Der Ausschuss beschließt:1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, für den in Anlage 1 aufgeführten Einzelzweck außerplanmäßige Mittel im Vermögenshaushalt i. H. v. 110.000,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben. 2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von den im Zeitraum vom 05.10.2010 bis 02.11.2010 genehmigten Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von 25.000 € bis 50.000 € (Anlage 2). |