1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt von den in
der Anlage 1 beschriebenen Mittelbereitstellungen Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt, für die in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Einzelzwecke überplanmäßige Mittel von 110.000 € (davon 60.000 € Verpflichtungsermächtigung) zu genehmigen.
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