Beschluss: Der Ausschuss beschließt: - Der für den Bebauungsplan Nr. 29 I/VI am 19.06.2018 beschlossene Geltungsbereich wird um den Bereich der neuen Gartenamtsunterkunft im Norden und eines Teilbereichs des Bebauungsplanes Nr. 29 I/III erweitert. Der neue räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 16.12.2020 (M. 1: 1500), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
- Der Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 29 I/III im Bereich des Wendehammers Hunsrückstraße wird mit dem Bebauungsplanes Nr. 29 I/VI geändert.
- Der erweiterte Geltungsbereich und der Vorentwurf des Bebauungsplans sind der Öffentlichkeit darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind vier Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
Zusätzlich findet eine Informationsveranstaltung in Form eines Onlinedialoges statt.
- Die erneute frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stadtratsfraktionen Brücke, ÖDP, Fr. Stadträtin Freihoffer
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