Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg
Gremium: Stadtrat der Stadt Regensburg
Datum: Do, 20.05.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Förderung der Krabbelstube der Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannes
Enthält Anlagen
VO/10/5286/52  
Ö 3  
Förderung des Kinderhauses im Baugebiet Burgweinting Nord/West II
Enthält Anlagen
VO/10/5353/52  
Ö 4  
Förderung der Krabbelstube Seepferdchen, Puricellistr. 34, 93049 Regensburg in Trägerschaft der Klett-Schütte GmbH
Enthält Anlagen
VO/10/5393/52  
    VORLAGE
    Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Inbetriebnahme der Krabbelstube Seepferdchen, Puricellistr. 34, 93049 Regensburg in Trägerschaft der Klett-Schütt GmbH mit 36 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0-3 Jahren und erkennt deren Bedarf an.

 

  1. Die Stadt Regensburg gewährt dem Träger der Krabbelstube eine Investitionskostenförderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes.

 

  1. Die Stadt gewährt dem Träger der Krabbelstube ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und
    –betreuungsgesetzes.

 

  1. Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.
   
    11.05.2010 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

1.      Die Stadt Regensburg befürwortet die Inbetriebnahme der Krabbelstube Seepferdchen, Puricellistr. 34, 93049 Regensburg in Trägerschaft der Klett-Schütt GmbH mit 36 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0-3 Jahren und erkennt deren Bedarf an.

 

2.      Die Stadt Regensburg gewährt dem Träger der Krabbelstube eine Investitionskostenförderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes.

 

3.      Die Stadt gewährt dem Träger der Krabbelstube ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und
–betreuungsgesetzes.

 

4.      Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              13

Ablehnung:                1

 

 

   
    12.05.2010 - Verwaltungs- und Finanzausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt:

 

1.      Die Stadt Regensburg befürwortet die Inbetriebnahme der Krabbelstube Seepferdchen, Puricellistr. 34, 93049 Regensburg in Trägerschaft der Klett-Schütt GmbH mit 36 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0-3 Jahren und erkennt deren Bedarf an.

 

2.      Die Stadt Regensburg gewährt dem Träger der Krabbelstube eine Investitionskostenförderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes.

 

3.      Die Stadt gewährt dem Träger der Krabbelstube ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und
–betreuungsgesetzes.

 

4.      Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

 

   
    20.05.2010 - Stadtrat der Stadt Regensburg
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Inbetriebnahme der Krabbelstube Seepferdchen, Puricellistr. 34, 93049 Regensburg in Trägerschaft der Klett-Schütt GmbH mit 36 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0-3 Jahren und erkennt deren Bedarf an.

 

  1. Die Stadt Regensburg gewährt dem Träger der Krabbelstube eine Investitionskostenförderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes.

 

  1. Die Stadt gewährt dem Träger der Krabbelstube ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und
    –betreuungsgesetzes.

 

  1. Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              mit Stimmenmehrheit

Ablehnung:              Stimmen der ödp-Stadtratsfraktion

 

 

Ö 5  
Berufung von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
VO/10/5432/51  
Ö 6  
Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg
Enthält Anlagen
VO/10/5203/20  
Ö 7  
Satzung über die Benutzung der Märkte der Stadt Regensburg (Marktsatzung - MarktS)
Enthält Anlagen
VO/10/5392/32  
Ö 8  
Bestellung eines Heimatpflegers der Stadt Regensburg für weitere sechs Jahre
VO/10/5284/45  
Ö 9  
Neubau des Quartiersplatzes im Baugebiet BBP 111 "An der Holzgartenstraße" - Maßnahmenbeschluss -
Enthält Anlagen
VO/10/5396/65  
Ö 10  
Erlass einer Informationsfreiheitssatzung/ Einführung von Akteneinsichtsrechten; Antrag der ödp-Stadtratsfraktion vom 21.04.2010
Enthält Anlagen
VO/10/5404/31  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Änderung von § 8 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung an öffentlichen Straßen und Plätzen; 1. Antrag der Stadtratsfraktion der Freien Wähler vom 26.04.2010 2. Antrag der Stadträte Gugau und Renter vom 26.04.2010
Enthält Anlagen
VO/10/5429/20