Beschluss: Der Ausschuss beschließt: Das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen, das in der bauleitplanerischen Abwägung und der bauordnungsrechtlichen Beurteilung zu berücksichtigen ist – es dient damit als Grundlage und Orientierungsrahmen für die angestrebte Entwicklung des Einzelhandels in Regensburg. Das Konzept wird fortgeschrieben.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stadtratsfraktionen Brücke und ÖDP, Fr. Stadträtin Freihoffer
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