Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt/ der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt: Die qualifizierten Radabstellanlagen im Stadtgebiet werden nach der Maßgabe des Sachverhalts und vorbehaltlich der Gewährung von Zuweisungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel errichtet. |