Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: - Der vorliegende Jugendhilfeplan Teilplan Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit (ohne Jugendsozialarbeit an Schulen) wird beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die formulierten Ziele zu verfolgen und die vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen.
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