Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
Datum: Di, 19.10.2021 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:26 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Vollzug der Baugesetze; Verzeichnis der im Amtsweg behandelten Baugesuche und Vorbescheide
Enthält Anlagen
VO/21/18347/63  
Ö 3  
Überarbeitete Liniennetzoptimierung Stadtnorden - 2021: Anpassung des Planungsbeschlusses VO/18/14613/61
Enthält Anlagen
VO/21/18266/61  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Öffentliches Fahrradvermietungssystem in Regensburg
Enthält Anlagen
VO/21/18236/61  
Ö 5  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 285, Zwischen Donaustaufer Straße und Pilsen Allee, östlich der Bahnlinie Regensburg-Weiden - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 13a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2BauGB
Enthält Anlagen
VO/21/18327/61  
    VORLAGE
   

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

  1. Für das Gebiet nördlich der Donaustaufer Straße, westlich der Pilsen Allee und östlich der Bahnlinie Regensburg-Weiden ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 285, Zwischen Donaustaufer Straße und Pilsen Allee, östlich der Bahnlinie Regensburg-Weiden im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 19.10.2021, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen.

 

  1. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der beiliegende Bebauungsplan-Vorentwurf vom 19.10.2021, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen.

 

  1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem vier Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

  1. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

   
    19.10.2021 - Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

  1. r das Gebiet nördlich der Donaustaufer Straße, westlich der Pilsen Allee und östlich der Bahnlinie Regensburg-Weiden ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 285, Zwischen Donaustaufer Straße und Pilsen Allee, östlich der Bahnlinie Regensburg-Weiden im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 19.10.2021, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

  1. Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen.

 

  1. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der beiliegende Bebauungsplan-Vorentwurf vom 19.10.2021, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen.

 

  1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem vier Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

  1. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: ÖDP-Stadtratsfraktion

 

 

Ö 6  
Enthält Anlagen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 215-I, Industriegebiet am Ostbahnhof, mit Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 215, Dauerkleingartenanlage Ostbahnhof - Öffentl. Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB
Enthält Anlagen
VO/21/18334/61  
Ö 7  
Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Lage, Größe, Ausstattung und den Unterhalt von Kinderspielplätzen im Zusammenhang mit Gebäuden (Kinderspielplatzsatzung - KSpS)
Enthält Anlagen
VO/21/18357/63  
Ö 8  
Maßnahmenbeschluss Kirchmeierstraße: Sicherungsmaßnahmen wegen unbekannter Stollengänge
Enthält Anlagen
VO/21/18345/65  
Ö 9  
Erprobung neuer Strategien zur Pflege des öffentlichen Raums; Antrag von Herrn Stadtrat Friedl vom 28.09.2021
Enthält Anlagen
VO/21/18386/70  
Ö 10  
Information zur geplanten Toilettenanlage an der Müllerstraße