- Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen entscheidet,
für den in Anlage 1 beschriebenen Einzelzweck über- bzw. außerplanmäßige Mittel im Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 70.000,00 € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben. - Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 92.635,26 €.
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