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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Vollzug der Baugesetze;
Verzeichnis der im Amtsweg behandelten Baugesuche und Vorbescheide
- Veröffentlichung unzulässig, Art. 84 BayBO - |
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Ö 3 |
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Förderung des Stadtmarketingvereins |
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VO/17/13272/66 |
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Ö 4 |
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Förderung der Regensburger Altstadt - Faszination Altstadt |
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VO/17/13268/66 |
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VORLAGE |
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Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: - Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Die Faszination Altstadt wird für weitere drei Jahre in Höhe von je 75.000 Euro pro Jahr finanziell unterstützt. Die Mittel hierfür werden im Haushalt bereitgestellt. Die Gelder sind insbesondere für die Anstellung eines(r) Geschäftsführer(in) und einer Assistenzstelle vorgesehen. Erwartet wird, dass die Geschäftsführung innerhalb der ersten drei Monate des Jahres 2018 das Konzept über die Ziele, geplanten Aktivitäten und Maßnahmen der Faszination Altstadt fortschreibt (integriertes Marketingkonzept).
- Die Straßenfeste als eine bedeutende Aktion der Faszination Altstadt werden in den nächsten drei Jahren mit maximal 10.000 Euro pro Jahr aus Mitteln der Wirtschaftsförderung finanziell gefördert und zwar:
- Jedes Straßenfest mit mehreren beteiligten Straßenzügen wird mit maximal 3.000 Euro brutto unterstützt.
- Straßenfeste innerhalb einer einzelnen Straße werden mit maximal 2.000 Euro brutto (pro Fest) unterstützt.
- Die Förderung muss nachweislich für allgemeine Ausgaben (z.B. Straßenkünstler sowie die damit verbundenen Kosten, Werbung für die Feste usw.) eingesetzt werden. Die Sondernutzungsgebühr wird nicht rückerstattet.
- Die Fördersumme liegt bei maximal einem Drittel aller anfallenden Gesamtkosten je Straßenfest.
- Ein Straßenfest darf nicht mit anderen Aktionen (z.B. Ramma damma) verbunden werden.
- In 2020 erfolgt eine Evaluation, ob die Ziele einer konstanten Mitgliederanzahl von 250, der weitere Ausbau des Gutscheinmodells nach dem Linzer Vorbild sowie die erfolgreiche Organisation und Ausrichtung der Straßenfeste erreicht wurden.
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18.07.2017 - Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen |
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Ö 4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt: - Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Die Faszination Altstadt wird für weitere drei Jahre in Höhe von je 75.000 Euro pro Jahr finanziell unterstützt. Die Mittel hierfür werden im Haushalt bereitgestellt. Die Gelder sind insbesondere für die Anstellung eines(r) Geschäftsführer(in) und einer Assistenzstelle vorgesehen. Erwartet wird, dass die Geschäftsführung innerhalb der ersten drei Monate des Jahres 2018 das Konzept über die Ziele, geplanten Aktivitäten und Maßnahmen der Faszination Altstadt fortschreibt (integriertes Marketingkonzept).
- Die Straßenfeste als eine bedeutende Aktion der Faszination Altstadt werden in den nächsten drei Jahren mit maximal 10.000 Euro pro Jahr aus Mitteln der Wirtschaftsförderung finanziell gefördert und zwar:
- Jedes Straßenfest mit mehreren beteiligten Straßenzügen wird mit maximal 3.000 Euro brutto unterstützt.
- Straßenfeste innerhalb einer einzelnen Straße werden mit maximal 2.000 Euro brutto (pro Fest) unterstützt.
- Die Förderung muss nachweislich für allgemeine Ausgaben (z.B. Straßenkünstler sowie die damit verbundenen Kosten, Werbung für die Feste usw.) eingesetzt werden. Die Sondernutzungsgebühr wird nicht rückerstattet.
- Die Fördersumme liegt bei maximal einem Drittel aller anfallenden Gesamtkosten je Straßenfest.
- Ein Straßenfest darf nicht mit anderen Aktionen (z.B. Ramma damma) verbunden werden.
- In 2020 erfolgt eine Evaluation, ob die Ziele einer konstanten Mitgliederanzahl von 250, der weitere Ausbau des Gutscheinmodells nach dem Linzer Vorbild sowie die erfolgreiche Organisation und Ausrichtung der Straßenfeste erreicht wurden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung:einstimmig
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27.07.2017 - Stadtrat der Stadt Regensburg |
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Ö 26 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Die Faszination Altstadt wird für weitere drei Jahre in Höhe von je 75.000 Euro pro Jahr finanziell unterstützt. Die Mittel hierfür werden im Haushalt bereitgestellt. Die Gelder sind insbesondere für die Anstellung eines(r) Geschäftsführer(in) und einer Assistenzstelle vorgesehen. Erwartet wird, dass die Geschäftsführung innerhalb der ersten drei Monate des Jahres 2018 das Konzept über die Ziele, geplanten Aktivitäten und Maßnahmen der Faszination Altstadt fortschreibt (integriertes Marketingkonzept).
- Die Straßenfeste als eine bedeutende Aktion der Faszination Altstadt werden in den nächsten drei Jahren mit maximal 10.000 Euro pro Jahr aus Mitteln der Wirtschaftsförderung finanziell gefördert und zwar:
- Jedes Straßenfest mit mehreren beteiligten Straßenzügen wird mit maximal 3.000 Euro brutto unterstützt.
- Straßenfeste innerhalb einer einzelnen Straße werden mit maximal 2.000 Euro brutto (pro Fest) unterstützt.
- Die Förderung muss nachweislich für allgemeine Ausgaben (z.B. Straßenkünstler sowie die damit verbundenen Kosten, Werbung für die Feste usw.) eingesetzt werden. Die Sondernutzungsgebühr wird nicht rückerstattet.
- Die Fördersumme liegt bei maximal einem Drittel aller anfallenden Gesamtkosten je Straßenfest.
- Ein Straßenfest darf nicht mit anderen Aktionen (z.B. Ramma damma) verbunden werden.
- In 2020 erfolgt eine Evaluation, ob die Ziele einer konstanten Mitgliederanzahl von 250, der weitere Ausbau des Gutscheinmodells nach dem Linzer Vorbild sowie die erfolgreiche Organisation und Ausrichtung der Straßenfeste erreicht wurden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung:einstimmig
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Ö 5 |
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Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung im Hinblick auf die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h vor sozialen Einrichtungen |
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VO/17/13312/32 |
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Ö 6 |
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 196, Heckstegstraße-Süd
- Öffentl. Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB
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VO/17/13266/61 |
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Ö 7 |
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Liniennetzänderung im Stadtwesten zwischen Hauptbahnhof und Wernerwerkstraße bzw. Roter-Brach-Weg |
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VO/17/13280/61 |
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Ö 8 |
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Probeweise Einführung eines ExpressBus-Angebots in Regensburg - Stufe 1 |
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VO/17/13288/61 |
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Ö 9 |
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Änderung des Fahrplanangebotes: Taktumstellung der Linie 9 zwischen Hauptbahnhof und Burgweinting/Neutraubling |
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VO/17/13281/61 |
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Ö 10 |
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Fortschreibung Rahmenkonzept für die Entwicklung des Einzelhandels in Regensburg |
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VO/17/13269/66 |
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Ö 11 |
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Urbane Gebiete |
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VO/17/13277/66 |
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Ö 12 |
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Neu- und Umgestaltung des Donaumarkts
Neugestaltung des Schwanen- und St.-Georgen-Platzes
Fortschreibung der Maßnahmenbeschlüsse: Baumpflanzungen
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VO/17/12959/65 |
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Ö 13 |
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Bericht zu den Brückenbauwerken Regensburg Ost über die BAB A3
- Mündlicher Bericht |
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VO/17/13367/61 |
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Ö 14 |
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Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Guerickestraße;
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.07.2017 |
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VO/17/13358/32 |
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Ö 15 |
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Sachstandsbericht Rad- und Gehweg in der Grünthaler Straße;
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.07.2017 |
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VO/17/13360/65 |
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Ö 16 |
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Bericht über die Tätigkeit der Welterbekoordination;
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.07.2017 |
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VO/17/13357/RVI |
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Ö 17 |
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Reduzierung des Flächenverbrauchs für Parkplätze im privaten und gewerblichen/industriellen Bereich;
Antrag der ÖDP-Stadtratsfraktion vom 04.07.2017 |
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VO/17/13359/63 |
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Ö 18 |
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Anfrage: Zuständigkeit Bericht Welterbekoordination
Fragesteller: Herr Stadtrat Dr. Hammerl
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