Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Di, 05.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Vereidigung eines neuen Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Mündlicher Bericht zur Situation im Bürgerstift St. Michael
VO/22/19151/51  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Mündlicher Bericht der Regionalen Koordinierungsstelle für ambulante Kinder- und Jugendhilfen
VO/22/18866/51  
Ö 5  
Ausbau des Beratungsangebots "Tausend und keine Nacht"
VO/22/19152/51  
Ö 6  
Ankauf der Containeranlage des Kindergartens auf dem Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne
Enthält Anlagen
VO/22/19149/RV  
Ö 7  
Neubau eines Integrativen Kinderhauses im Baugebiet "Candis II" mit 4 Gruppen (77 Plätze); Bauherr Ferdinand Schmack GmbH
Enthält Anlagen
VO/22/18761/52  
    VORLAGE
   

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Neuerrichtung des Integrativen Kinderhauses im Baugebiet Candis II mit 1 Krippengruppe, 2 Kindergartengruppen und 1 Integrativen Gruppe (77 Plätze).

 

  1. Die Ferdinand Schmack GmbH erhält Investitionskostenförderung durch die Stadt Regensburg. Die Stadt beantragt Fördermittel bei der Regierung der Oberpfalz.

 

  1. Der künftige Betriebsträger erhält ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung gemäß den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

 

  1. Die zusätzliche freiwillige kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

 

 

   
    05.07.2022 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

  1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Neuerrichtung des Integrativen Kinderhauses im Baugebiet Candis II mit 1 Krippengruppe, 2 Kindergartengruppen und 1 Integrativen Gruppe (77 Plätze).

 

  1. Die Ferdinand Schmack GmbH erhält Investitionskostenförderung durch die Stadt Regensburg. Die Stadt beantragt rdermittel bei der Regierung der Oberpfalz.

 

  1. Der künftige Betriebsträger erhält ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung gemäß den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

 

  1. Die zusätzliche freiwillige kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig

   
    28.07.2022 - Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
    Ö 28 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

  1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Neuerrichtung des Integrativen Kinderhauses im Baugebiet Candis II mit 1 Krippengruppe, 2 Kindergartengruppen und 1 Integrativen Gruppe (77 Plätze).

 

  1. Die Ferdinand Schmack GmbH erhält Investitionskostenförderung durch die Stadt Regensburg. Die Stadt beantragt rdermittel bei der Regierung der Oberpfalz.

 

  1. Der künftige Betriebsträger erhält ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung gemäß den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

 

  1. Die zusätzliche freiwillige kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig

 

 

   
    28.07.2022 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Neuerrichtung des Integrativen Kinderhauses im Baugebiet Candis II mit 1 Krippengruppe, 2 Kindergartengruppen und 1 Integrativen Gruppe (77 Plätze).

 

  1. Die Ferdinand Schmack GmbH erhält Investitionskostenförderung durch die Stadt Regensburg. Die Stadt beantragt rdermittel bei der Regierung der Oberpfalz.

 

  1. Der künftige Betriebsträger erhält ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung gemäß den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

 

  1. Die zusätzliche freiwillige kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig

 

 

Ö 8  
Spielplatzprogramm der Stadt Regensburg - Grundsatzbeschluss Sanierungen und Neubauten
VO/22/19097/55  
Ö 9     Anfragen    
Ö 9.1  
Anfrage 1: Surf-Welle Fragestellerin: Frau Stadträtin Eberlein    
Ö 9.2  
Anfrage 2: Konfliktmanagement "Nachtschicht" Fragestellerin: Frau Stadträtin Eberlein