Der
Ausschuss beschließt:
1. Für
das Gebiet nördlich der Hunsrückstraße, angrenzend an den Aberdeenpark ist das
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner
Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und §
1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren)
einzuleiten.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung
ergibt sich aus dem beiliegendem Lageplan vom 14.10.2008
(M. 1 : 1000, siehe Anlage: 40. FNP-Änderung), der Bestandteil
dieses Beschlusses ist.
Mit der Änderung des
Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Grünfläche
eine Wohnbaufläche dargestellt werden.
2. Gleichzeitig
ist der Bebauungsplan Nr. 29 I/V, nördlich der Hunsrückstraße einschließlich
der teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 I/III, Sallerner Berg-Süd
aufzustellen
Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 I/V einschließlich des
Änderungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 29 I/V ergibt sich aus dem
beiliegenden Lageplan vom 14.10.2008 (M. 1 : 1000 siehe Anlage 1),
der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Mit
der Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein -Allgemeines Wohngebiet- festgesetzt
werden.
3 Die
im Bericht dargestellten Planungsziele vom 14.10.2008 sowie der vorliegende
Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 14.10.2008 und das städtebauliche
Konzept vom 14.10.2008 (siehe Anlage 2), die Bestandteile dieses Beschlusses sind,
werden beschlossen.
4. Die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen
Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind
außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur
allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann
Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu
geben.
5. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich,
d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der
örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.