Der Ausschuss beschließt: - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt
Kenntnis von den in Anlage 1, das Haushaltsjahr 2018 betreffenden, Mittelbereitstellungen. - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt
Kenntnis von den in Anlage 2, das Haushaltsjahr 2018 betreffenden, saldoneutralen Mittelabflusskorrekturen. |