Beschluss: 1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Zur Verbesserung der Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte wird der Beschluss vom 18.05.2010 in folgenden Punkten geändert bzw. ergänzt: ? Bei Bebauungsplangebieten mit einer Bruttogeschossfläche von mehr als 4 500 Quadratmeter (Wohnen) sind künftig 20 Prozent der gesamten Bruttogeschossfläche für Wohnen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung zu erstellen. ? Die bisher vorgesehene Möglichkeit der finanziellen Ablösung dieser Verpflichtung bei Gebieten mit einer Bruttogeschossfläche zwischen 4 500 und 13 500 Quadratmeter entfällt, die geförderten Wohnungen sind im jeweiligen Gebiet zu erstellen. ? Bei fehlenden staatlichen Fördermitteln ist preisgebundener Wohnraum nach dem jeweils gültigen Regensburger Mietspiegel unter Verzicht auf den Neubauzuschlag zu errichten (sh. Ziffer 3.3.4 und Anlage zum TOP 8.2 vom 24.01.2013). ? Die Bereiche für öffentlich geförderten Wohnungsbau sind in den jeweiligen Bebauungsplänen festzusetzen. 3. Diese Änderungen werden auf alle Baugebiete mit Beteiligung Dritter angewendet, für die noch kein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist. Für die laufenden Bauleitplanverfahren auf ausschließlich städtischen Grundstücken gilt bereits die neue Regelung. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Familienförderungsprogramm „Wohnen in der Stadt“ mit einer kinderbezogenen Komponente zu erweitern und eine entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten (sh. Ziffer 4.4).
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Mit Mehrheit Ablehnung: Gegen die Stimme der FDP-Stadtratsfraktion
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