Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen empfiehlt / der Stadtrat beschließt : I. Der Umbau des Stobäusplatzes erfolgt entsprechend der Sachverhaltsdarstellung mit der sich aus der Detailplanung ergebenden Kostenanpassung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / der Stadtrat beschließt : II. Auf der Haushaltsstelle 1.6431.9500 „Stobäusplatz einschl. angrenzender Straßen - teilweiser Umbau und Anpassung“ werden überplanmäßige Mittel als Verpflichtungsermächtigung gem. Art. 67 GO i.H.v. 700.000 € bereitgestellt; die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle 1.7920.95819. |