Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. beim Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsamt Regensburg) nach Abschluss des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen für den Abschnitt D (Reinhausen) zu beantragen und 2. die Vereinbarung zum Bau und Unterhalt von Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich Reinhausen abzuschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. noch erforderliche textliche oder inhaltliche Änderungen bzw. Nachträge vorzunehmen, die den grundsätzlichen Inhalt des Vertrages nicht berühren.
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