Der Ausschuss beschließt: 1. Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1-15) schraffiert dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu Ortsstraßen gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg. 2. Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 16-18) schraffiert dargestellten Verkehrsflächen werden zu beschränkt-öffentlichen Wegen gemäß Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
|