Sachverhalt:
1.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.01.2023 bis zum 13.03.2023 vier entscheidungsreife Anträge im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt (Anlagen 1 - 4).
Es entfallen auf den Vermögenshaushalt insgesamt: 2.986.000,00 € und Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 596.000,00 €.
Beschlussvorschlag:
für die in den Anlagen 1 bis 4 beschriebenen Einzelzwecke überplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 2.986.000,00 €
und im
Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – i .H. v. insgesamt 596.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt einerseits durch Minderausgaben sowie andererseits durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.
Anlagen: 4 |
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