Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt: 1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen. 2. Die Richtlinien der Stadt Regensburg zur Förderung von Projekten quartiersbezogener Seniorenarbeit mit nachfolgender Änderung zu Ziffer 2 treten zum 01. Juli 2019 in Kraft: 2. Antragsberechtigung Antragsberechtigt für Angebote, die in Bezug zur Altenhilfe stehen, sind folgende Einrichtungen, Organisationen und Dienste: 2.1 Wohlfahrtsverbände/gemeinnützige Sozialverbände 2.2 Kirchengemeinden oder religiöse bzw. weltanschauliche Organisationen 2.3 Stationäre Pflegeeinrichtungen 2.4 Wohnbauträger, Wohnungsbaugesellschaften, Wohnbaugenossenschaften 2.5 Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (gemeinnützig) 2.6 sonstige gemeinnützige Vereine
Abstimmungsergebnis: Zustimmung:einstimmig
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