Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses
Gremium: Personalausschuss
Datum: Mi, 07.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:01 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Vergütung der Tätigkeit als Ratstochter bzw. Ratssohn
VO/20/17312/11  
    VORLAGE
   

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1. Für Beamtinnen und Beamte, die als Ratstochter bzw. Ratssohn für die Stadt Regensburg tätig werden, beträgt die Aufwandsentschädigung 18 € je Stunde (einschließlich notwendiger Fahrzeiten).

 

2. Bei diesen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen wird der Weg der Pauschalversteuerung gewählt.

 

3. Die Beamtinnen und Beamten werden für diese Nebentätigkeit gemäß § 11 Absatz 1

Nummer 11 BayNV von der Ablieferungspflicht befreit.

 

4. Für die Tarifbeschäftigten, die als Ratstochter bzw. Ratssohn für die Stadt Regensburg

tätig werden, beträgt die Aufwandsentschädigung 120 v. H. der Entgeltgruppe EG 8, Stufe 6 TVöD je Stunde (einschließlich notwendiger Fahrzeiten).

 

Bei Tarifsteigerungen wird ein flexibler Faktor zugrunde gelegt, der eine Stundenvergütung von rd. 18 €/netto sicherstellt.

 

 

   
    07.07.2021 - Personalausschuss
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1. Für Beamtinnen und Beamte, die als Ratstochter bzw. Ratssohn für die Stadt Regensburg tätig werden, beträgt die Aufwandsentschädigung 18 € je Stunde (einschließlich notwendiger Fahrzeiten).

 

2. Bei diesen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen wird der Weg der Pauschalversteuerung gewählt.

 

3. Die Beamtinnen und Beamten werden für diese Nebentätigkeit gemäß § 11 Absatz 1

Nummer 11 BayNV von der Ablieferungspflicht befreit.

 

4. Für die Tarifbeschäftigten, die als Ratstochter bzw. Ratssohn für die Stadt Regensburg

tig werden, beträgt die Aufwandsentschädigung 120 v. H. der Entgeltgruppe EG 8, Stufe 6 TVöD je Stunde (einschließlich notwendiger Fahrzeiten).

 

Bei Tarifsteigerungen wird ein flexibler Faktor zugrunde gelegt, der eine Stundenvergütung von rd. 18 €/netto sicherstellt.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: einstimmig

 

Ö 3  
Änderung der Richtlinie für die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten der Stadt Regensburg
Enthält Anlagen
VO/21/17950/11  
Ö 4  
Fortführung der Beteiligung der Stadt Regensburg am gesetzlichen Förderinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" nach § 16 i SGB II für Langzeitarbeitslose
VO/21/18101/11  
Ö 5  
Personal- und Organisationsbericht 2021 (Berichtsjahr 2020)
Enthält Anlagen
VO/21/18113/11  
Ö 6  
Anfrage: Stellen für Praktikanten/innen und Bundesfreiwilligendienst Fragestellerin: Fr. Stadträtin Kick