Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
Datum: Di, 22.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:22 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Vollzug der Baugesetze; Verzeichnis der im Amtsweg behandelten Baugesuche und Vorbescheide
VO/18/15054/63  
Ö 3  
Fahrradfreundliche Stadt Regensburg - Grundsatzbeschluss
Enthält Anlagen
VO/18/15035/61  
Ö 4  
Kenntnisnahme des Wettbewerbsergebnisses für das "Wangler Areal"
Enthält Anlagen
VO/18/15034/61  
Ö 5  
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes: BP Nr. 42 Am Pfaffensteiner Hang
Enthält Anlagen
VO/18/15036/61  
Ö 6  
73. Änderung des Flächennutzungsplanes Westhafen/Ölhafen - Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
VO/18/15052/61  
Ö 7  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 274, Westhafen/Ölhafen - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 147 für ein Gebiet südlich des Auweges und nördlich der Alten Straubinger Straße
Enthält Anlagen
VO/18/15053/61  
    VORLAGE
   

 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. Für das Gebiet südlich der Donau im Bereich des West- und Ölhafens ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 274, Westhafen/Ölhafen, im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 22.01.2019, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 22.01.2019, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen.

 

  1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

  1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 147 wird beschlossen. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen.

 

 

   
    22.01.2019 - Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

  1. r das Gebiet südlich der Donau im Bereich des West- und Ölhafens ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 274, Westhafen/Ölhafen, im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 22.01.2019, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 22.01.2019, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen.

 

  1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

  1. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 147 wird beschlossen. Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:einstimmig

 

 

Ö 8  
Kanalerneuerung "Im Reichen Winkel (Ost)" zwischen Siebenbürgener Str. und Egerstraße mit Fahrbahnerneuerung bis zur Sandgasse
Enthält Anlagen
VO/18/15044/65  
Ö 9  
Vollzug des BayStrWG; Widmung von Verkehrsflächen
Enthält Anlagen
VO/18/15055/65  
Ö 10  
Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus 2018/19
VO/18/15069/66  
Ö 11  
Zweckentfremdung von Wohnraum bekämpfen; Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.12.2018
Enthält Anlagen
VO/18/15065/66  
Ö 12  
Anfragen    
Ö 12.1  
Anfrage 1: Hochwasserdamm Fragesteller: Herr Stadtrat Suttner    
Ö 12.2  
Anfrage 2: Bebauungsplan Simon-Sorg-Straße Fragesteller: Herr Stadtrat Suttner    
Ö 12.3  
Anfrage 3: Bebauungsplan Königswiesen-Nord Fragesteller: Herr Stadtrat Vanino