- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,
für die in den Anlagen 1 und 2 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 30.000,00 € und im Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – i .H. v. insgesamt 192.000,00€ zu genehmigen. Die Deckung erfolgt sowohl durch Minderausgaben als auch durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen. - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 3 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 68.848,41 €.
- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 4 beschriebenen Saldoneutralen Mittelabflusskorrekturen i. H. v. insgesamt 520.000,00 €.
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