Der Ausschuss beschließt: Für das auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 1) rot dargestellte Straßenteilstück der St.-Mihiel-Straße mit dem Anfangspunkt „Verlängerung der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks, Nr. 2662/41, Gem. Regensburg“ und dem Endpunkt „Flurstücksgrenze des Flurstücks, Nr. 2662/35, Gem. Regensburg“ wird auf einer Länge von 0,034 km das straßenrechtliche Einziehungsverfahren nach Art. 8 BayStrWG eingeleitet.
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