Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
Datum: Di, 19.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 3  
45. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Nibelungenkaserne - Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB - Behandlung der Anregungen § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/13/9104/61  
Ö 4  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne - Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB - Behandlung der Anregungen § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss § 10 BauGB
Enthält Anlagen
VO/13/9097/61  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.              Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne werden gemäß des Vorschlages der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.

 

2.               Der Bebauungsplan Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne bestehend aus der Planzeichnung vom 12.03.2013 und dem Satzungstext vom 12.03.2013 für den Bereich zwischen der Bebauung südlich der Carl-Maria-von-Weber-Straße, nördlich der Bebauung entlang der Humboldtstraße, östlich der Galgenbergstraße und westlich des Unterislinger Weges wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.

 

3               Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.

 

   
    19.11.2013 - Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.              Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne werden gemäß des Vorschlages der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.

 

2.               Der Bebauungsplan Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne bestehend aus der Planzeichnung vom 12.03.2013 und dem Satzungstext vom 12.03.2013 für den Bereich zwischen der Bebauung südlich der Carl-Maria-von-Weber-Straße, nördlich der Bebauung entlang der Humboldtstraße, östlich der Galgenbergstraße und westlich des Unterislinger Weges wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.

 

3               Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung:

 

 

   
    28.11.2013 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

1.              Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne werden gemäß des Vorschlages der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.

 

2.               Der Bebauungsplan Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne bestehend aus der Planzeichnung vom 12.03.2013 und dem Satzungstext vom 12.03.2013 für den Bereich zwischen der Bebauung südlich der Carl-Maria-von-Weber-Straße, nördlich der Bebauung entlang der Humboldtstraße, östlich der Galgenbergstraße und westlich des Unterislinger Weges wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.

 

3               Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ö 5  
Energiekonzept für den Bebauungsplan Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne
Enthält Anlagen
VO/13/8905/61  
Ö 6  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143, für ein Gebiet nördlich der Straubinger Straße und westlich der Bahnlinie Regensburg Hof - Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB und - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/13/9272/61  
Ö 7  
Realisierungswettbewerb "Öffentlicher Raum zwischen St.-Georgen-Platz und Schwanenplatz"
Enthält Anlagen
VO/13/9283/61  
Ö 8  
Sachstandsbericht "Weniger CO2-Emissionen im städtischen Fuhrpark"
Enthält Anlagen
VO/13/9288/70