Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
Datum: Di, 25.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 3  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 - Schlachthofareal / Marinaquartier Beschluss zur öffentlichen Auslegung § 3 Abs.2 BauGB
Enthält Anlagen
VO/12/7919/61  
Ö 4  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 143 für ein Gebiet nördlich der Straubinger Straße und westlich der Bahnlinie Regensburg - Hof - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 13 a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit § 13 a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB - Beteiligung der Behörden § 4 Abs. 2 BauGB
Enthält Anlagen
VO/12/7452/61  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss beschließt:

 

1.                  Für das Gebiet nördlich der Straubinger Straße, westlich der Bahnlinie Regensburg – Hof, südlich der Alten Straubinger Straße inkl. des Teilstücks der geplanten Verbindungsstraße Straubinger Straße - Auweg (Teilflächen des ehemaligen „nördlichen Rübenhofes“) ist der Bebauungsplan Nr. 143 im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

2.                  Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 143 ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 25.09.2012 im Maßstab 1:1000, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

3.                  Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen.

 

4.              Die im Bericht dargestellten Planungsziele werden beschlossen.

 

5.                            Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen (§13 Abs.2 S.1 Nr.1 BauGB).

 

6.              Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äußern kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

7.              Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

   
    25.09.2012 - Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt:

 

1.                  r das Gebiet nördlich der Straubinger Straße, westlich der Bahnlinie Regensburg Hof, südlich der Alten Straubinger Straße inkl. des Teilstücks der geplanten Verbindungsstraße Straubinger Straße - Auweg (Teilflächen des ehemaligen „rdlichen Rübenhofes“) ist der Bebauungsplan Nr. 143 im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

2.                  Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 143 ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 25.09.2012 im Maßstab 1:1000, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

3.                  Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen.

 

4.              Die im Bericht dargestellten Planungsziele werden beschlossen.

 

5.                            Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB wird abgesehen (§13 Abs.2 S.1 Nr.1 BauGB).

 

6.              Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äern kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

7.              Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              Einstimmig

 

 

 

Ö 5  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Beteiligung der Behörden § 4 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
VO/12/7461/61  
Ö 6  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197, Graß - Süd, mit Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 203, Graß-Südost - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB - Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Enthält Anlagen
VO/12/8051/61  
Ö 7  
Kanalsanierungsgebiet "Galgenberg"
Enthält Anlagen
VO/12/8004/65  
Ö 8  
Gesamtfortschreibung Landesentwicklungsprogramm 2012; hierzu auch: Antrag der ödp-Stadtratsfraktion vom 1. August 2012
Enthält Anlagen
VO/12/8063/66  
Ö 9  
Verkehrssituation in den Straßen der Regensburger Altstadt
VO/12/8100/32  
Ö 10  
Fahrzeug- und Gerätebeschaffung 2013
VO/12/8065/70  
Ö 11  
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 227 Dauerkleingartenanlage Gartenfreunde und Ratisbona in Bebauungsplan Nr. 227-I Dauerkleingartenanlage Gartenfreunde und Ratisbona/Nachfolgenutzung städtisches Fußballstadion. Einleitung des Verfahrens nach § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.08.2012
Enthält Anlagen
VO/12/8072/61  
Ö 12  
Stadtamhof "Am Brückenbasar" Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.08.2012
Enthält Anlagen
VO/12/8073/61  
Ö 13  
Bau neuer Schienenhaltepunkte im Stadtgebiet mit Nachdruck verfolgen! Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion vom 03.09.2012
Enthält Anlagen
VO/12/8095/61  
Ö 14  
Geibelplatz - Neuordnung der Verkehrserschließung Antrag der Stadtratsfraktion Freie Wähler vom 13.09.2012
Enthält Anlagen
VO/12/8121/32