Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
Gremium: Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
Datum: Di, 31.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:42 Anlass: Sitzung
Raum: marinaforum Regensburg
Ort: Johanna-Dachs-Straße 46

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Bestellung der Mitglieder des Sicherheitsbeirates 2022-2024
Enthält Anlagen
VO/22/19015/III  
Ö 3  
Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2022
Enthält Anlagen
VO/22/19043/20  
Ö 4  
Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2022 Entscheidungskompetenz Stadtrat der Stadt Regensburg
Enthält Anlagen
VO/22/19069/20  
Ö 5  
Übernahme der Personalkosten für eine befristete Projektstelle zur Unterstützung der Neukonzeption der biologischen Museumsabteilungen des Naturkundemuseums
Enthält Anlagen
VO/22/18952/44  
Ö 6  
Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung Benutzungssatzung - MFEBS)
Enthält Anlagen
VO/22/18871/46  
Ö 7  
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung Gebührensatzung - MFEGS)
Enthält Anlagen
VO/22/18872/46  
Ö 8  
Neubau eines Integrativen Kinderhauses im Baugebiet "Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne" mit 5 Gruppen an der Zeißstraße (89 Plätze); Bauherr Stadtbau-GmbH, Träger Stadt Regensburg Amt für Tagesbetreuung von Kindern;
Enthält Anlagen
VO/22/18759/52  
Ö 9  
Mobilitätsdrehscheibe - Unterer Wöhrd, Aktualisierung des Planungsbeschlusses und weiteres Vorgehen
Enthält Anlagen
VO/22/18983/61  
    VORLAGE
   

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungswesen empfiehlt,

der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt,

der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Sachverhalt formulierten Ziele werden – abweichend zum Beschluss vom 19.11.2019 (VO/19/16044/61) – beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, wie im Sachverhalt dargestellt, die vorbereitenden verkehrlichen Maßnahmen (Baustein 1) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Soweit rechtlich und organisatorisch möglich soll die das Stadtwerk Regensburg GmbH einzelne Leistungen, dabei insbesondere die Neuorganisation der Parkstrukturen, im Rahmen einer Beauftragung bzw. Leistungsvergabe/Vergabeverfahren übernehmen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Betrauungsakt mit der das Stadtwerk Regensburg GmbH zur Umsetzung des Bausteines 2 – Planung, Bau und Betrieb einer Parkierungsanlage – entsprechend der Darstellungen im Sachverhalt – anzupassen. Die Anpassung des Betrauungsaktes beinhaltet auch die explizite Aufnahme einer vorbereitenden, rein räumlichen Organisation der im Sachverhalt genannten Serviceangebote (in Bezug auf die Vorhaltung von Flächen für beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellanlagen, Post- und Verladestationen und sonstige Mobilitätsangebote), einer baulichen Realisierung der im Sachverhalt genannten erforderlichen, baulichen Nebenanlagen (beispielsweise Sanitäranlagen und Schließfächer) sowie sämtlicher technischer Erschließungen der Anlagen (beispielsweise vorbereitende Leitungsinfrastrukturen für Lademöglichkeiten). Der geänderte Betrauungsakt ist gesondert zur Beschlussfassung vorzulegen. Gegebenenfalls sind einzelne Leistungen nicht im Rahmen dieser Betrauung zu regeln, sondern geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren sind durchzuführen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Hinsichtlich des Betriebs der einzelnen Mobilitätsangebote (Baustein 3) und der weiteren Serviceangebote (Baustein 4) sollen die vorhandenen Infrastrukturen allen Anbietern diskriminierungsfrei und zu transparenten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Dafür sind geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren vorzusehen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren und in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Investitionskostenzuschüsse für die das Stadtwerk Regensburg GmbH werden für die Umsetzung des Bausteines 2 – Parkierungsanlage auf aktuell max. 18,0 Mio. Euro festgesetzt. Sofern Kostenmehrungen erkennbar werden, sind die zuständigen Stadtratsgremien frühzeitig und in geeigneter Form einzubinden.

 

  1. Kosten für die Umsetzung der Bausteine 3 und 4 sowie für Erschließungs-, Anbindungs- und Anpassungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Baustein 2 sind bei der Fortschreibung des Investitionsprogrammes unter saldoneutraler Gegenfinanzierung (gesamtstädtische Sicht) entsprechend dem voraussichtlichen Mittelabfluss zu berücksichtigen, sofern die Stadt die Aufgaben übernimmt und/ oder die Kosten trägt sowie die Finanzierung sichergestellt ist.

 

  1. Nach Inkrafttreten des geänderten Betrauungsaktes (Planung, Bau und Betrieb der Parkierungsanlage) kann die das Stadtwerk Regensburg GmbH – hinsichtlich des Bausteines 2 – das Vergabeverfahren starten und durchführen. Nach Vorliegen der Orientierungs- bzw. Bedarfsplanung, der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Generalübernehmerleistung sowie der Grobkostenermittlung haben die zuständigen Stadtratsgremien über die Fortführung sowie einen ggf. anzupassenden Finanzrahmen des Projektes zu entscheiden. Sofern das Projekt nach Entscheidung des Stadtrates fortgeführt wird und die Kosten für den Baustein 2 von aktuell maximal 18 Mio. Euro zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung nicht überschritten werden, kann das wirtschaftlichste Angebot durch die das Stadtwerk Regensburg GmbH ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien angenommen werden.
    Wird diese Obergrenze überschritten, darf ein Angebot ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien nicht angenommen werden. Der bestehende Betrauungsakt ist demensprechend anzupassen und diese Vorgabe ist im Rahmen des Vergabeverfahrens näher zu regeln.

 

   
    25.05.2022 - Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungswesen empfiehlt:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Sachverhalt formulierten Ziele werden abweichend zum Beschluss vom 19.11.2019 (VO/19/16044/61) beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, wie im Sachverhalt dargestellt, die vorbereitenden verkehrlichen Maßnahmen (Baustein 1) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Soweit rechtlich und organisatorisch möglich soll die das Stadtwerk Regensburg GmbH einzelne Leistungen, dabei insbesondere die Neuorganisation der Parkstrukturen, im Rahmen einer Beauftragung bzw. Leistungsvergabe/Vergabeverfahren übernehmen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Betrauungsakt mit der das Stadtwerk Regensburg GmbH zur Umsetzung des Bausteines 2 Planung, Bau und Betrieb einer Parkierungsanlage entsprechend der Darstellungen im Sachverhalt anzupassen. Die Anpassung des Betrauungsaktes beinhaltet auch die explizite Aufnahme einer vorbereitenden, rein räumlichen Organisation der im Sachverhalt genannten Serviceangebote (in Bezug auf die Vorhaltung von Flächen für beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellanlagen, Post- und Verladestationen und sonstige Mobilitätsangebote), einer baulichen Realisierung der im Sachverhalt genannten erforderlichen, baulichen Nebenanlagen (beispielsweise Sanitäranlagen und Schließcher) sowie sämtlicher technischer Erschließungen der Anlagen (beispielsweise vorbereitende Leitungsinfrastrukturen für Lademöglichkeiten). Der geänderte Betrauungsakt ist gesondert zur Beschlussfassung vorzulegen. Gegebenenfalls sind einzelne Leistungen nicht im Rahmen dieser Betrauung zu regeln, sondern geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren sind durchzuführen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Hinsichtlich des Betriebs der einzelnen Mobilitätsangebote (Baustein 3) und der weiteren Serviceangebote (Baustein 4) sollen die vorhandenen Infrastrukturen allen Anbietern diskriminierungsfrei und zu transparenten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Dafür sind geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren vorzusehen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren und in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Investitionskostenzuschüsse für die das Stadtwerk Regensburg GmbH werden für die Umsetzung des Bausteines 2 Parkierungsanlage auf aktuell max. 18,0 Mio. Euro festgesetzt. Sofern Kostenmehrungen erkennbar werden, sind die zuständigen Stadtratsgremien frühzeitig und in geeigneter Form einzubinden.

 

  1. Kosten für die Umsetzung der Bausteine 3 und 4 sowie für Erschließungs-, Anbindungs- und Anpassungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Baustein 2 sind bei der Fortschreibung des Investitionsprogrammes unter saldoneutraler Gegenfinanzierung (gesamtstädtische Sicht) entsprechend dem voraussichtlichen Mittelabfluss zu berücksichtigen, sofern die Stadt die Aufgaben übernimmt und/ oder die Kosten trägt sowie die Finanzierung sichergestellt ist.

 

  1. Nach Inkrafttreten des geänderten Betrauungsaktes (Planung, Bau und Betrieb der Parkierungsanlage) kann die das Stadtwerk Regensburg GmbH hinsichtlich des Bausteines 2 das Vergabeverfahren starten und durchführen. Nach Vorliegen der Orientierungs- bzw. Bedarfsplanung, der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Generalübernehmerleistung sowie der Grobkostenermittlung haben die zuständigen Stadtratsgremien über die Fortführung sowie einen ggf. anzupassenden Finanzrahmen des Projektes zu entscheiden. Sofern das Projekt nach Entscheidung des Stadtrates fortgeführt wird und die Kosten für den Baustein 2 von aktuell maximal 18 Mio. Euro zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung nicht überschritten werden, kann das wirtschaftlichste Angebot durch die das Stadtwerk Regensburg GmbH ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien angenommen werden.
    Wird diese Obergrenze überschritten, darf ein Angebot ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien nicht angenommen werden. Der bestehende Betrauungsakt ist demensprechend anzupassen und diese Vorgabe ist im Rahmen des Vergabeverfahrens näher zu regeln.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

 

Ablehnung: Stadtratsfraktionenndnis 90/Die Grünen, Brücke, ÖDP, Stadträtin Frau Freihoffer

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 25.05. Änderungsantrag Brücke (168 KB)    
   
    31.05.2022 - Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Sachverhalt formulierten Ziele werden abweichend zum Beschluss vom 19.11.2019 (VO/19/16044/61) beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, wie im Sachverhalt dargestellt, die vorbereitenden verkehrlichen Maßnahmen (Baustein 1) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Soweit rechtlich und organisatorisch möglich soll die das Stadtwerk Regensburg GmbH einzelne Leistungen, dabei insbesondere die Neuorganisation der Parkstrukturen, im Rahmen einer Beauftragung bzw. Leistungsvergabe/Vergabeverfahren übernehmen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Betrauungsakt mit der das Stadtwerk Regensburg GmbH zur Umsetzung des Bausteines 2 Planung, Bau und Betrieb einer Parkierungsanlage entsprechend der Darstellungen im Sachverhalt anzupassen. Die Anpassung des Betrauungsaktes beinhaltet auch die explizite Aufnahme einer vorbereitenden, rein räumlichen Organisation der im Sachverhalt genannten Serviceangebote (in Bezug auf die Vorhaltung von Flächen für beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellanlagen, Post- und Verladestationen und sonstige Mobilitätsangebote), einer baulichen Realisierung der im Sachverhalt genannten erforderlichen, baulichen Nebenanlagen (beispielsweise Sanitäranlagen und Schließcher) sowie sämtlicher technischer Erschließungen der Anlagen (beispielsweise vorbereitende Leitungsinfrastrukturen für Lademöglichkeiten). Der geänderte Betrauungsakt ist gesondert zur Beschlussfassung vorzulegen. Gegebenenfalls sind einzelne Leistungen nicht im Rahmen dieser Betrauung zu regeln, sondern geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren sind durchzuführen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Hinsichtlich des Betriebs der einzelnen Mobilitätsangebote (Baustein 3) und der weiteren Serviceangebote (Baustein 4) sollen die vorhandenen Infrastrukturen allen Anbietern diskriminierungsfrei und zu transparenten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Dafür sind geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren vorzusehen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren und in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Investitionskostenzuschüsse für die das Stadtwerk Regensburg GmbH werden für die Umsetzung des Bausteines 2 Parkierungsanlage auf aktuell max. 18,0 Mio. Euro festgesetzt. Sofern Kostenmehrungen erkennbar werden, sind die zuständigen Stadtratsgremien frühzeitig und in geeigneter Form einzubinden.

 

  1. Kosten für die Umsetzung der Bausteine 3 und 4 sowie für Erschließungs-, Anbindungs- und Anpassungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Baustein 2 sind bei der Fortschreibung des Investitionsprogrammes unter saldoneutraler Gegenfinanzierung (gesamtstädtische Sicht) entsprechend dem voraussichtlichen Mittelabfluss zu berücksichtigen, sofern die Stadt die Aufgaben übernimmt und/ oder die Kosten trägt sowie die Finanzierung sichergestellt ist.

 

  1. Nach Inkrafttreten des geänderten Betrauungsaktes (Planung, Bau und Betrieb der Parkierungsanlage) kann die das Stadtwerk Regensburg GmbH hinsichtlich des Bausteines 2 das Vergabeverfahren starten und durchführen. Nach Vorliegen der Orientierungs- bzw. Bedarfsplanung, der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Generalübernehmerleistung sowie der Grobkostenermittlung haben die zuständigen Stadtratsgremien über die Fortführung sowie einen ggf. anzupassenden Finanzrahmen des Projektes zu entscheiden. Sofern das Projekt nach Entscheidung des Stadtrates fortgeführt wird und die Kosten für den Baustein 2 von aktuell maximal 18 Mio. Euro zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung nicht überschritten werden, kann das wirtschaftlichste Angebot durch die das Stadtwerk Regensburg GmbH ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien angenommen werden.
    Wird diese Obergrenze überschritten, darf ein Angebot ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien nicht angenommen werden. Der bestehende Betrauungsakt ist demensprechend anzupassen und diese Vorgabe ist im Rahmen des Vergabeverfahrens näher zu regeln.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Brücke, ÖDP,

 Hr. Stadtrat Frank

 

 

   
    31.05.2022 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Sachverhalt formulierten Ziele werden abweichend zum Beschluss vom 19.11.2019 (VO/19/16044/61) beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, wie im Sachverhalt dargestellt, die vorbereitenden verkehrlichen Maßnahmen (Baustein 1) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Soweit rechtlich und organisatorisch möglich soll die das Stadtwerk Regensburg GmbH einzelne Leistungen, dabei insbesondere die Neuorganisation der Parkstrukturen, im Rahmen einer Beauftragung bzw. Leistungsvergabe/Vergabeverfahren übernehmen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Betrauungsakt mit der das Stadtwerk Regensburg GmbH zur Umsetzung des Bausteines 2 Planung, Bau und Betrieb einer Parkierungsanlage entsprechend der Darstellungen im Sachverhalt anzupassen. Die Anpassung des Betrauungsaktes beinhaltet auch die explizite Aufnahme einer vorbereitenden, rein räumlichen Organisation der im Sachverhalt genannten Serviceangebote (in Bezug auf die Vorhaltung von Flächen für beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellanlagen, Post- und Verladestationen und sonstige Mobilitätsangebote), einer baulichen Realisierung der im Sachverhalt genannten erforderlichen, baulichen Nebenanlagen (beispielsweise Sanitäranlagen und Schließcher) sowie sämtlicher technischer Erschließungen der Anlagen (beispielsweise vorbereitende Leitungsinfrastrukturen für Lademöglichkeiten). Der geänderte Betrauungsakt ist gesondert zur Beschlussfassung vorzulegen. Gegebenenfalls sind einzelne Leistungen nicht im Rahmen dieser Betrauung zu regeln, sondern geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren sind durchzuführen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Hinsichtlich des Betriebs der einzelnen Mobilitätsangebote (Baustein 3) und der weiteren Serviceangebote (Baustein 4) sollen die vorhandenen Infrastrukturen allen Anbietern diskriminierungsfrei und zu transparenten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Dafür sind geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren vorzusehen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren und in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Investitionskostenzuschüsse für die das Stadtwerk Regensburg GmbH werden für die Umsetzung des Bausteines 2 Parkierungsanlage auf aktuell max. 18,0 Mio. Euro festgesetzt. Sofern Kostenmehrungen erkennbar werden, sind die zuständigen Stadtratsgremien frühzeitig und in geeigneter Form einzubinden.

 

  1. Kosten für die Umsetzung der Bausteine 3 und 4 sowie für Erschließungs-, Anbindungs- und Anpassungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Baustein 2 sind bei der Fortschreibung des Investitionsprogrammes unter saldoneutraler Gegenfinanzierung (gesamtstädtische Sicht) entsprechend dem voraussichtlichen Mittelabfluss zu berücksichtigen, sofern die Stadt die Aufgaben übernimmt und/ oder die Kosten trägt sowie die Finanzierung sichergestellt ist.

 

  1. Nach Inkrafttreten des geänderten Betrauungsaktes (Planung, Bau und Betrieb der Parkierungsanlage) kann die das Stadtwerk Regensburg GmbH hinsichtlich des Bausteines 2 das Vergabeverfahren starten und durchführen. Nach Vorliegen der Orientierungs- bzw. Bedarfsplanung, der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Generalübernehmerleistung sowie der Grobkostenermittlung haben die zuständigen Stadtratsgremien über die Fortführung sowie einen ggf. anzupassenden Finanzrahmen des Projektes zu entscheiden. Sofern das Projekt nach Entscheidung des Stadtrates fortgeführt wird und die Kosten für den Baustein 2 von aktuell maximal 18 Mio. Euro zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung nicht überschritten werden, kann das wirtschaftlichste Angebot durch die das Stadtwerk Regensburg GmbH ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien angenommen werden.
    Wird diese Obergrenze überschritten, darf ein Angebot ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien nicht angenommen werden. Der bestehende Betrauungsakt ist demensprechend anzupassen und diese Vorgabe ist im Rahmen des Vergabeverfahrens näher zu regeln.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Brücke, ÖDP

 Hr. Stadtrat Frank, Hr. Stadtrat Friedl