Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat entscheidet, für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck über- bzw. außerplanmäßige Mittel im Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – i. H. v. insgesamt 860.000,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch eine Minder-Verpflichtungsermächtigung. |