Der Ausschuss beschließt: 1. Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1-3) rot dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu Ortsstraßen gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg. 2. Die im Bericht der Verwaltung genannte und auf dem beiliegendem Lageplan (Anlage 4) rot dargestellte Verkehrsfläche wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gemäß Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg. |