Die Anwendung der Sozialhilferichtlinien in der Fassung vom 01.07.2017 wird für den Bereich der Stadt Regensburg als Sozialhilfeträger rückwirkend ab 01.07.2017 beschlossen.
07.12.2017 - Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Anwendung der Sozialhilferichtlinien in der Fassung vom 01.07.2017 wird für den Bereich der Stadt Regensburg als Sozialhilfeträger rückwirkend ab 01.07.2017 beschlossen.