Vorlage - VO/23/19922/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2023
Entscheidungskompetenz Stadtrat der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
21.03.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.03.2023 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:

 

 

1.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.01.2023 bis zum 13.03.2023 vier entscheidungsreife Anträge im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, deren Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt (Anlagen 1 - 4).

 

Es entfallen auf den

Vermögenshaushalt insgesamt:              2.986.000,00 €

und

Vermögenshaushalt Verpflichtungsermächtigungen gesamt:              596.000,00 €.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat entscheidet,

 

für die in den Anlagen 1 bis 4 beschriebenen Einzelzwecke überplanmäßige Mittel im

 

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt              2.986.000,00 €

 

und im

 

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen –

   i .H. v. insgesamt              596.000,00 €

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt einerseits durch Minderausgaben sowie andererseits durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.

 


Anlagen: 4

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_1_21303_9422_AfVFB-SR_03-2023_Anlage-1 (296 KB)    
Anlage 2 2 MB_1_2402_94209_AfVFB-SR_03-2023_Anlage-2 (299 KB)    
Anlage 3 3 MB_1_3102_9420_AfVFB-SR_03-2023_Anlage-3 (299 KB)    
Anlage 4 4 MB_1_5600_9505_AfVFB-SR_03-2023_Anlage-4 (296 KB)