Der Ferienausschuss beschließt: 1. Der Neubau eines Interims-ZOB erfolgt nach Maßgabe der Sachverhaltsdarstellung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2. Die Stadt erstattet der das Stadtwerk Regensburg GmbH bzw. der das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags und der Sachverhaltsdarstellung den Investitionsaufwand für die Teile, die diese in eigener Zuständigkeit realisieren. Die Verwaltung wird ermächtigt weitere Einzelheiten festzulegen und bei Bedarf entsprechende ergänzende Vereinbarungen abzuschließen. 3. Auf den Haushaltsstellen 1.7920.95819/98519 „Errichtung ‚Interims-ZOB‘ – Anteil ‚Stadt‘ bzw. Anteil ‚dSWR / SMO‘“ werden überplanmäßige Mittel als Verpflichtungsermächtigungen gem. Art. 67 GO i.H.v. insgesamt 650.000 € bereitgestellt; die Deckung erfolgt jeweils durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle 1.6368.9512. |