Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
Datum: Di, 22.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:48 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung    
Ö 3  
43. Änderung des Flächennutzungsplanes "Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165, Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee - Kenntnisnahme des Bebauungsplanvorentwurfes - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
VO/12/7696/61  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss beschließt:

 

1.             Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen nimmt den Bebauungsplanvorentwurf vom 22.05.2012, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zur Kenntnis.

 

2.              Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

3.              Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

   
    22.05.2012 - Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

1.             Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen nimmt den Bebauungsplanvorentwurf vom 22.05.2012, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zur Kenntnis.

 

2.              Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

3.              Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:              gegen die Stimmen der ödp-Stadtratsfraktion sowie Stadträtin Freihoffer

 

 

Ö 4  
Pfaffensteiner Autobahnbrücke - Parallelbrücken
Enthält Anlagen
VO/12/7744/61  
Ö 5  
Hochwasserschutz Regensburg - Ergebnisse staatlicher Planungen für den Abschnitt Q (Ostenvorstadt/Westhafen)
Enthält Anlagen
VO/12/7669/65  
Ö 6  
Vollzug des BayStrWG; Widmung von Verkehrsflächen zur Ortsstraße
Enthält Anlagen
VO/12/7697/65  
Ö 7  
Erstellung eines Energienutzungsplanes
VO/12/7656/66