Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg
Datum: Do, 28.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:12 - 19:23 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Satzung zur Änderung der Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regensburg
Enthält Anlagen
VO/13/9284/SK2  
Ö 3  
Wirtschaftsplan 2014 der "Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg"
Enthält Anlagen
VO/13/9287/00  
Ö 4  
Errichtung einer Krabbelstube und eines Kindergartens mit altersgemischter Gruppe auf dem Gelände der Siemens AG an der Siemensstraße durch die Siemens AG
Enthält Anlagen
VO/13/9299/52  
Ö 5  
Bayern Rundfahrt 2015; Etappenstadt Regensburg - Teampräsentation, Rundfahrtstart
VO/13/9308/53  
Ö 6  
Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2017 Investitionsprogramm 2013 bis 2017
Enthält Anlagen
VO/13/9285/20  
Ö 7  
Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2017; Mittelfristige Finanzplanung
Enthält Anlagen
VO/13/9325/20  
Ö 8  
Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2014; Freiwillige Leistungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Enthält Anlagen
VO/13/9271/20  
Ö 9  
Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2014; Stellenplan
Enthält Anlagen
VO/13/9303/20  
Ö 10  
Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2014; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
Enthält Anlagen
VO/13/9289/20  
    VORLAGE
    Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.              Der Haushaltsplan 2014 wird mit den in dem Entwurf vom 17.10.2013 genannten Beträgen festgestellt.

 

2.              Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird mit den Abschlusssummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beschlossen.

 

3.              Der Entwurf der Haushaltssatzung ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

 

4.              Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen bei Maßnahmen des Investitionsprogrammes vorzunehmen.

 

5.              Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel bereitzustellen für die Rückzahlung von zu viel erhaltenen Zuschüssen für Investitionen sowie für die Zahlung von Zinsen für nicht fristgerecht verwendete und für zu viel erhaltene Zuschüsse.

 

6.               Der Stadtrat stimmt der Ermächtigung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferates zum Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen über Umschuldungen bzw. Prolongationen im Haushaltsjahr 2014 nach Maßgabe der Berichtsvorlage zu.

              Ferner wird das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat ermächtigt, Zinsgeschäfte für Umschuldungen bzw. Prolongationen zukünftiger Haushaltsjahre abzuschließen.

              Als Stellvertreter des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferenten wird zum Abschluss von Kreditgeschäften der Leiter der Stadtkämmerei ermächtigt.

 

7.              Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, bei Bedarf Haushaltsmittel über- und außerplanmäßig in 2014 (wieder) bereitzustellen, die entweder bereits in 2013 bewilligt, aber nicht bzw. nicht in vollem Umfang kassenwirksam geworden sind, oder die in Folge von in 2013 über- und außerplanmäßigen bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen, in 2014 kassenwirksam werden.

 

8.              Die kaufmännische Leitung des Regiebetriebes wird für den Vollzug des Wirtschaftsplanes für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ analog den in den Ziffern 4 mit 7 genannten Befugnissen ermächtigt.

 

 

 

   
    26.11.2013 - Verwaltungs- und Finanzausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt:

 

1.              Der Haushaltsplan 2014 wird mit den in dem Entwurf vom 17.10.2013 genannten Beträgen festgestellt.

 

2.              Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird mit den Abschlusssummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beschlossen.

 

3.              Der Entwurf der Haushaltssatzung ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

 

4.              Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen bei Maßnahmen des Investitionsprogrammes vorzunehmen.

 

5.              Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel bereitzustellen für die Rückzahlung von zu viel erhaltenen Zuschüssen für Investitionen sowie für die Zahlung von Zinsenr nicht fristgerecht verwendete und für zu viel erhaltene Zuschüsse.

 

6.              Der Stadtrat stimmt der Ermächtigung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferates zum Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen über Umschuldungen bzw. Prolongationen im Haushaltsjahr 2014 nach Maßgabe der Berichtsvorlage zu.

              Ferner wird das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat ermächtigt, Zinsgeschäfte für Umschuldungen bzw. Prolongationen zukünftiger Haushaltsjahre abzuschließen.

              Als Stellvertreter des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferenten wird zum Abschluss von Kreditgeschäften der Leiter der Stadtkämmerei ermächtigt.

 

7.              Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, bei Bedarf Haushaltsmittel über- und außerplanmäßig in 2014 (wieder) bereitzustellen, die entweder bereits in 2013 bewilligt, aber nicht bzw. nicht in vollem Umfang kassenwirksam geworden sind, oder die in Folge von in 2013 über- und außerplanmäßigen bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen, in 2014 kassenwirksam werden.

 

8.              Die kaufmännische Leitung des Regiebetriebes wird für den Vollzug des Wirtschaftsplanes r die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Arena Regensburg Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ analog den in den Ziffern 4 mit 7 genannten Befugnissen ermächtigt.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:              Stadträte Graf und Spieß

 

 

   
    28.11.2013 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.              Der Haushaltsplan 2014 wird mit den in dem Entwurf vom 17.10.2013 genannten Beträgen festgestellt.

 

2.              Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird mit den Abschlusssummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beschlossen.

 

3.              Der Entwurf der Haushaltssatzung ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

 

4.              Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen bei Maßnahmen des Investitionsprogrammes vorzunehmen.

 

5.              Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel bereitzustellen für die Rückzahlung von zu viel erhaltenen Zuschüssen für Investitionen sowie für die Zahlung von Zinsenr nicht fristgerecht verwendete und für zu viel erhaltene Zuschüsse.

 

6.               Der Stadtrat stimmt der Ermächtigung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferates zum Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen über Umschuldungen bzw. Prolongationen im Haushaltsjahr 2014 nach Maßgabe der Berichtsvorlage zu.

              Ferner wird das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat ermächtigt, Zinsgeschäfte für Umschuldungen bzw. Prolongationen zukünftiger Haushaltsjahre abzuschließen.

              Als Stellvertreter des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferenten wird zum Abschluss von Kreditgeschäften der Leiter der Stadtkämmerei ermächtigt.

 

7.              Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, bei Bedarf Haushaltsmittel über- und außerplanmäßig in 2014 (wieder) bereitzustellen, die entweder bereits in 2013 bewilligt, aber nicht bzw. nicht in vollem Umfang kassenwirksam geworden sind, oder die in Folge von in 2013 über- und außerplanmäßigen bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen, in 2014 kassenwirksam werden.

 

8.              Die kaufmännische Leitung des Regiebetriebes wird für den Vollzug des Wirtschaftsplanes r die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Arena Regensburg Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ analog den in den Ziffern 4 mit 7 genannten Befugnissen ermächtigt.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:              Stimmen von Herrn Stadtrat Graf, Herrn Stadtrat Suttner, Frau Stadträtin Freihoffer und Herrn Stadtrat Spieß

 

Ö 11  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143, für ein Gebiet nördlich der Straubinger Straße und westlich der Bahnlinie Regensburg Hof - Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB und - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/13/9272/61  
Ö 12  
45. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen Nibelungenkaserne - Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB - Behandlung der Anregungen § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/13/9104/61  
Ö 13  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102, Ehemalige Nibelungenkaserne - Behandlung der Anregungen § 3 Abs. 2 BauGB - Behandlung der Anregungen § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss § 10 BauGB
Enthält Anlagen
VO/13/9097/61  
Ö 14  
Mittelfristige Weiterentwicklung des Stadtmarketings Regensburg
VO/13/9311/66