Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung: 1. Die bei der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 - Ehemalige Zuckerfabrik werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt. 2. Der Bebauungsplan Nr. 101 - Ehemalige Zuckerfabrik bestehend aus der Planzeichnung vom 13.12.2011 und dem Satzungstext vom 13.12.2011 für den Bereich zwischen der Straubinger Straße und der Bahnlinie Regensburg-Hof, östlich des Pürkelgutweges (Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen. 3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 101 - Ehemalige Zuckerfabrik durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
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