Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
Datum: Di, 04.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:52 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 4  
Veränderungssperre für einen Teilbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 147 für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße
Enthält Anlagen
VO/12/8264/61  
Ö 5  
Hochwasserschutz am Aubach Gewässerausbau Burgweinting (Ortskern) - Einleitungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/12/8262/65  
Ö 6  
Hochwasserschutz Regensburg Abschnitt D - Reinhausen Maßnahmenbeschluss mit Bau- und Unterhaltsvereinbarung
Enthält Anlagen
VO/12/8263/65  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 244, Chamer Straße Nord, westlicher Teilbereich; Maßnahmenbeschluss für die Straßen- und Kanalerschließung
Enthält Anlagen
VO/12/8253/65  
Ö 8  
Hornstraße: Straßenausbau und Kanalerneuerung Maßnahmenbeschluss
Enthält Anlagen
VO/12/8247/65  
Ö 9  
Ausbau und Neugestaltung Fahrbeckgasse und Röhrlgässel
Enthält Anlagen
VO/12/8272/65  
Ö 10  
Kanalerneuerung - Falkensteinstraße
Enthält Anlagen
VO/12/8210/65  
Ö 11  
Kanalerneuerung - St. Georgenplatz / Hunnenplatz / Donaumarkt
Enthält Anlagen
VO/12/8242/65  
Ö 12  
Wohnungsbauförderung in Regensburg
Enthält Anlagen
VO/12/8369/66  
    VORLAGE
   

1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Zur Verbesserung der Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte wird der Beschluss vom  18.05.2010 in folgenden Punkten geändert bzw. ergänzt:

 

?         Bei Bebauungsplangebieten mit einer Bruttogeschossfläche von mehr als 4 500 Quadratmeter (Wohnen) sind künftig 20 Prozent der gesamten Bruttogeschossfläche für Wohnen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung zu erstellen.

 

?         Die bisher vorgesehene Möglichkeit der finanziellen Ablösung dieser Verpflichtung bei Gebieten mit einer Bruttogeschossfläche zwischen 4 500 und 13 500 Quadratmeter entfällt, die geförderten Wohnungen sind im jeweiligen Gebiet zu erstellen.

 

?         Bei fehlenden staatlichen Fördermitteln ist preisgebundener Wohnraum nach dem jeweils gültigen Regensburger Mietspiegel unter Verzicht auf den Neubauzuschlag zu errichten (sh. Ziffer 3.3.4).

 

?         Die Bereiche für öffentlich geförderten Wohnungsbau sind in den jeweiligen Bebauungsplänen festzusetzen.

 

 

3. Diese Änderungen werden auf alle Baugebiete mit Beteiligung Dritter angewendet, für die noch kein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist. Für die laufenden Bauleitplanverfahren auf ausschließlich städtischen Grundstücken gilt bereits die neue Regelung.

 

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Familienförderungsprogramm „Wohnen in der Stadt“ mit einer kinderbezogenen Komponente zu erweitern und eine entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten (sh. Ziffer 4.4).

   
    04.12.2012 - Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
    Ö 12 - zurückgestellt
   

 

Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              Einstimmig

 

 

   
    24.01.2013 - Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
    Ö 8.2 - geändert beschlossen
   

 

Beschluss:

1. Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Zur Verbesserung der Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte wird der Beschluss vom  18.05.2010 in folgenden Punkten geändert bzw. ergänzt:

 

?         Bei Bebauungsplangebieten mit einer Bruttogeschossfläche von mehr als 4 500 Quadratmeter (Wohnen) sind künftig 20 Prozent der gesamten Bruttogeschossfläche für Wohnen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung zu erstellen.

 

?         Die bisher vorgesehene Möglichkeit der finanziellen Ablösung dieser Verpflichtung bei Gebieten mit einer Bruttogeschossfläche zwischen 4 500 und 13 500 Quadratmeter entfällt, die geförderten Wohnungen sind im jeweiligen Gebiet zu erstellen.

 

?         Bei fehlenden staatlichen Fördermitteln ist preisgebundener Wohnraum nach dem jeweils gültigen Regensburger Mietspiegel unter Verzicht auf den Neubauzuschlag zu errichten (sh. Ziffer 3.3.4 und Anlage zum TOP 8.2 vom 24.01.2013).

 

?         Die Bereiche für öffentlich geförderten Wohnungsbau sind in den jeweiligen Bebauungsplänen festzusetzen.

 

 

3. Diese Änderungen werden auf alle Baugebiete mit Beteiligung Dritter angewendet, für die noch kein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist.r die laufenden Bauleitplanverfahren auf ausschließlich städtischen Grundstücken gilt bereits die neue Regelung.

 

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Familienförderungsprogramm „Wohnen in der Stadt“ mit einer kinderbezogenen Komponente zu erweitern und eine entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten (sh. Ziffer 4.4).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              Mit Mehrheit

Ablehnung:              Gegen die Stimme der FDP-Stadtratsfraktion

 

 

Ö 13  
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm 2013 Altstadtsanierung- Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Stadtumbau West
Enthält Anlagen
VO/12/8267/66  
Ö 14  
Forum Stadt - Netzwerk historischer Städte e.V.
Enthält Anlagen
VO/12/8276/66  
Ö 15  
Barrierefreier Zugang zum Eisernen Steg Antrag der Stadtratsfraktion Freie Wähler vom 19.11.2012
Enthält Anlagen
VO/12/8380/65  
Ö 16  
Garagen- und Stellplatzsatzung den aktuellen Bedürfnissen anpassen! Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.11.2012
Enthält Anlagen
VO/12/8381/63  
Ö 17  
Erhöhung des Anteils an Familien mit Kindern in öffentlich geförderten Wohnungen Zuschuss für Familien beim Erwerb von Wohneigentum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.11.2012
Enthält Anlagen
VO/12/8386/66