Der Ausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen sowie dem Stadtrat: Die im beiliegenden Teil-Entwurf des Haushaltsplanes 2021 – Jugendhilfehaushalt des Amtes 51 – enthaltenen Haushaltsansätze werden in den Haushaltsplan 2021 aufgenommen. |