Der Ausschuss beschließt: 1. Der Ferienausschuss entscheidet, für die in den Anlagen 1 bis 3 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im Verwaltungshaushalt i. H. v. insgesamt 250.000,00 € sowie im Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 200.000,00 € und im Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – i .H. v. insgesamt 550.000,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt einerseits sowohl durch die Deckungsreserve und die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage sowie andererseits durch Minder - Verpflichtungsermächtigungen. 2. Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 4 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 72.250,00 €. 3. Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis von den in Anlage 5 beschriebenen Wiederbereitstellungen i. H. v. insgesamt 121.000,00 €. |