Beschluss: Der Ausschuss beschließt: - Für das Gebiet nördlich der Donaustaufer Straße, westlich der Pilsen Allee und östlich der Bahnlinie Regensburg-Weiden ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 285, Zwischen Donaustaufer Straße und Pilsen Allee, östlich der Bahnlinie Regensburg-Weiden im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 19.10.2021, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
- Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen.
- Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie der beiliegende Bebauungsplan-Vorentwurf vom 19.10.2021, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen.
- Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem vier Wochen zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.
- Gemäß § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: ÖDP-Stadtratsfraktion
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