Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Di, 05.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:18 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Vereidigung neuer Mitglieder des Jugendhilfeausschusses    
Ö 3  
Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für internationale Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen
Enthält Anlagen
VO/18/15041/55  
Ö 4  
Kinderspielplatzprogramm 2019
Enthält Anlagen
VO/18/15042/55  
Ö 5  
Verfahrensweise Anrechnung Landesfamiliengeld
Enthält Anlagen
VO/19/15084/51  
    VORLAGE
   

 

Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

Für den Fall, dass die Anrechnung des Landesfamiliengeldes auf Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII und dem SGB VIII verpflichtend festgelegt wird, werden die bis zu diesem Zeitpunkt nicht angerechneten Beträge des Landesfamiliengeldes auf die pauschalierte Kostenbeteiligung nach § 90 Abs. 3 SGB VIII als freiwillige Leistung rückwirkend an die SGB VIII-Leistungsbezieher gewährt.

 

 

 

   
    05.02.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

r den Fall, dass die Anrechnung des Landesfamiliengeldes auf Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII und dem SGB VIII verpflichtend festgelegt wird, werden die bis zu diesem Zeitpunkt nicht angerechneten Beträge des Landesfamiliengeldes auf die pauschalierte Kostenbeteiligung nach § 90 Abs. 3 SGB VIII als freiwillige Leistung rückwirkend an die SGB VIII-Leistungsbezieher gewährt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig

 

   
    28.02.2019 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

r den Fall, dass die Anrechnung des Landesfamiliengeldes auf Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII und dem SGB VIII verpflichtend festgelegt wird, werden die bis zu diesem Zeitpunkt nicht angerechneten Beträge des Landesfamiliengeldes auf die pauschalierte Kostenbeteiligung nach § 90 Abs. 3 SGB VIII als freiwillige Leistung rückwirkend an die SGB VIII-Leistungsbezieher gewährt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig

 

 

Ö 6  
Enthält Anlagen
Mündlicher Bericht der Jugendschutzstelle über den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz - Schwerpunkt präventiver Jugendmedienschutz
VO/19/15122/51  
Ö 7  
Änderung bei der Bestellung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
VO/19/15125/10  
Ö 8  
Erweiterung von bestehenden Kindertageseinrichtungen um Außengruppen
VO/19/15082/52  
Ö 9  
Exkursion zu städtischen Jugendzentren; Antrag von Herrn Detlef Staude vom 09.01.2019
Enthält Anlagen
VO/19/15153/55