Beschluss: Der Ausschuss beschließt: 1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Straßenverkehrsbehörde erlässt in eigener Zuständigkeit die notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen (Lichtsignalanlagen, Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsbeschilderungen gem. § 45 StVO).
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: CSU-Stadtratsfraktion
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