Der Ausschuss beschließt: - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet, für die in den Anlagen 1 und 2 beschriebenen Einzelzwecke außer- bzw. überplanmäßige Mittel im
Verwaltungshaushalti. H. v. insgesamt100.000 € sowie im Vermögenshaushalti. H. v. insgesamt59.850 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt jeweils durch Minderausgaben. - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis
von den in Anlage 3 beschriebenen Mittelbereitstellungen. |