bzw. der Inabgangstellung von Haushaltsausgaberesten (HAR) des laufenden Jahres bzw. aus Vorjahren i.H.v. 13,9 Mio. € (UGr. 932: ~9,6 Mio. €; UGr. 935 mit 934 und 930: ~3,7 Mio. €; UGr. 936: ~0,7 Mio. €), dem Abzug von Deckungsmitteln o.ä. zur Finanzierung anderer Ausgaben i.H.v. 0,8 Mio. € (UGr. 935 mit 934 und 930: 0,8 Mio. €) und auf zusätzlichen Ausgaben i.H.v. 1,4 Mio. € (UGr. 932: ~0,4 Mio. €; UGr. 935 mit 934 und 930: ~1,1 Mio. €) sowie auf der Sperre von Haushaltsmitteln i.H.v. 0,3 Mio. € (UGr. 936: 0,3 Mio. €) bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen.
Größere Abweichungen haben sich ergeben bei
-> Umschichtung zwischen einzelnen HhSt. je Schule innerhalb des Zweckbindungsringes
-> geringerer Verlustausgleich für 2022 und Vorjahre
-> geringerer Verlustausgleich für 2022 und Vorjahre
-> höherer Bedarf
Es wurden insbesondere die HAR (teilweise oder vollständig) bei
-> geringerer Bedarf und Anpassung an Kassenwirksamkeit
-> geringerer Bedarf
-> geringerer Bedarf
nicht ins neue Jahr übertragen, da die tatsächlich vorgetragenen Haushaltsausgabereste 2022 und/oder die Haushaltsansätze 2023 zur Abwicklung, d.h. zur Fortsetzung der Projekte in diesem Jahr ausreichen.
Die weiteren Minderausgaben, überwiegend als Haushaltsausgaberest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert.
Bei veranschlagten Baumaßnahmen (Gr. 94 - 96) i.H.v. 80,8 Mio. € wurde ein Rechnungsergebnis i.H.v. 65,9 Mio. € (einschl. zu übertragender Alt- und Neu-HhReste i.H.v. 81,3 Mio. €) erzielt. Die Reduzierungen gegenüber den Planwerten verteilen sich auf die Hochbaumaßnahmen (Gr. 94) mit – 3,1 Mio. €, auf die Tiefbaumaßnahmen (Gr. 95) mit – 7,9 Mio. € sowie auf die Betriebsanlagen (Gr. 96) mit – 3,9 Mio. €.
Die Reduzierung des RE beruht bei Soll-Ausgaben auf HhAnsatz i.H.v. 26,5 Mio. € (Anordnungs-Soll auf HhReste 43,7 Mio. €) auf der Nichtbildung bzw. der Inabgangstellung von Haushaltsausgaberesten (HAR) des laufenden Jahres bzw. aus Vorjahren i.H.v. 14,6 Mio. € (Gr. 94: ~3,0 Mio. €; Gr. 95: ~7,6 Mio. €; Gr. 96: ~3,9 Mio. €), dem Abzug von Deckungsmitteln o.ä. zur Finanzierung anderer Ausgaben i.H.v. 1,3 Mio. € (Gr. 94: 0,4 Mio. €; Gr. 95: 0,8 Mio. €; Gr. 96: 0,1 Mio. €) und zusätzlichen Ausgaben i.H.v. 0,9 Mio. € (Gr. 94: ~0,3 Mio. €; Gr. 95: ~0,6 Mio. €; Gr. 96: ~0,1 Mio. €) bei zahlreichen Haushaltsstellen.
Größere Abweichungen sind zu verzeichnen bei
-> Umschichtung auf die HhSt. 1.7911.9320
Es wurden insbesondere die HAR (teilweise oder vollständig) bei
-> Anpassung an Bedarf und an Kassenwirksamkeit
-> Zurückstellung des Vorhabens
-> Zurückstellung des Vorhabens
-> Anpassung an Kassenwirksamkeit
-> Realisierung Vorhaben durch Stadtbau GmbH i.R. EOF
-> Anpassung an Kassenwirksamkeit
-> Anpassung an Kassenwirksamkeit
-> geringerer Bedarf
-> geringerer Bedarf
-> Anpassung an Kassenwirksamkeit
-> Anpassung an Kassenwirksamkeit
-> geringere Bedarfe und Anpassung an Kassenwirksamkeit
-> Anpassung an Kassenwirksamkeit
-> Zurückstellung des Vorhabens
nicht ins neue Jahr übertragen, da die tatsächlich übertragenen Haushaltsausgabereste 2022 und/oder die Haushaltsansätze 2023 zur Abwicklung, d.h. zur Fortsetzung der Vorhaben in diesem Jahr, ausreichen.
Die weiteren Minderausgaben, größtenteils als Haushaltsausgaberest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert.
Das GESAMT-ANORDNUNGS-SOLL = SOLL auf HhAnsatz und SOLL auf HhRest - bei den Baumaßnahmen (Gr. 94 bis 96) beläuft sich auf 70,2 Mio. € (Vorjahr: 72,9 Mio. €) und teilt sich folgendermaßen auf:
Das Gesamtanordnungssoll des Jahres 2022 mit 70,2 Mio. € liegt etwas unter den letzten Vorjahreswerten mit 72,9 Mio. € (2021) bzw. 74,5 Mio. € (2020) bzw. 74,3 Mio. € (2019).
Dieser Betrag liegt jedoch über dem mittelfristigen (2016 - 2021) Mittelwert von ~ 69,1 Mio. €. Für den Hochbau- und den Betriebstechnischen Bereich ist es der langjährige zweitbeste Wert; im Tiefbau-Bereich nur unterdurchschnittlich.
Beim bereinigten Soll für die Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 98) i.H.v. 10,4 Mio. € (einschl. zu übertragender Alt- und Neu-HhReste i.H.v. 13,2 Mio. €) ergibt sich bei Soll-Ausgaben auf HhAnsatz i.H.v. 3,4 Mio. € (Anordnungs-Soll auf HhReste 5,8 Mio. €) gegenüber den Haushaltsansätzen eine Reduzierung um 2,5 Mio. €.
Die Abweichung des RE resultiert insbesondere auf der Nichtbildung bzw. der Inabgangstellung von Haushaltsausgaberesten (HAR) des laufenden Jahres bzw. aus Vorjahren i.H.v. 2,4 Mio. €.
Es wurden insbesondere die HAR (teilweise oder vollständig) bei
-> Anpassung an Kassenwirksamkeit
-> geringerer Bedarf
nicht ins neue Jahr übertragen, da die tatsächlich vorgetragenen Haushaltsausgabereste 2022 und/oder die Haushaltsansätze 2023 zur Abwicklung, d.h. zur Weiterführung der Programme in diesem Jahr, ausreichen.
Die weiteren Minderausgaben, überwiegend als Haushaltsausgaberest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert.
Im übrigen darf auf die Tabelle sowie die Ausführungen zu den ‘Einnahmen aus Krediten (Gr. 37)’ verwiesen werden.
IV. Zusammenfassung
Die Jahresrechnung 2022 bringt insgesamt ein um 41 Mio. € besseres Ergebnis als prognostiziert. Davon wurde zum einen die allgemeine Rücklage um 16 Mio. € aufgestockt und zum anderen die SOLL-Verschuldung gegenüber dem Haushaltsplan um 25 Mio. € reduziert.
Die Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt sinken um 23,1 Mio. € auf nunmehr 143,2 Mio. €. Allerdings werden zu deren Finanzierung erstmals seit 2009 wieder Haushaltseinnahmereste für Kredite mit 36,3 Mio. € ausgewiesen.
Im Einzelnen sind folgende Punkte hervorzuheben:
1.) Die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen überstiegen mit 463,1 Mio. € die Haushaltsansätze (441,7 Mio. €) um 21,5 Mio. € (4,86 %) und lagen um 34,8 Mio. € bzw. 8,1 % über dem Rechnungsergebnis 2021 i. H. v. 428,4 Mio. €. Mehreinnahmen sind bei der Gewerbesteuer (21,3 Mio. €) und bei den Umsatzsteueranteilen (1,6 Mio. €) eingetreten. Beim Einkommensteueranteil blieben die Einnahmen um 2,7 Mio. € unter dem Ansatz.
2.) Die Personalkosten i. H. v. 256,73 Mio. € entsprechen dem Haushaltsansatz und lagen im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2021 um 7,53 Mio. € bzw. 3,02 % höher.
3.) Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand nahm die Verwaltung 20,9 Mio. € der Ausgabeermächtigung (ohne Positionen, denen korrespondierende Einnahmen gegenüberstehen, und ohne Ausgaben für Grundsicherung und Kosten der Unterkunft und Heizung) nicht in Anspruch. Die Ausgaben lagen mit 128,8 Mio. € um 12,2 Mio. € über denen von 2021.
4.) Die Nettoausgaben der Hilfen im sozialen Bereich - Sozialhilfe einschl. Grundsicherung und Kosten der Unterkunft und Heizung – blieben mit 12,6 Mio. € um 1,6 Mio. € unter der Veranschlagung. Die Netto-Belastung ist damit gegenüber dem Vorjahr um 1,9 Mio. € angewachsen.
5.) Die allgemeine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt konnte auf 87,1 Mio. € (davon „Freie Spitze“ 85,8 Mio. €) erhöht werden. Das sind um 31,3 Mio. € mehr als veranschlagt.
6.) Im Vermögenshaushalt ergaben sich auf der Einnahmenseite bei den Zuführungen vom Verwaltungshaushalt (+ 33,0 Mio. €) und bei den Einnahmen aus Krediten (- 25,0 Mio. €) größere Planabweichungen. Auf der Ausgabenseite gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Rechnungsergebnissen und den Ansätzen bei den Zuführungen zu Rücklagen (+ 21,6 Mio. €), beim Vermögenserwerb (- 13,6 Mio. €), bei den Bauausgaben (- 14,9 Mio. €) und bei der Investitionsförderung (+ 10,1 Mio. €).
7.) Die allgemeine Rücklage hat zum Jahresende 2022 einen Stand von 204,7 Mio. € (Ende 2021: 180,9 Mio. €). Damit stehen 204,6 Mio. € effektiv zur Verfügung. Bei der Finanzplanung 2022 – 2026 war von 188,8 Mio. € zum Jahresende 2022 ausgegangen worden. Die Verbesserung in 2022 beläuft sich auf rund 15,9 Mio. € (Aufstockung der allgemeinen Rücklage).
8.) Der IST-Schuldenstand beträgt zum 31.12.2022 rund 76,50 Mio. € (Vorjahr: 77,85 Mio. €).
9) Ausblick:
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen:
Anlage 1 - Gruppierungsübersichten „Verwaltungs- und Vermögenshaushalt“
Anlage 2 – Bedeutende Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen
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