Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
Datum: Mi, 25.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Vollzug der Baugesetze; Verzeichnis der im Amtsweg behandelten Baugesuche und Vorbescheide
Enthält Anlagen
VO/22/19020/63  
Ö 3  
Bushaltestellen im Regensburger Stadtgebiet - Sachstandsbericht zum barrierefreien Ausbau und zur Ausstattung mit Haltestellen-Infrastruktur
Enthält Anlagen
VO/22/18997/61  
Ö 4  
Strategie "Großflächige Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet"
Enthält Anlagen
VO/22/19009/61  
Ö 5  
82. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Solarpark Haslbach - Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
VO/22/19001/61  
Ö 6  
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 288, "Solarpark Haslbach" - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
VO/22/19002/61  
Ö 7  
Verlängerung der Leibnizstraße vom Au-/Moosgraben bis zur Straubinger Straße (Staatsstraße St 2660, ehemals B 8) mit Umbau des Knotens an der Sulzfeldstraße zu einem Kreisverkehr - Asphaltierung des öffentlichen Feld- und Waldwegs nach Neutraubling -Gärtnersiedlung Verbreiterung der bestehenden Gehwege entlang der Leibnizstraße (Eisackerstraße - Rathenaustraße) zu gemeinsamen Geh- und Radwegen
Enthält Anlagen
VO/22/18936/65  
Ö 8  
Kanalerneuerung "Straubinger Straße - Haymostraße"
Enthält Anlagen
VO/22/19004/65  
Ö 9  
Generalsanierung des ehem. Pfarr- und Mesnerhauses St. Emmeram mit Nutzungsänderung in EMMERAM FORUM REGENSBURG - Anpassung der Gesamtkosten und der Finanzierung
Enthält Anlagen
VO/22/19007/66  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Mobilitätsdrehscheibe - Unterer Wöhrd, Aktualisierung des Planungsbeschlusses und weiteres Vorgehen
Enthält Anlagen
VO/22/18983/61  
    VORLAGE
   

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungswesen empfiehlt,

der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt,

der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Sachverhalt formulierten Ziele werden – abweichend zum Beschluss vom 19.11.2019 (VO/19/16044/61) – beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, wie im Sachverhalt dargestellt, die vorbereitenden verkehrlichen Maßnahmen (Baustein 1) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Soweit rechtlich und organisatorisch möglich soll die das Stadtwerk Regensburg GmbH einzelne Leistungen, dabei insbesondere die Neuorganisation der Parkstrukturen, im Rahmen einer Beauftragung bzw. Leistungsvergabe/Vergabeverfahren übernehmen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Betrauungsakt mit der das Stadtwerk Regensburg GmbH zur Umsetzung des Bausteines 2 – Planung, Bau und Betrieb einer Parkierungsanlage – entsprechend der Darstellungen im Sachverhalt – anzupassen. Die Anpassung des Betrauungsaktes beinhaltet auch die explizite Aufnahme einer vorbereitenden, rein räumlichen Organisation der im Sachverhalt genannten Serviceangebote (in Bezug auf die Vorhaltung von Flächen für beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellanlagen, Post- und Verladestationen und sonstige Mobilitätsangebote), einer baulichen Realisierung der im Sachverhalt genannten erforderlichen, baulichen Nebenanlagen (beispielsweise Sanitäranlagen und Schließfächer) sowie sämtlicher technischer Erschließungen der Anlagen (beispielsweise vorbereitende Leitungsinfrastrukturen für Lademöglichkeiten). Der geänderte Betrauungsakt ist gesondert zur Beschlussfassung vorzulegen. Gegebenenfalls sind einzelne Leistungen nicht im Rahmen dieser Betrauung zu regeln, sondern geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren sind durchzuführen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Hinsichtlich des Betriebs der einzelnen Mobilitätsangebote (Baustein 3) und der weiteren Serviceangebote (Baustein 4) sollen die vorhandenen Infrastrukturen allen Anbietern diskriminierungsfrei und zu transparenten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Dafür sind geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren vorzusehen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren und in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Investitionskostenzuschüsse für die das Stadtwerk Regensburg GmbH werden für die Umsetzung des Bausteines 2 – Parkierungsanlage auf aktuell max. 18,0 Mio. Euro festgesetzt. Sofern Kostenmehrungen erkennbar werden, sind die zuständigen Stadtratsgremien frühzeitig und in geeigneter Form einzubinden.

 

  1. Kosten für die Umsetzung der Bausteine 3 und 4 sowie für Erschließungs-, Anbindungs- und Anpassungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Baustein 2 sind bei der Fortschreibung des Investitionsprogrammes unter saldoneutraler Gegenfinanzierung (gesamtstädtische Sicht) entsprechend dem voraussichtlichen Mittelabfluss zu berücksichtigen, sofern die Stadt die Aufgaben übernimmt und/ oder die Kosten trägt sowie die Finanzierung sichergestellt ist.

 

  1. Nach Inkrafttreten des geänderten Betrauungsaktes (Planung, Bau und Betrieb der Parkierungsanlage) kann die das Stadtwerk Regensburg GmbH – hinsichtlich des Bausteines 2 – das Vergabeverfahren starten und durchführen. Nach Vorliegen der Orientierungs- bzw. Bedarfsplanung, der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Generalübernehmerleistung sowie der Grobkostenermittlung haben die zuständigen Stadtratsgremien über die Fortführung sowie einen ggf. anzupassenden Finanzrahmen des Projektes zu entscheiden. Sofern das Projekt nach Entscheidung des Stadtrates fortgeführt wird und die Kosten für den Baustein 2 von aktuell maximal 18 Mio. Euro zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung nicht überschritten werden, kann das wirtschaftlichste Angebot durch die das Stadtwerk Regensburg GmbH ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien angenommen werden.
    Wird diese Obergrenze überschritten, darf ein Angebot ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien nicht angenommen werden. Der bestehende Betrauungsakt ist demensprechend anzupassen und diese Vorgabe ist im Rahmen des Vergabeverfahrens näher zu regeln.

 

   
    25.05.2022 - Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungswesen empfiehlt:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Sachverhalt formulierten Ziele werden abweichend zum Beschluss vom 19.11.2019 (VO/19/16044/61) beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, wie im Sachverhalt dargestellt, die vorbereitenden verkehrlichen Maßnahmen (Baustein 1) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Soweit rechtlich und organisatorisch möglich soll die das Stadtwerk Regensburg GmbH einzelne Leistungen, dabei insbesondere die Neuorganisation der Parkstrukturen, im Rahmen einer Beauftragung bzw. Leistungsvergabe/Vergabeverfahren übernehmen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Betrauungsakt mit der das Stadtwerk Regensburg GmbH zur Umsetzung des Bausteines 2 Planung, Bau und Betrieb einer Parkierungsanlage entsprechend der Darstellungen im Sachverhalt anzupassen. Die Anpassung des Betrauungsaktes beinhaltet auch die explizite Aufnahme einer vorbereitenden, rein räumlichen Organisation der im Sachverhalt genannten Serviceangebote (in Bezug auf die Vorhaltung von Flächen für beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellanlagen, Post- und Verladestationen und sonstige Mobilitätsangebote), einer baulichen Realisierung der im Sachverhalt genannten erforderlichen, baulichen Nebenanlagen (beispielsweise Sanitäranlagen und Schließcher) sowie sämtlicher technischer Erschließungen der Anlagen (beispielsweise vorbereitende Leitungsinfrastrukturen für Lademöglichkeiten). Der geänderte Betrauungsakt ist gesondert zur Beschlussfassung vorzulegen. Gegebenenfalls sind einzelne Leistungen nicht im Rahmen dieser Betrauung zu regeln, sondern geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren sind durchzuführen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Hinsichtlich des Betriebs der einzelnen Mobilitätsangebote (Baustein 3) und der weiteren Serviceangebote (Baustein 4) sollen die vorhandenen Infrastrukturen allen Anbietern diskriminierungsfrei und zu transparenten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Dafür sind geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren vorzusehen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren und in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Investitionskostenzuschüsse für die das Stadtwerk Regensburg GmbH werden für die Umsetzung des Bausteines 2 Parkierungsanlage auf aktuell max. 18,0 Mio. Euro festgesetzt. Sofern Kostenmehrungen erkennbar werden, sind die zuständigen Stadtratsgremien frühzeitig und in geeigneter Form einzubinden.

 

  1. Kosten für die Umsetzung der Bausteine 3 und 4 sowie für Erschließungs-, Anbindungs- und Anpassungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Baustein 2 sind bei der Fortschreibung des Investitionsprogrammes unter saldoneutraler Gegenfinanzierung (gesamtstädtische Sicht) entsprechend dem voraussichtlichen Mittelabfluss zu berücksichtigen, sofern die Stadt die Aufgaben übernimmt und/ oder die Kosten trägt sowie die Finanzierung sichergestellt ist.

 

  1. Nach Inkrafttreten des geänderten Betrauungsaktes (Planung, Bau und Betrieb der Parkierungsanlage) kann die das Stadtwerk Regensburg GmbH hinsichtlich des Bausteines 2 das Vergabeverfahren starten und durchführen. Nach Vorliegen der Orientierungs- bzw. Bedarfsplanung, der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Generalübernehmerleistung sowie der Grobkostenermittlung haben die zuständigen Stadtratsgremien über die Fortführung sowie einen ggf. anzupassenden Finanzrahmen des Projektes zu entscheiden. Sofern das Projekt nach Entscheidung des Stadtrates fortgeführt wird und die Kosten für den Baustein 2 von aktuell maximal 18 Mio. Euro zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung nicht überschritten werden, kann das wirtschaftlichste Angebot durch die das Stadtwerk Regensburg GmbH ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien angenommen werden.
    Wird diese Obergrenze überschritten, darf ein Angebot ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien nicht angenommen werden. Der bestehende Betrauungsakt ist demensprechend anzupassen und diese Vorgabe ist im Rahmen des Vergabeverfahrens näher zu regeln.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

 

Ablehnung: Stadtratsfraktionenndnis 90/Die Grünen, Brücke, ÖDP, Stadträtin Frau Freihoffer

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 25.05. Änderungsantrag Brücke (168 KB)    
   
    31.05.2022 - Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Sachverhalt formulierten Ziele werden abweichend zum Beschluss vom 19.11.2019 (VO/19/16044/61) beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, wie im Sachverhalt dargestellt, die vorbereitenden verkehrlichen Maßnahmen (Baustein 1) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Soweit rechtlich und organisatorisch möglich soll die das Stadtwerk Regensburg GmbH einzelne Leistungen, dabei insbesondere die Neuorganisation der Parkstrukturen, im Rahmen einer Beauftragung bzw. Leistungsvergabe/Vergabeverfahren übernehmen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Betrauungsakt mit der das Stadtwerk Regensburg GmbH zur Umsetzung des Bausteines 2 Planung, Bau und Betrieb einer Parkierungsanlage entsprechend der Darstellungen im Sachverhalt anzupassen. Die Anpassung des Betrauungsaktes beinhaltet auch die explizite Aufnahme einer vorbereitenden, rein räumlichen Organisation der im Sachverhalt genannten Serviceangebote (in Bezug auf die Vorhaltung von Flächen für beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellanlagen, Post- und Verladestationen und sonstige Mobilitätsangebote), einer baulichen Realisierung der im Sachverhalt genannten erforderlichen, baulichen Nebenanlagen (beispielsweise Sanitäranlagen und Schließcher) sowie sämtlicher technischer Erschließungen der Anlagen (beispielsweise vorbereitende Leitungsinfrastrukturen für Lademöglichkeiten). Der geänderte Betrauungsakt ist gesondert zur Beschlussfassung vorzulegen. Gegebenenfalls sind einzelne Leistungen nicht im Rahmen dieser Betrauung zu regeln, sondern geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren sind durchzuführen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Hinsichtlich des Betriebs der einzelnen Mobilitätsangebote (Baustein 3) und der weiteren Serviceangebote (Baustein 4) sollen die vorhandenen Infrastrukturen allen Anbietern diskriminierungsfrei und zu transparenten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Dafür sind geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren vorzusehen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren und in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Investitionskostenzuschüsse für die das Stadtwerk Regensburg GmbH werden für die Umsetzung des Bausteines 2 Parkierungsanlage auf aktuell max. 18,0 Mio. Euro festgesetzt. Sofern Kostenmehrungen erkennbar werden, sind die zuständigen Stadtratsgremien frühzeitig und in geeigneter Form einzubinden.

 

  1. Kosten für die Umsetzung der Bausteine 3 und 4 sowie für Erschließungs-, Anbindungs- und Anpassungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Baustein 2 sind bei der Fortschreibung des Investitionsprogrammes unter saldoneutraler Gegenfinanzierung (gesamtstädtische Sicht) entsprechend dem voraussichtlichen Mittelabfluss zu berücksichtigen, sofern die Stadt die Aufgaben übernimmt und/ oder die Kosten trägt sowie die Finanzierung sichergestellt ist.

 

  1. Nach Inkrafttreten des geänderten Betrauungsaktes (Planung, Bau und Betrieb der Parkierungsanlage) kann die das Stadtwerk Regensburg GmbH hinsichtlich des Bausteines 2 das Vergabeverfahren starten und durchführen. Nach Vorliegen der Orientierungs- bzw. Bedarfsplanung, der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Generalübernehmerleistung sowie der Grobkostenermittlung haben die zuständigen Stadtratsgremien über die Fortführung sowie einen ggf. anzupassenden Finanzrahmen des Projektes zu entscheiden. Sofern das Projekt nach Entscheidung des Stadtrates fortgeführt wird und die Kosten für den Baustein 2 von aktuell maximal 18 Mio. Euro zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung nicht überschritten werden, kann das wirtschaftlichste Angebot durch die das Stadtwerk Regensburg GmbH ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien angenommen werden.
    Wird diese Obergrenze überschritten, darf ein Angebot ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien nicht angenommen werden. Der bestehende Betrauungsakt ist demensprechend anzupassen und diese Vorgabe ist im Rahmen des Vergabeverfahrens näher zu regeln.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Brücke, ÖDP,

 Hr. Stadtrat Frank

 

 

   
    31.05.2022 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die im Sachverhalt formulierten Ziele werden abweichend zum Beschluss vom 19.11.2019 (VO/19/16044/61) beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, wie im Sachverhalt dargestellt, die vorbereitenden verkehrlichen Maßnahmen (Baustein 1) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Soweit rechtlich und organisatorisch möglich soll die das Stadtwerk Regensburg GmbH einzelne Leistungen, dabei insbesondere die Neuorganisation der Parkstrukturen, im Rahmen einer Beauftragung bzw. Leistungsvergabe/Vergabeverfahren übernehmen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Betrauungsakt mit der das Stadtwerk Regensburg GmbH zur Umsetzung des Bausteines 2 Planung, Bau und Betrieb einer Parkierungsanlage entsprechend der Darstellungen im Sachverhalt anzupassen. Die Anpassung des Betrauungsaktes beinhaltet auch die explizite Aufnahme einer vorbereitenden, rein räumlichen Organisation der im Sachverhalt genannten Serviceangebote (in Bezug auf die Vorhaltung von Flächen für beispielsweise Stellplätze, Fahrradabstellanlagen, Post- und Verladestationen und sonstige Mobilitätsangebote), einer baulichen Realisierung der im Sachverhalt genannten erforderlichen, baulichen Nebenanlagen (beispielsweise Sanitäranlagen und Schließcher) sowie sämtlicher technischer Erschließungen der Anlagen (beispielsweise vorbereitende Leitungsinfrastrukturen für Lademöglichkeiten). Der geänderte Betrauungsakt ist gesondert zur Beschlussfassung vorzulegen. Gegebenenfalls sind einzelne Leistungen nicht im Rahmen dieser Betrauung zu regeln, sondern geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren sind durchzuführen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren, in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Hinsichtlich des Betriebs der einzelnen Mobilitätsangebote (Baustein 3) und der weiteren Serviceangebote (Baustein 4) sollen die vorhandenen Infrastrukturen allen Anbietern diskriminierungsfrei und zu transparenten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Dafür sind geeignete Formen der Beauftragung bzw. Leistungsvergabe und Vergabeverfahren vorzusehen. Hierüber haben die zuständigen Stadtratsgremien zu einem späteren Zeitpunkt, vor Einleitung entsprechender Verfahren und in geeigneter Form zu entscheiden.

 

  1. Die Investitionskostenzuschüsse für die das Stadtwerk Regensburg GmbH werden für die Umsetzung des Bausteines 2 Parkierungsanlage auf aktuell max. 18,0 Mio. Euro festgesetzt. Sofern Kostenmehrungen erkennbar werden, sind die zuständigen Stadtratsgremien frühzeitig und in geeigneter Form einzubinden.

 

  1. Kosten für die Umsetzung der Bausteine 3 und 4 sowie für Erschließungs-, Anbindungs- und Anpassungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Baustein 2 sind bei der Fortschreibung des Investitionsprogrammes unter saldoneutraler Gegenfinanzierung (gesamtstädtische Sicht) entsprechend dem voraussichtlichen Mittelabfluss zu berücksichtigen, sofern die Stadt die Aufgaben übernimmt und/ oder die Kosten trägt sowie die Finanzierung sichergestellt ist.

 

  1. Nach Inkrafttreten des geänderten Betrauungsaktes (Planung, Bau und Betrieb der Parkierungsanlage) kann die das Stadtwerk Regensburg GmbH hinsichtlich des Bausteines 2 das Vergabeverfahren starten und durchführen. Nach Vorliegen der Orientierungs- bzw. Bedarfsplanung, der funktionalen Leistungsbeschreibung für die Generalübernehmerleistung sowie der Grobkostenermittlung haben die zuständigen Stadtratsgremien über die Fortführung sowie einen ggf. anzupassenden Finanzrahmen des Projektes zu entscheiden. Sofern das Projekt nach Entscheidung des Stadtrates fortgeführt wird und die Kosten für den Baustein 2 von aktuell maximal 18 Mio. Euro zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung nicht überschritten werden, kann das wirtschaftlichste Angebot durch die das Stadtwerk Regensburg GmbH ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien angenommen werden.
    Wird diese Obergrenze überschritten, darf ein Angebot ohne vorherigen Beschluss der zuständigen Stadtratsgremien nicht angenommen werden. Der bestehende Betrauungsakt ist demensprechend anzupassen und diese Vorgabe ist im Rahmen des Vergabeverfahrens näher zu regeln.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: mit Stimmenmehrheit

Ablehnung: Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Brücke, ÖDP

 Hr. Stadtrat Frank, Hr. Stadtrat Friedl

 

 

Ö 11  
"Fossilfrei - jetzt erst recht!"; Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und ÖDP vom 11.05.2022
Enthält Anlagen
VO/22/19077/RVI  
Ö 12     Anfragen    
Ö 12.1  
Anfrage1: Bepflanzung im öffentlichen Raum in Brandlberg Fragestellerin: Frau Stadträtin Maria Simon    
Ö 12.2  
Anfrage2: Verkehrsmodell und -konzept für Regensburg Fragestellerin: Frau Stadträtin Freihoffer    
Ö 12.3  
Anfrage3: Verkehrsbelastung im Minoritenweg Fragesteller: Herr Stadtrat Suttner    
Ö 12.4  
Anfrage4: Durchfahrtsverbot beim Hunnenplatz Fragesteller: Herr Stadtrat Suttner